Zitat von Der Görlitzer
Beitrag anzeigen
Aus den Geschossbüchern müsste doch eigentlich der nachfolgende Besitzer zu ersehen sein???
Mit dieser Information müsste man den Verkauf bzw. die Belehnung seiner Ehefrau doch eigentlich finden können.
Zitat von Der Görlitzer
Beitrag anzeigen
Paulchen
Kommentar