In den KB werden die Gebäude zur Unterscheidung oft mit cat. no. bezeichnet,
z.B. cat. no.210.
Damit ist die Nr. im Kataster der Brand-Pflichtversicherung gemeint.
Später wurde dann die Hausnummern hinzugefügt, z. B. cat.no. 210/23 und wiederum noch später dann nur noch die Hausnummern.
Wie ist der exakte historische Ablauf für das Land Sachsen?
Ab wann PflichtVS, ab wann Hausnummern?
Wer gibt Auskunft?
J.J.
z.B. cat. no.210.
Damit ist die Nr. im Kataster der Brand-Pflichtversicherung gemeint.
Später wurde dann die Hausnummern hinzugefügt, z. B. cat.no. 210/23 und wiederum noch später dann nur noch die Hausnummern.
Wie ist der exakte historische Ablauf für das Land Sachsen?
Ab wann PflichtVS, ab wann Hausnummern?
Wer gibt Auskunft?
J.J.