Amtsschultheiß in Thüringen

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    Erfahrener Benutzer
    • 08.02.2010
    • 201

    Amtsschultheiß in Thüringen

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage an die Kenner der Landesgeschichte in Thüringen. Nachdem ich die Lebensdaten meiner thüringischen Vorfahren zum Teil bis zum Jahr 1500 in Erfahrung bringen konnte, möchte ich jetzt etwas über ihre Lebensumstände erfahren. Dabei bin ich auf den Begriff "Amtsschultheiß" gestossen. Mehrere meiner Vorfahren mit den FN FRANZ und GEYER werden im 16.Jahrhundert in den Kirchenbüchern als "Amtsschultheiß" erwähnt. Bei Google konnte ich zu diesem Begriff keine befriedigenden Erläuterungen finden. Die dortigen Erklärungen bezogen sich hauptsächlich auf die Schweiz.
    Kann mir jemand sagen, welche Funktion ein solcher Amtsschultheiß im Thüringen des 16.Jahrhunderts (und speziell im Gebiet der gefürsteten Grafschaft Henneberg) hatte? Wie wurde er gewählt, oder eingesetzt? Welcher Aufgaben hatte er, welcher Unterschied bestand zum Dorfschultheiß, dem früheren Gemeindevorstand?

    Viele Grüße aus der Pfalz
    Viele Grüße!
    Wäller

    Rheinland-Pfalz: Montabaur, Nomborn, Heilberscheid, Maxsain, Wied, Hachenburg-Altstadt, Gackenbach, (Franz, Krumm/Crum, Nied, Frink, Reichwein, Maus, Nebgen, Sabel, Dünschmann, Kaulbach, Steinen) Thüringen: Waldau, Erlau, Steinbach, Hinternah, Silbach, Schleusingen, St.Kilian, (Franz/Frantz, Geyer/Geier, Frühauf, Eichhorn, Witter/Widder, Büttner), Langensalza (FN Müller)
    Flandern: NL/BE? (Crum/Crom)
  • strupanice
    Benutzer
    • 03.01.2012
    • 58

    #2
    Amtsschultheiß deshalb, weil er der Vorsteher des Amtes im jeweiligen Dorfe war. Er hatte die Rechte des landesherrlichen Amtes im Dorf durchzusetzen. Dies war dann der Fall, wenn es sich um ein Amtsdorf handelte. Bei adeligen Grundherrschaften hieß die Person öfters auch "Richter". Ihm waren in der Regel auch Amts-Gerichtsschöppen beigeordnet. Wahl erfolgte in der Regel in der Dorfgemeinschaft. Bestätigung erfolgte durch den Amtmann. Hatte ein Dorf mehrere Gerichtsherren, so gab es auch mehrere Schultheiße. Der Begriffe "Dorfschultheiß" ist ansich das gleiche. Zu unterscheiden ist der "Heimbürge", der ebenfalls von der Dorfgemeinschaft gewählt wurde, allerdings nur die Verfügungsgewalt über die "kommunalen" Güter der Dorfgemeinschaft hatte (z.B. Gemeindeland, Gemeindebackhaus usw.

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