Soweit ich weiß, wurde 1946 noch von allen Alliierten ein Gesetz erlassen, nach dem jeder Deutsche über 18 Jahren zumindest den bekannten Fragebogen zur Belastung ausfüllen musste. Demnach geschah dies auch in Sachsen.
Jetzt habe ich eine Anfrage an das Staatsarchiv Leipzig gestellt und es kam heraus das ein Verwandter sowohl NSDAP Mitglied als auch "Blockleiter" seiner Ortschaft gewesen ist. Aber das Staatsarchiv sagt, dass der Eintrag in der Mitgliederliste sei das einzige, was es zu der Person gibt. Ich habe auch nach Spruchkammerakten oder Personalakten gefragt. Die Antwort des Archivs war: "Spruchkammern? Sowas gab es in Sachsen nicht."
Ich habe nachgelesen, dass man um "Blockleiter" zu werden einen "Ariernachweis" bis 1800 vorlegen musste. Und jetzt soll es keine anderen Unterlagen wie z.b. Personalakten geben? Und das gerade, wo in der DDR doch viel härter und gründlicher entnazifiziert wurde. Die Auskunft vom Archiv stimmt irgendwie hinten und vorne nicht.
Wer kann mir eine gute Literaturquelle nennen oder weiß Näheres zum Thema?
Jetzt habe ich eine Anfrage an das Staatsarchiv Leipzig gestellt und es kam heraus das ein Verwandter sowohl NSDAP Mitglied als auch "Blockleiter" seiner Ortschaft gewesen ist. Aber das Staatsarchiv sagt, dass der Eintrag in der Mitgliederliste sei das einzige, was es zu der Person gibt. Ich habe auch nach Spruchkammerakten oder Personalakten gefragt. Die Antwort des Archivs war: "Spruchkammern? Sowas gab es in Sachsen nicht."
Ich habe nachgelesen, dass man um "Blockleiter" zu werden einen "Ariernachweis" bis 1800 vorlegen musste. Und jetzt soll es keine anderen Unterlagen wie z.b. Personalakten geben? Und das gerade, wo in der DDR doch viel härter und gründlicher entnazifiziert wurde. Die Auskunft vom Archiv stimmt irgendwie hinten und vorne nicht.
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