Danke. Hab gerade die Kinder in Dreistetten (hab ürbigens nur 7 mit Anna-Maria + 1 mit Elisabeth in D. gefunden, muss ich nochmals checken) nochmal durchgesehen und Peisching entdeckt. Wie ist dann bei den Geburten (Johann) das mehrmals genannte Vischau zu deuten? Dass Michael zwar als Hirte in Dreistetten war, seine Frau aber gerade in Bad Fischau? LG, Niky
Adam
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_0121
Totenbuch Dreistetten 07-Tod_0045 Adam
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_0126
Totenbuch Dreistetten 07-Tod_0047 Maria
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_131
Totenbuch Dreistetten 07-Tod_0048 Johann
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_0135
Totenbuch Dreistetten 07-Tod_0057 Catharina
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_0146 Anna Maria
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_0149 Johann
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_0158 Jakob
Taufbuch Dreistetten 03-Taufe_0167 Johann Michael
Taufbuch Hernstein 04-Taufe_0116
Herrschaft Vischau steht dort. Dreistetten ist also Herrschaft Vischau
LG Uschi
Zuletzt geändert von Uschibaldi; 19.12.2025, 16:05.
Ich hoffe, keine blöde Frage: Wenn das Herrschaft Vischau ist, warum steht das nur bei einigen, bei einigen gar nichts und bei anderen Hernstein? LG, Niky
meiner Erfahrung nach ist es eher unüblich, dass die Hft. dabei steht. Hab jetzt noch einmal kurz Uschis Liste (danke!) durchgeklickt. Offensichtlich war es erst ab einem gewissen Jahr üblich, das zu tun - ob es einen Erlass von wem auch immer dazu gab? Allerdings habe ich in keinem Eintrag Hft. Hernstein gefunden.
Bei den Rochels in Dreistetten steht immer Vischau, bei vielen anderen Einträgen Hörnstain o. Ä.. Demnach müsste durch Dreistetten eine Herrschaftsgrenze verlaufen sein. Ich hab geschaut, aber nirgends eine Karte der Herrschaftsgrenzen gefunden. Die im franz. Kataster sind ja wohl Orts-/Gemeindegrenzen. LG, Niky
Ist laut Wikipedia tatsächlich so. Dreistetten = Vischau. Waldegg, Peisching, Piesting, Hernstein = Hernstein. Demnach müsste bei den Taufen, bei denen Peisching steht, eigentlich nicht Dreistetten stehen. LG, Niky
Hft. ist in der Regel keine regionale Einheit, sondern bezeichnet die Zugehörigkeit eines Hauses/Grundbesitzes zu einem Grundherren. Bei Steinius 1822 findest du z.B. bei Dreystetten (S.108/109) in der vorletzten Spalte S. 109 nur Fischau als Grundherrschaft. Hier gehört also das ganze Dorf zu einer Herrschaft. Im Gegensatz dazu sind bei Leobersdorf (S. 412/413) 8 Grundherrschaften angegeben, die dort Besitz haben.
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