Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1920
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Wien
Konfession der gesuchten Person(en):
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Google
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine
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Konfession der gesuchten Person(en):
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Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine
Guten Abend,
in einer Gerichtsakte des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien über eine (zivilrechtliche) Scheidung von Tisch und Bett ist auch ein "Zeugnis" (siehe Anhang) enthalten.
Ich bin mir nicht ganz sicher, welche Bedeutung bzw. Rechtsfolge dieses Zeugnis hatte.

Meine Interpretation ist, dass es sich um ein Zeugnis über die Erteilung des Armenrechtes handelte und dies somit eine Befreiung von Stempel- und Gerichtsgebühren bewirkt haben könnte.
- Kann das stimmen?
- Und was bewirkte so ein Zeugnis noch?
- Wurden damit auch die Rechtsanwaltskosten übernommen?
- Musste man (später) die Kosten zurückbezahlen, wenn man zu Vermögen gekommen ist?
- Finde ich im Internet dazu weiterführend Infos?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Thomas
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