Trauregister von Geesthacht: Kirchenbuch vs. Franz Schubert

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  • AndreeP
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    • 16.02.2013
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    Trauregister von Geesthacht: Kirchenbuch vs. Franz Schubert

    Die folgende Ausgabe von Franz Schubert weist in der Auflistung der Trauungen in Geesthacht eine Lücke für den Zeitraum von 1718 bis 1723 auf: Trauregister aus den ältesten Kirchenbüchern Schleswig-Holsteins von 1705 bis 1750, Band 1.1 Herzogtum Lauenburg, Göttingen 1995 (unveränderter Nachdruck der Auflage von 1995 Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch 2003). Da uns jedoch die Kirchenbücher von Geesthacht ab 1679 lückenlos vorliegen, konnte diese Lücke später in einer anderen Ausgabe geschlossen werden, siehe Franz Schubert: Trauregister aus den Kirchenbüchern Hamburgs von 1705 – 1750, Hamburg vor den Mauern (3), Kitzingen 2000.

    Ein Vergleich mit den Originalquellen zeigt, dass die Trauregister von Franz Schubert insgesamt kaum Lesefehler enthalten, siehe KB Geesthacht und vgl. Franz Schubert: Trauregister aus den ältesten Kirchenbüchern Schleswig-Holsteins, von den Anfängen bis zum Jahr 1704, Band 1.1 Herzogtum Lauenburg, Göttingen 1985 (Nachdruck 2010); Franz Schubert: Trauregister aus den Kirchenbüchern Hamburgs von 1705 – 1750, Hamburg vor den Mauern (3), Kitzingen 2000.

    An einigen Stellen liegen jedoch fehlerhafte Eintragungen bei Franz Schubert vor, vgl. Kirchenbuch:
    KB Geesthacht, Trauung am 10.05.1696: ,,Hans Bergman von Tespe - Catharina Harders Carsten Harders einwoners tochter.“
    KB Geesthacht, Trauung am 18.10.1696: ,,Balzar Kien von Tespe – Magdalena Harders Carsten Harders einwohners tochter.“
    Nach den Angaben bei Schubert soll der oben genannte Einwohner Carsten Harders vor dem Zeitpunkt der Eheschließungen seiner beiden Töchter Catharina und Magdalena bereits verstorben sein, tatsächlich findet sich aber im Kirchenbuch kein Hinweis darauf! Auch nach den Angaben im Amtsprotokoll Bergedorf war Carsten Harders senior zu Geesthacht im Jahre 1696 noch am Leben. Siehe hierzu Amtsprotokoll Bergedorf, 13. Okt. 1696, Fol. 395: ,,Baltzar Kiehn aus dem Sächsischen von Tespe freyet Carsten Harders Sen. eheleibliche Tochter Magdalena..."
    Weiteres Beispiel:
    Kirchenbuch Geesthacht, Trauung 1713, Nr. 4: ,,Hans Mahling und Margretha Elvers Sel. Balzer Elvers Einwohner alhie nachgelassene Eheleiblich Tochter 6 August."
    Bei Schubert steht dagegen fälschlich der Vorname ,,Galefs“ anstelle von Balzer.

    Schlussfolgerung:
    Die Trauregister von Franz Schubert stellen für die Familienforschung eine wichtige und wertvolle Quelle dar. Grundsätzlich sollte man als Forscher aber auch immer kritisch im Umgang mit den Quellen sein. Gerade die Angaben aus Sekundärquellen sollten, wie die obigen Beispiele zeigen, kritisch hinterfragt werden.
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