Einreise aus dem Ausland 1902

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  • Simone99
    Erfahrener Benutzer
    • 15.08.2015
    • 869

    Einreise aus dem Ausland 1902

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1902
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Sachsen und Sachsen - Anhalt
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Guten Abend
    Wurden 1902 Ausländer die in Sachsen / Sachsen- Anhalt einreisten zentral registriert? Weiss dass jemand?

    Viele Grüsse und vielen Dank
    Simone
    Zuletzt geändert von Simone99; 13.04.2016, 00:18.
  • Artsch
    Erfahrener Benutzer
    • 14.07.2013
    • 1933

    #2
    Hallo Simone,

    ab 1865 ermöglichte Sachsen auch Ausländern die Einreise ohne Pass und Visum.
    Ab 1.8.1914 (Ausbruch des Krieges) gab es allgemeine Passpflicht.
    Ab 1.8.1916 für Ein- und Ausreisen von In- und Ausländern Sichtvermerkszwang eingeführt. Das Visum war vor jedem Grenzübertritt erneut einzuholen.
    (Ein ausgegebener Pass konnte eingezogen werden, wenn der Verdacht bestand, das jemand vorhatte, sich seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten zu entziehen.)
    Seit Juli 1924 konnten Ausländer mit Wohnsitz im Inland das Ausreisevisum durch einen Unbedenklichkeitsvermerk des Finanzamtes ersetzen.
    Ab 1.1.1925 wurde die Visumpflicht für Ausländer mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung oder mit Wiedereinreisegenehmigung abgeschafft. Ausländische Landarbeiter (so der Wortlaut) durften bei Vorliegen einer Aufnahmezusage der "Deutschen Arbeiterzentrale" pass- und visumfrei einreisen.
    Vielleicht auch relevant, 1932 wurden alle Ausreisevisa abgeschafft (bzw. nicht mehr benötigt).
    1937 gab es wieder Änderungen, bzw. Verschärfungen.

    Beste Grüße
    Artsch
    Zuletzt geändert von Artsch; 13.04.2016, 04:38.

    Kommentar

    • Artsch
      Erfahrener Benutzer
      • 14.07.2013
      • 1933

      #3
      Hallo Simone,

      alles was ich übers Meldewesen gefunden habe, deutet daraufhin, daß das Ausländermeldeamt im Polizeipräsidium (1927, wahrscheinlich auch schon früher) zuständig war. Vielleicht auch nur in der Stadt, den auf dem Dorf war das der Gendarmerieposten. Es gab auch Bezirksmeldestellen oder einfache Meldestellen.
      In ganz kleinen Dörfern ohne Polizeiposten, wie in meinem Fall, machte es mein Großvater, der nur Gemeindediener war. Alle Durchreisenden, welche eine Übernachtung brauchten, (frei campieren war nicht erlaubt) ob Deutscher oder Ausländer übernachteten im gemieteten (Gemeinde-)Haus meines Großvaters in der abgeschlossenen Arrestkammer und wurden auch von ihm verköstigt. Allerdings betrifft dies die Zeit ab 1922 oder später. Darüber wurde "Buch" geführt, dies musste bestimmt weitergemeldet werden. Die Ausländer, welche am Ort arbeiteten standen da evtl. auch drin, wohnten aber bei ihrem Gutsherrn.
      Scherzhaft sagten wir immer, der Großvater und die Großmutter hatten die Polizeigewalt.

      Um 1897 (Sachsen) habe ich etwas gelesen von Ausländer-("Fremden")-Recht oblag der örtlichen oder der landesherrlichen Rechtssetzung.

      Beste Grüße
      Artsch
      Zuletzt geändert von Artsch; 13.04.2016, 04:36.

      Kommentar

      • Simone99
        Erfahrener Benutzer
        • 15.08.2015
        • 869

        #4
        Hallo Artsch, vielen Dank für deine Auführungen. Du hast eine PN.

        Beste Grüsse
        Simone

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