Frage zum Zentralen Personenstandsgerichter

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  • Gaby-2014
    Erfahrener Benutzer
    • 08.02.2014
    • 138

    Frage zum Zentralen Personenstandsgerichter

    Liebe Forscherfreunde in Österreich,

    ich habe gerade gelesen, dass es seit 2014 in Österreich ein zentrales Personenstandsregister gibt.

    Wie müsste ich vorgehen, um einen Sterbeeintrag mit genauem Datum 1972 aus Graz zu bekommen und welche Kosten ungefähr würden anfallen?
    Es geht mir darum, ob die gesuchte Person verheiratet war und Kinder hatte.

    Gibt es eine andere Möglichkeit als diesen Sterbeeintrag?

    Die Person war Dr. Friedrich Vering, Hygieneinstotut der Universität Wien

    Beste Grüße aus Deutschland

    Gaby
  • carinthiangirl
    Erfahrener Benutzer
    • 12.08.2006
    • 1601

    #2
    Das ZPR fungiert wohl wirklich nicht als Auskunftsstelle für jedermann.
    Es dient in erster Linie dazu zu, auf seine EIGENEN Daten von überall Zugriff zu bekommen. Also sich als Bürger von jedem Standes- bzw. Meldeamt aus z.B. An- bzw. Abmelden zu können oder Dokumente ausstellen lassen zu können die man gerade dringend braucht. Es gelten genauso Datenschutzbestimmungen wie auch sonst und dient sicher nicht zur allgemeinen Ahnenforschung. Hier greift genauso das Personenstandsgesetz.

    "Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war vorgesehen, dass sich auch neugierige Verwandte entsprechende Urkunden beliebig ausstellen lassen können. Hier besserte der Gesetzgeber nach und erlaubt solche Pauschalabfragen laut dem neu geschaffenen Personenstandsgesetz nur noch der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden."
    "Die eigentliche Bedienergruppe entspricht allerdings den rund 4000 Beamten in 1374 österreichischen Standesämtern oder Standesamtverbänden."
    "Vorerst wurde das ZPR mit den Daten der aktuellen Bevölkerung gefüttert. Später sollen auch jene der bereits Verstorbenen hinzukommen. Das Einpflegen von Millionen weiterer Datensätze wird eine langwierige und wohl eintönige Tätigkeit, gibt Grosinger zu. Weil es aber sensible Daten sind und mitunter auch Einträge in Kurrentschrift entziffert werden müssen, sei das dennoch nicht unbedingt eine Aufgabe für Ferialpraktikanten. (Michael Matzenberger, derStandard.at, 29.10.2014)"


    Man kann sich also sicher nicht von beliebigen Leuten die Daten abfragen lassen.
    "Die Einführung des ZPR und des ZSR soll eine effiziente, transparente, bürgernahe und serviceorientierte Behördenarbeit ermöglichen, die den technischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht."



    Zuletzt geändert von carinthiangirl; 01.12.2015, 19:11.

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