Landesverweisung

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  • Marlies
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    Landesverweisung

    Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Minden Ausgabe 15. Januar 1817

    Auf Requisition der Königl. Regierung zu Cleve wird das folgende Verzeichnis der aus dem dortigen Regierungsbezirke verwiesenen Landstreicher hierdurch zur Kenntniß und Achtung der uns untergeordneten Behörden gebracht:


    Harmsen Leendert, Geburtsort: Rotterdam, groß 5 Fuß 1 Zoll, Haare blond, Stirn niedrig, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase dick, Mund groß, Bart weiß, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund. Hatte sich als Bettler in Udem und Gegend lange herumgetrieben. Konnte sich nicht legitimieren, und ging hervor, dass er in Rotterdam aus dem Armen- Fonds unterhalten werden musste

    Minden den 12. December 1816
  • Konni
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
    • 3007

    #2
    Die unten näher bezeichneten Eheleute van Bracht und Susanna Guerdeke angeblich von Helmont kommend, sind am 18. d. M. wegen Mangels nöthiger Legitimations-Papiere und zwecklosem Herumtreibens im Kreise Geldern ohne festen Wohnsitz und Nachweise der Erwerbsmittel, durch die Polizeibehörde über die Grenze verwiesen und ihnen vor Abführung zu Protokoll eröffnet worden, daß sie im Falle der Rückkehr, nach § 192 Th. II Tit. 20 des Allgemeinen Landrechts zweijährige Festungsstrafe verwirkt haben.

    Düsseldorf, den 27. Mai 1839

    Signalement des Franz von Bracht
    Geburtsort Osterode; Aufenthaltsort Helmont; Religion katholisch; Alter 46 Jahre; Größe 5 Fuß 4 Zoll; Haare braun; Stirne gewölbt; Augenbraunen braun; Augen grau; Nase spitz; Mund mittelmäßig; Gestalt gesetzt; Sprache holländisch; besondere Zeichen: keine.

    Signalement dessen Frau Susanna Guerdeke
    Geburtsort Büchelhagen; Aufenthaltsort Helmont; Religion katholisch; Alter 48 Jahre; Größe 5 Fuß 2 Zoll; Haare schwarz; Stirne flach; Augenbraunen schwärzlich; Augen braun; Nase spitz; Mund mittelmäßig; Zähne mangelhaft; Gesichtsbildung platt; Gestalt gesetzt; Sprache holländisch; besondere Zeichen: keine.

    Der nachstehend bezeichnete Servatius Fonger, welcher aus Belgien nach Kaldenkirchen gekommen ist, ohne festen Wohnsitz und glaubhaften Nachweis seines Broderwerbs, ist in diesen Tagen als fremder Landstreicher von Polizeiwegen über die Grenze gebracht und ihm vor seiner Abführung zu Protokoll eröffnet worden, daß er im Fall der Rückkehr nach § 192 Th. II Tit. 20 des Allgemeinen Landrechts zweijährige Festungsstrafe verwirkt habe.

    Düsseldorf, den 1. Juni 1839

    Signalement:
    Namen Servatius Fonger; Stand Bäcker; Geburtsort Dülken; Wohnort ohne; Religion katholisch; Alter 62 Jahre; Größe 5 Fuß 6 Zoll; Haare grau; Stirne schmal; Augenbraunen ohne; Augen braun; Nase lang; Mund mittelmäßig; Zähne mangelhaft; Bart grau; Kinn rund; Gesicht rund; Gesichtsfarbe blaß; Statur gesetzt. Besondere Zeichen: keine.
    Bekleidung: eine schwarz tuchene Kappe mit Schirm, ein braun tuchener Ueberrock, eine grün tuchene Weste, eine gelbe Nanquin Hose, ein röthlich buntes kattunenes Halstuch, ein leinenes Hemd, Schuhe mit Riemen.

    Die unten signalisirte aus Mecheln, im Belgischen gebürtige Anna Maria Verrompa, welche zufolge Urtheils des Königl. Landgerichts zu Cleve vom 30. Mai 1837 eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren erlitten hat, weil sie, obgleich vor der Rückkehr in die hiesigen Lande verwarnt, sich abermals als Landstreicherin ohne Nachweis eines festen Wohnsitzes und Gewerbes betreten ließ, ist nach abgebüßter Strafe nochmals von Polizeiwegen über die Grenze gebracht, und ihr vor Abführung zu Protokoll eröffnet worden, daß sie im Falle der Rückkehr nach § 191 seq. Th. II Tit. 20 des Allgemeinen Landesrechtes und der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 28. Februar 1817 zehnjährige Festungsstrafe verwirkt habe.

