Kopie Sterbeeintrag von 1954 anfordern

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  • Werner51
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2017
    • 115

    Kopie Sterbeeintrag von 1954 anfordern

    Hallo,
    ich habe bei einer kleinen sächsischen Gemeinde die Kopie des Sterbeeintrags meines Großonkels per E-Mail angefordert, der 1954 verstorben ist. Ein alltäglicher Vorgang, der woanders nie auf Schwierigkeiten stieß weil die Schutzfristen abgelaufen sind. Doch von dieser Gemeinde wird verlangt, dass der Antrag
    • per Brief
    • mit eigenhändiger Unterschrift
    • beigefügter Kopie des Personalausweises
    • und Glaubhaftmachung, dass ich Betroffener bin

    gestellt wird. Nur so sei man in der Lage zu prüfen, ob ich berechtigt sei, diese Auskunft zu erhalten.


    Haben bisher alle anderen Gemeinden gegen das sächsische Archivrecht verstoßen? Oder hat hier nur eine Gemeinde die Zeichen der Zeit nicht erkannt? Wie sollte man in so einem Fall verfahren?


    Beste Grüße
    Werner
  • JürgenSonntag
    Erfahrener Benutzer
    • 09.01.2019
    • 234

    #2
    Hallo Werner,
    Du solltest die Gemeinde darauf hinweisen, dass die Schutzfrist längst abgelaufen ist und es sich eigentlich um für jedermann zugängliches Archivgut handelt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Gemeinden die Personenstandsregister - vielleicht in Ermangelung eines Archives - trotz Ablauf der Schutzfrist weiterhin im Standesamt aufbewahren und dann keinen Unterschied zwischen den noch der Schutzfrist unterliegenden Unterlagen und solchen, bei denen die Frist abgelaufen ist, machen. Vielleicht hilft auch ein Telefonat.
    Viele Erfolg und viele Grüße! Jürgen

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    • Werner51
      Erfahrener Benutzer
      • 03.07.2017
      • 115

      #3
      Hallo Jürgen,
      Telefonate halfen nicht weiter. Ich habe der Gemeinde genau das geschrieben, was du geschrieben hast. Darauf kam ein sehr langer Brief mit den genannten Forderungen, die mit Paragrafen aus dem sächsischen Archivgesetz begründet wurden. Auch die Bitte, sich bei anderen Archiven in der Nachbarschaft zu erkundigen, wo es diese Problem nicht gab, wird ignoriert. Anscheinend hat sich die Existenz von Internet und E-Mail bis dort noch nicht herumgesprochen. Allein schon die Formulierung "Betroffener" zeigt, dass die aktuelle Gesetzeslage ignoriert wird.
      Beste Grüße
      Werner

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      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13449

        #4
        Hallo,

        welche Paragraphen sollen das denn gewesen sein? Hier zB https://www.revosax.sachsen.de/vorsc...echsArchivG#p1
        finde ich keine derartigen Einschränkungen.

        Gruß


        Thomas
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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        • Werner51
          Erfahrener Benutzer
          • 03.07.2017
          • 115

          #5
          Ich finde diese Auflagen im Gesetz auch nicht wieder. "Spaßeshalber" sende ich den Brief als Anhang mit. Ich habe nur die Stellen unkenntlich gemacht, die auf den Absender schließen lassen.
          Mit besten Grüßen
          Werner
          Angehängte Dateien

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          • Chemnitzer Ahnenforscher
            Erfahrener Benutzer
            • 27.05.2009
            • 696

            #6
            Ich kenne dieses Problem auch. Und konnte nach Rücksprache auch verstehen warum.

            Es ging bei mir um die Eltern des Verstorbenen. Auch hier muss laut Archiv Gesetz der Nachweis erbracht werden. Aber ich verstehe manchmal das Strenge auch nicht.

            Gibt es die Möglichkeit im Archiv selber zu suchen?
            Steinert, Rudolph - Flöha, Langenstriegis - Sachsen
            Siegel - Schneeberg, Eibenstock - Sachsen
            Richter - Frankenberg - Sachsen
            --------
            Tomaschewski - Usdau, Soldau - Ostpreußen
            Orlowski - Przellenk - Ostpreußen
            --------
            Bittner - Königswalde, Beutegrund - Schlesien
            Stull - Mittelbielau, Qualkau, Ströbel - Schlesien
            Moser - Niedersteine, Wallisfurth, Pischkowitz - Schlesien

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            • Xtine
              Administrator

              • 16.07.2006
              • 29957

              #7
              Hallo,

              am einfachsten wird es wohl sein, Du schickst ihnen was sie wollen. Denn sie sitzen einfach am längeren Hebel.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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