Brandkataster/Hausnummern

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  • johannjoseph
    Benutzer
    • 17.02.2009
    • 74

    Brandkataster/Hausnummern

    In den KB werden die Gebäude zur Unterscheidung oft mit cat. no. bezeichnet,
    z.B. cat. no.210.
    Damit ist die Nr. im Kataster der Brand-Pflichtversicherung gemeint.
    Später wurde dann die Hausnummern hinzugefügt, z. B. cat.no. 210/23 und wiederum noch später dann nur noch die Hausnummern.
    Wie ist der exakte historische Ablauf für das Land Sachsen?
    Ab wann PflichtVS, ab wann Hausnummern?
    Wer gibt Auskunft?
    J.J.
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