Die rechtliche Trennung im Jahre 1841

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  • krbrady10
    Erfahrener Benutzer
    • 26.10.2009
    • 1498

    Die rechtliche Trennung im Jahre 1841

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1841
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Tangermübde & Bittkau
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Duplikat Kirchenbuch
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): LDS


    Ich kam in dieser zweiten Ehe für einen meiner Verwandten

    Ich würde davon ausgehen, um im Jahr 1841 rechtlich getrennt zu erhalten war eine ernste Sache hätte.

    hat jemand jemals über diese in ihren Familien gekommen?

    Kevin aus Australien
    Angehängte Dateien
  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2419

    #2
    Hallo Kevin,
    eine rechtliche Trennung war eine normale Ehescheidung. Auch wenn wir heute davon ausgehen, dass es früher keine oder nur selten Ehescheidungen gab, es gab sie und so sehr selten waren sie auch nicht. Die Gründe waren die gleichen wie heute auch: Ehebruch oder einfach nur, das die Ehepartner sich nicht mehr verstanden. Wurde ein Scheidungsantrag gestellt, dann versuchte das Gericht zuerst eine gütliche Einigung zwischen den Ehepartner herzustellen, scheiterte die, dann wurde die Ehe geschieden. Es konnte passieren, dass der schuldige Ehepartner keine neue Heiratserlaubnis für eine weitere Ehe erhielt.
    Liebe Grüße von Luise

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    • krbrady10
      Erfahrener Benutzer
      • 26.10.2009
      • 1498

      #3
      Vielen Dank Luise

      Ich dachte, das wäre, was es bedeutete.

      Kevin

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      • paulberg
        Erfahrener Benutzer
        • 10.07.2013
        • 165

        #4
        Vor Kurzem habe ich in einem Jura-Buch bei googlebooks zum Thema historische Ehescheidungen nach BGB gestöbert. Nach heutigen Maßstäben waren Scheidungen sehr selten. Es hieß wohl, dass um 1900 herum gerade mal 0,3% der Ehen geschieden wurden. Und das erschien der Politik damals horrend viel, so dass Druck ausgeübt wurde, die gesetzlichen Vorschriften sehr restriktiv auszulegen. Allerdings hieß es auch, dass vor der einheitlichen Rechtssetzung durch das BGB (1896) in manchen deutschen Ländern großzügigere Scheidungsgesetze gegolten hatten.

        In jedem Fall brauchte es für eine Scheidung ein gerichtliches Verfahren. Zulässige Scheidungsgründe waren (und sind) gesetzlich vorgegeben. Mit Glück finden sich die entsprechenden Gerichtsakten noch in einem Archiv. Evtl. geht daraus auch der Scheidungsgrund hervor.

        paulberg

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        • krbrady10
          Erfahrener Benutzer
          • 26.10.2009
          • 1498

          #5
          Danke Paul - Ich dachte, es wäre taht eine sehr seltene Sache, um im Jahre 1841 geschieden werden kann.

          Ich besuche Tangermünde im nächsten Jahr, so dass ich hoffe, ich kann etwas in den Archiven dort finden

          Danke nochmal

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          • paulberg
            Erfahrener Benutzer
            • 10.07.2013
            • 165

            #6
            Die Gerichtsunterlagen dürften eher im Staatsarchiv in Magdeburg liegen, als in Tangermünde.

            Viel Erfolg!
            paulberg

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            • krbrady10
              Erfahrener Benutzer
              • 26.10.2009
              • 1498

              #7
              Vielen Dank Paul - Ich werde Magdeburg Archiven sowie

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