Hallo,
ich habe bei einer kleinen sächsischen Gemeinde die Kopie des Sterbeeintrags meines Großonkels per E-Mail angefordert, der 1954 verstorben ist. Ein alltäglicher Vorgang, der woanders nie auf Schwierigkeiten stieß weil die Schutzfristen abgelaufen sind. Doch von dieser Gemeinde wird verlangt, dass der Antrag
gestellt wird. Nur so sei man in der Lage zu prüfen, ob ich berechtigt sei, diese Auskunft zu erhalten.
Haben bisher alle anderen Gemeinden gegen das sächsische Archivrecht verstoßen? Oder hat hier nur eine Gemeinde die Zeichen der Zeit nicht erkannt? Wie sollte man in so einem Fall verfahren?
Beste Grüße
Werner
ich habe bei einer kleinen sächsischen Gemeinde die Kopie des Sterbeeintrags meines Großonkels per E-Mail angefordert, der 1954 verstorben ist. Ein alltäglicher Vorgang, der woanders nie auf Schwierigkeiten stieß weil die Schutzfristen abgelaufen sind. Doch von dieser Gemeinde wird verlangt, dass der Antrag
- per Brief
- mit eigenhändiger Unterschrift
- beigefügter Kopie des Personalausweises
- und Glaubhaftmachung, dass ich Betroffener bin
gestellt wird. Nur so sei man in der Lage zu prüfen, ob ich berechtigt sei, diese Auskunft zu erhalten.
Haben bisher alle anderen Gemeinden gegen das sächsische Archivrecht verstoßen? Oder hat hier nur eine Gemeinde die Zeichen der Zeit nicht erkannt? Wie sollte man in so einem Fall verfahren?
Beste Grüße
Werner
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