Guten Morgen allerseits,
ich habe eine Frage an die Juristen oder juridisch affinen unter euch, und zwar das Personenstandsrecht betreffend.
Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass es allgemein gültig ist, aber letztens bin ich bei einer Aussage hellhörig geworden und hätte da gerne eine Bestätigung.
Nach der Aussage gilt das PSG nur für das Standesamt, womit die Veröffentlichung privater Forschungsergebnisse nicht dadurch reglementiert wird. Ich dürfte demnach zB. die Daten meiner verstorbenen Großeltern ins Web stellen, auch wenn all ihre Daten unter die im PSG genannten Sperrfristen fallen.
Sehe ich das richtig?
besten Dank im vorraus,
Christian
ich habe eine Frage an die Juristen oder juridisch affinen unter euch, und zwar das Personenstandsrecht betreffend.
Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass es allgemein gültig ist, aber letztens bin ich bei einer Aussage hellhörig geworden und hätte da gerne eine Bestätigung.
Nach der Aussage gilt das PSG nur für das Standesamt, womit die Veröffentlichung privater Forschungsergebnisse nicht dadurch reglementiert wird. Ich dürfte demnach zB. die Daten meiner verstorbenen Großeltern ins Web stellen, auch wenn all ihre Daten unter die im PSG genannten Sperrfristen fallen.
Sehe ich das richtig?
besten Dank im vorraus,
Christian

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