Paar nicht verheiratet, Name der Kinder?

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  • Simone99
    Erfahrener Benutzer
    • 15.08.2015
    • 869

    Paar nicht verheiratet, Name der Kinder?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1922
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Sachsen, Geithain
    Konfession der gesuchten Person(en): ev.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):



    Hallo zusammen, wie war das wohl im Jahre 1918-1922 in Sachsen, wenn ein Paar nicht verheiratet war, der Mann aber die Kinder als seine eigenen anerkannt hatte, hatten diese dann den Namen vom Mann, dem Vater, oder von der Mutter?

    Danke für eure Antworten und beste Grüsse
    Simone
  • sk270278
    Erfahrener Benutzer
    • 06.09.2013
    • 353

    #2
    Hallo Simone,

    wie wär's mit einer Mail bzw. einem richtigen Brief an genau dieses Standesamt?
    Die zugehörigen Unterlagen mußten eigentlich auch dort zu finden sein.

    Gruß Stefan
    Schön daß es euch alle gibt - DANKE an sämtliche Helferinnen und Helfer!


    Kommentar

    • AUK2013
      Erfahrener Benutzer
      • 21.05.2013
      • 907

      #3
      Hallo Simone,

      ich kenne es so:

      das Kind bekam den FN der Mutter .
      Der Vater musste sein eigenes Kind später adoptieren - gerichtlich bestätigen lassen.

      Gruß
      Arno

      Das Gericht hat dann den Nachnamen auf den FN des Vaters geändert.
      Zuletzt geändert von AUK2013; 03.04.2016, 02:29. Grund: Zusatz
      >>>>>>>>>>>>>>>>>>

      Liebe Grüße

      Arno

      Kommentar

      • Artsch
        Erfahrener Benutzer
        • 14.07.2013
        • 1933

        #4
        Hallo Arno,

        der Vater konnte das Kind adoptieren
        müssen musste er nicht!

        Beste Grüße
        Artsch

        Kommentar

        • Simone99
          Erfahrener Benutzer
          • 15.08.2015
          • 869

          #5
          Artsch, das heisst, er konnte seine Kinder anerkennen, sie trugen aber den Namen der Mutter trotz dieser Anerkennung des Vaters? Verstehe ich das jetzt richtig?

          Grüsse Simone
          Zuletzt geändert von Simone99; 03.04.2016, 11:26.

          Kommentar

          • Artsch
            Erfahrener Benutzer
            • 14.07.2013
            • 1933

            #6
            Hallo Simone,

            entschuldige, sehe Deine Frage eben erst.
            Meinen ältesten Bruder meldete mein Vater auf dem Standesamt an und bekannte sich als Vater.
            Mein Bruder führte 3 Jahre den FN meiner Mutter bis zur Verehelichung meiner Eltern. Das war 1952 bzw. 1955.
            Die Gesetzeslage dürfte sich dahingehend nicht verändert haben.

            Beste Grüße
            Artsch

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            • AUK2013
              Erfahrener Benutzer
              • 21.05.2013
              • 907

              #7
              Hallo

              @Artsch

              müssen musste er nicht!
              wollen wollte er wohl schon

              -hat ja extra seine Vaterschaft auf der Geburtsurkunde eintragen lassen
              und wenn es keinen Streit gegeben hat..........


              Viele Grüße
              Arno
              Zuletzt geändert von AUK2013; 04.04.2016, 00:19.
              >>>>>>>>>>>>>>>>>>

              Liebe Grüße

              Arno

              Kommentar

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