Personenstandsrecht und private Forschung

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    Erfahrener Benutzer
    • 27.05.2011
    • 115

    Personenstandsrecht und private Forschung

    Guten Morgen allerseits,

    ich habe eine Frage an die Juristen oder juridisch affinen unter euch, und zwar das Personenstandsrecht betreffend.

    Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass es allgemein gültig ist, aber letztens bin ich bei einer Aussage hellhörig geworden und hätte da gerne eine Bestätigung.

    Nach der Aussage gilt das PSG nur für das Standesamt, womit die Veröffentlichung privater Forschungsergebnisse nicht dadurch reglementiert wird. Ich dürfte demnach zB. die Daten meiner verstorbenen Großeltern ins Web stellen, auch wenn all ihre Daten unter die im PSG genannten Sperrfristen fallen.

    Sehe ich das richtig?

    besten Dank im vorraus,
    Christian
    suche nach den FN Tobolka

    ahnenforschung-tobolka.at
  • sucher59
    Erfahrener Benutzer
    • 17.09.2011
    • 1304

    #2
    Hallo zusammen

    Aus den genannten Gründen, also durch Verunsicherung der
    aus verschiedenen Quellen stammenden Informationen
    möchte ich mich der Frage anschließen.

    Zusätzlich möchte ich noch hinzu fügen:

    Wie sieht es aus bei Daten, die nicht aus meinem persönlichen Bereich stammen?
    Flohmarktfunde etc.
    Also Daten, die ich nicht selber "frei" geben kann.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Forum, sowie Ebay u.s.w.
    es zulassen würde, wenn solche Daten rechtswidrig veröffentlicht werden.
    Ahnenpässe, Arbeitsbücher, Kennkarten, Inserate, Auswanderung nur z.Bsp., welche das Geburtsdatum 1944 als Beispiel haben.
    Die Möglichkeit, dass die Person noch lebt ist sehr hoch.

    Das Risiko der Abmahnung wäre demnach zu groß.

    Urheberrechte, wie Fotos, Ansichtskarten sind bei der Frage ausgeschlossen.

    Auch wenn dieses Thema schon zum x-ten male angesprochen wird, so
    ist es doch immer wieder aktuell und sorgt für "Verwirrung".

    Natürlich erwarte ich hier keine rechtsverbindliche Information.

    Aber vielleicht können ja der Forenbetreiber oder die Admins, nebst Helfer mal für eine bessere Übersicht sorgen oder dazu Stellung nehmen?

    Einen geschlossenen Ordner zum Nachschlagen, ohne Diskussion, nur als Überblick ohne sich juristisch festzulegen wäre eine Option.

    Und wenn es diesen Ordner schon gibt, bitte dort platzieren wo man ihn auch findet.

    Zusatz: Da der Christian (Tops) aus Wien ist, könnten ja auch länderspezifische Unterschiede in der Juristerei sein.


    LG Peter
    Zuletzt geändert von sucher59; 11.11.2016, 07:37. Grund: Zusatz.

    Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig,bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern. (Konfuzius)

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