Zu den jährlichen Ausgaben unserer Ahnen zum Ende des 17. / Anfang des 18. Jh. gehörten auch die Steuern, die für das Schlachten bezahlt werden mussten. In jeder Gemeinde wurde darüber eine Liste mit Anzahl der Schlachttiere und dem Schlachttermin geführt.
Für ein Schwein (egal welches Gewicht) musste 1 Groschen, für ein Schaf 9 Pfennig und ein Lamm 6 Pfennig, eine Kuh 5 Groschen und ein Kalb 1 Groschen 6 Pfennig, eine Ziege 9 Pfennig entrichtet werden.
Übrigens gab es die Pflicht zur Einholung eines „Schlachtscheines“ im Erfurter Gebiet noch 1988!
Für ein Schwein (egal welches Gewicht) musste 1 Groschen, für ein Schaf 9 Pfennig und ein Lamm 6 Pfennig, eine Kuh 5 Groschen und ein Kalb 1 Groschen 6 Pfennig, eine Ziege 9 Pfennig entrichtet werden.
Übrigens gab es die Pflicht zur Einholung eines „Schlachtscheines“ im Erfurter Gebiet noch 1988!
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