Newsletter Genteam betreffen Personenstandsgesetz 2013

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  • spitzbub67
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2011
    • 174

    Newsletter Genteam betreffen Personenstandsgesetz 2013

    Hallo liebe Forscherkollegen,

    ich habe heute per E-mail einen Newsletter von GENTEAM erhalten, in dem es um das neue Personenstandsgesetz 2013 in Österreich geht. Dieses wird anscheinend dahingegend geändert, dass Einsicht in Altmatriken erschwert bzw. überhaupt unterbunden wird.
    Es wird auch ein Textvorschlag für ein Schreiben an das Ministerium angefügt, das man unterfertigen und einreichen soll.

    Meine Frage nun an euch: Was haltet ihr davon? Unterstützt jemand von euch dieses Anliegen? Macht es überhaupt Sinn?

    Würde gerne eure Meinung dazu hören.

    lg Sabine
    Angehängte Dateien
  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1244

    #2
    Hallo!
    Ich habe eine E-Mail geschrieben! Ich glaube schon, dass es Sinn macht.
    Zumindest habe ich es versucht, falls das Gesetz so durchgehen sollte. Sonst müßte ich mir wohl ein neues Hobby suchen.
    LG Uschi

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    • carinthiangirl
      Erfahrener Benutzer
      • 12.08.2006
      • 1601

      #3
      Das ganze spiegelt wieder mal super die österr. Mentalität!
      Ein neues Gesetz erstellen, wichtige Sachen dabei übersehen - Faktum Null Ahnung zum Thema. In dem Fall scheinen die anscheinend zukünftigen Erschwernisse nicht beabsichtigt sondern einfach wieder mal mangels Unkenntnis des behandelten Themas entstanden zu sein. Ein Trauerspiel. Wenn schon ein neues Gesetz gemacht wird sollte sich vorab auch mit dem Thema gründlicher befasst werden. Das ist anscheinend zuviel verlangt.
      Aber wem wunderst - holde Alpenrepublik. ;-)

      Kommentar

      • spitzbub67
        Erfahrener Benutzer
        • 07.03.2011
        • 174

        #4
        @ carinthiangirl

        Du triffst den Nagel auf den Kopf mit der Aussage "Null Ahnung zum Thema". Mir geht es in diesem Fall nämllich genau so.
        Ich habe auch keine Ahnung von diesem Gesetz und daher habe ich Bedenken, meinen Namen und meine Unterschrift unter ein vorgefertigtes Schreiben zu setzen und dieses dann an ein Ministerium zu senden.
        Andererseits scheint dieses Thema aber für uns Forscher in Österreich extrem wichtig zu sein, wenn wir unser Hobby weiter betreiben wollen.

        Ich hoffe, hier noch ein paar Meinungen zu lesen, die meine Bedenken zertreuen.

        lg Sabine

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        • lizzy

          #5
          Hallo zusammen,

          ist heute über die Mailinglisten gekommen und zeigt nur, dass auch in Österreich Versehen passieren und das diese dann auch ganz einfach und selbstverständlich korrigiert werden.

          Lieben Gruß
          Lizzy

          Liebe Kolleginnen und Kollegen!

          Unser Verein FAMILIA AUSTRIA, der sich ja auch die Interessensvertretung der
          Ahnenforscher zum Ziel gesetzt hat (siehe
          http://www.familia-austria.at/ziele_fa.php) hat das österreichische
          Bundesministerium für Inneres (BMI) schon vor über einer Woche per formeller
          Einwendung auf diese Lücke im vorgeschlagenen neuen Gesetzestext aufmerksam
          gemacht.
          Herr MR Norbert Kutscher vom BMI hat uns mitgeteilt, daß es lediglich ein
          Versehen war, daß dieser Passus entfallen ist und daß diese Formulierung
          wieder aufgenommen werden wird.
          Es droht also KEINE gesetzliche Sperre der Altmatriken ab 1784.

          Einwendungen gegen Gesetzesentwürfe sind auch keine Volksabstimmung.
          Es ist daher nicht sinnvoll, daß nun eine Flut völlig textidenter
          Einwendungen an das BMI geschickt wird.

          Mit freundlichen Grüßen aus Wien
          Günter Ofner

          Kommentar

          • spitzbub67
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2011
            • 174

            #6
            Hallo Lizzy,

            herzlichen Dank für dein Info! Die Angelegenheit scheint ja nun geklärt und sich in Wohlgefallen aufzulösen. Hoffentlich!

            lg Sabine

            Kommentar

            • spitzbub67
              Erfahrener Benutzer
              • 07.03.2011
              • 174

              #7
              Zu diesem Thema nun die neueste Nachricht des Matricula-Teams auf Facebook!