    Düsseldorf, den 4. Juni 1839

    Signalement:
    Stand ohne; Geburtsort Mecheln; Wohnort dito; Religion katholisch; Alter 38 Jahre; Größe 4 Fuß 10 Zoll; Haare braun; Stirne hoch; Augenbraunen braun; Augen blau; Nase dick und groß; Mund groß; Kinn spitzig; Gesicht oval; Gesichtsfarbe blaß; Statur klein. Besondere Kennzeichen: ohne.

    Die unten näher bezeichnete Catharina Schulz verehelichte Schloemer aus Epen im Königreich Belgien, welche ohne festen Wohnsitz und Nachweis eines ehrlichen Broderwerbs in Cleve sich umhertrieb ist von Polizeiwegen über die Grenze zurückgebracht und ihr vor Abführung zu Protokoll eröffnet worden, daß sie im Fall der Rückkehr nach § 192 Th. II Tit. 20 des Allg. L. R. zweijährige Festungsstrafe verwirkt habe.

    Düsseldorf, den 11. September 1839

    Signalement:
    Stand: Tagelöhnerin; Geburtsort: Wartenberg; Wohnort: Epen, Bürgermeisterei Mecheln; Religion katholisch; Alter 40 Jahre; Größe 4 Fuß 11 Zoll; Haare schwarz; Stirne nieder, halb bedeckt; Augenbraunen schwarz; Augen hellgrau; Nase klein; Mund groß; Kinn rund; Gesicht oval; Gesichtsfarbe gesund; Statur schlank. Besondere Kennzeichen: am linken Arm eine längliche vertiefte Narbe.

    Der unten näher bezeichnete Weber Theodor Boom, welcher aus dem Königreiche der Niederlande in den Kreis Geldern eingewandert ist und sich ohne Nachweis eines festen Wohnorts und gesetzlichen Nahrungserwerbs daselbst vagabondirend umhergetrieben hat, ist dieser Tage von Polizeiwegen über die Grenze zurückgewiesen und ihm vor Abführung zu Protokoll eröffnet worden, daß er im Falle der Rückkehr nach § 191 und 192 Thl. II Tit. 20 des Allg. L. R. zweijährige Festungsstrafe verwirkt habe.

    Düsseldorf, den 9. Dezember 1839

    Signalement:
    Geburtsort Brockhuysen (Holland); Wohnort jetzt Raurt (Belgien); Stand Weber; Religion katholisch; Alter 49 Jahre; Größe 5 Fuß 2 Zoll; Haare braun; Stirne bedeckt; Augenbraunen braun; Augen braun; Nase spitz; Mund gewöhnlich; Bart braun; Kinn oval; Gesicht oval; Gesichtsfarbe gesund; Statur mittelmäßig; besondere Kennzeichen: keine.
    Viele Grüsse
    Konni

    Kommentar

    • anika
      Erfahrener Benutzer
      • 08.09.2008
      • 2611

      #3
      Landesverweisung

      Amtsblatt Düsseldorf 1842

      Der unten näher bezeichnete aus Belgien gebürtige Johann Boehm, welcher aus Mangel an allen Legitimations-Papieren von der Königlichen Gensdamerie zu Geldern, verhaftet worden, keinen festen Wohnsitz hat
      und wovon er sich ernährt nicht glaubhaft nachweisen kann ist in den
      letzten Tagen des verflossenen Monats als fremder Landstreicher über die Grenze gebracht worden
      Düsseldorf, den 1. Juli 1842
      Signalement
      Vaterland Belgien, Religion katholisch, Alter 41 Jahre, Größe Fuß 8 Zoll,
      Haare schwarz-graumeliert, Stirne hoch, Augen braun, Nase mittel,
      Ausschlag auf der rechten Seite, Mund gewöhnlich, Zähne mangelhaft, Bart braun, Kinn rund, Statur schlank.

      anika
      Ahnenforschung bildet

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