auf A bezogene Recherchen sind für mich Neuland, daher eine Doppel- Frage:
ab wann gab es in Österreich das Standesamtswesen,d.h. amtl.geführte Personenstands- oder Civilregister? Also die amtli. Einwohner-und Personenstandserfassung ,mit der die Kirchenbucheinträge ihre personenstandsrechtliche Funktion verloren haben. In D war das 1874 (für die Preuß.Länder) bzw. 1876 (für alle anderen Deutschen Staaten).
Und: welche "Sperrfristen" gelten in A für die Auskunftserteilung aus Personenstandsurkunden an Nichtverwandte?
Schöne Grüsse aus Oberbayern
Lars
ab wann gab es in Österreich das Standesamtswesen,d.h. amtl.geführte Personenstands- oder Civilregister? Also die amtli. Einwohner-und Personenstandserfassung ,mit der die Kirchenbucheinträge ihre personenstandsrechtliche Funktion verloren haben. In D war das 1874 (für die Preuß.Länder) bzw. 1876 (für alle anderen Deutschen Staaten).
Und: welche "Sperrfristen" gelten in A für die Auskunftserteilung aus Personenstandsurkunden an Nichtverwandte?
Schöne Grüsse aus Oberbayern

Lars
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