              Zitat:

              Großer Grund zur Freude für alle, die sich mit Genealogie beschäftigen: die Regierungsvorlage des neuen Personenstandsgesetzes berücksichtigt nun die Anregungen div. Institutionen und Personen hinsichtlich der Sperrfristen für die Einsichtnahme in Matriken.

              Die 100-Jahresfrist gilt jetzt nur mehr für Taufen, für Trauungen gelten nur mehr 75 und für Sterbefälle 30 Jahre.
              Matricula wird die derzeit noch gesperrten Jahrgänge umgehend mit Inkrafttreten des Gesetzes im Frühjahr 2013 freischalten.

              Ein besonderer Dank gilt allen, die mit Ihrer schriftlichen Einwendung zu dieser erfreulichen Änderung beigetragen haben, im Speziellen der Initiative von Herrn Ing. Felix Gundacker.

              Kommentar

              • PeterS
                Moderator
                • 20.05.2009
                • 3670

                #8
                Wirklich gut interveniert wurde hier im Interesse unseres beliebten Hobbys! Bravo!

                Man mag sich allerdings gar nicht gerne vorstellen, was so alles für Gesetze beschlossen werden, wenn es keine oder eine falsche Lobby gibt. Der Ministerialentwurf war so im allgemeinen - wie man ja an den zahlreichen Stellungnahmen sah - richtig unausgewogen (um nicht zu sagen dilettantisch).

                Grüße, Peter

                Kommentar

                • HugoHabicht
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.05.2011
                  • 168

                  #9
                  Die Herabsetzung der Grenzen ist wirklich hilfreich - das müßte dann ja auch fürs OÖLA in Linz gelten. Weiß jemand, ab wann genau dort dann die neuen Grenzen gelten? Gestern war generell noch bei 1911 Schluß. Ändert sich das schon zum 01.01.2013?

                  Viele Grüße,
                  Hugo
                  Meine Forschungsschwerpunkte:

                  Oberallgäu - Fam. Graf, Schiebel, Geiß, Kappeler südl. von Kempten
                  Niederbayern - Fam. Heigl, Pillmayer, Sigl, Lehner aus dem Raum Straubing
                  Mittelfranken - Fam. Heinlein, Ringler, Koch, Pickel aus Fürth und Umgebung
                  Sudetenland - Fam. Turnwald, Keckstein, Werdan, Winkler aus Kostelzen u.a. / Kreis Mies

                  Salzburg/Lungau - Fam. Sampl, Gruber aus St. Michael und Umgebung
                  Oberösterreich - Fam. Hochholzer, Jobst, Pichler, Bauer im nördl. Hausruckviertel

                  Kommentar

                  • HugoHabicht
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.05.2011
                    • 168

                    #10
                    Ich beantworte meine Frage mal selbst (Hervorhebungen von mir):

                    Betrifft: Neues Personenstandsgesetz Österreich

                    Wien, 2013-01-07

                    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

                    Im Herbst 2012 haben sowohl der Nationalrat (gegen die Stimmen der Grünen)
                    als auch kurz vor Weihnachten der Bundesrat (mehrstimmig) das neue
                    Österreichische Personenstandsgesetz beschlossen.

                    Wir können uns daher freuen, ab 1.4.2013 ein neues Personenstandsgesetz zu
                    haben, das für uns Ahnenforscher enorm wichtig ist und angenehme Neuerungen
                    mit sich bringt. Nicht nur, dass der Gesetzgeber den ursprünglich
                    vorhandenen Fehler korrigiert hat, hat er auch die Sperrfristen für die
                    Altmatriken bei Trauungen auf 75 Jahre und bei Sterbefällen auf 30 Jahre
                    reduziert (bei Geburten bleibt sie bei 100 Jahren). Somit sind ab 1.4.2013
                    Trauungsmatriken bis 1938 und Sterbematriken bis 1939 (de jure bis 1983)
                    frei einsehbar.


                    Alle wichtigen vorparlamentarische Eingaben finden Sie hier:
                    http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01907/index.shtml#tab-Vorparlam
                    entarischesVerfahren

                    Bei allen, die meine Initiative vom August 2012 unterstützt haben, möchte
                    ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken.

                    Mit freundlichen Grüßen,
                    Felix Gundacker
                    Meine Forschungsschwerpunkte:

                    Oberallgäu - Fam. Graf, Schiebel, Geiß, Kappeler südl. von Kempten
                    Niederbayern - Fam. Heigl, Pillmayer, Sigl, Lehner aus dem Raum Straubing
                    Mittelfranken - Fam. Heinlein, Ringler, Koch, Pickel aus Fürth und Umgebung
                    Sudetenland - Fam. Turnwald, Keckstein, Werdan, Winkler aus Kostelzen u.a. / Kreis Mies

                    Salzburg/Lungau - Fam. Sampl, Gruber aus St. Michael und Umgebung
                    Oberösterreich - Fam. Hochholzer, Jobst, Pichler, Bauer im nördl. Hausruckviertel

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