Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1935
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Wutha
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: nein
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Wutha
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: nein
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich habe die Geburtsurkunde von einem Bruder meines Uropas. Dort ist folgender Text vermerkt :
"Für tot erklärt gemäß rechtskräftigem Beschluss des Kreisgericht (Stadt) Weimar vom 25.März 1969.Zeitpunkt des Todes 31.Dezember1950,24.00 Uhr". Wenn er für tot erklärt worden ist müsste es doch noch Unterlagen darüber geben beim Amtsgericht oder? Den zweiten Randvermerk kann ich entnehmen,dass er zum zweiten Mal geheiratet hat im Jahr 1935 in Wutha. Welches Amtsgericht wäre dafür zuständig?
Für eure Infos,Antworten oder Hinweise wäre ich sehr dankbar.
MfG
Dinchen

Kommentar