Frage: Niederkunftsunterlagen erhaltbar?

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  • Skonline67
    Erfahrener Benutzer
    • 16.02.2013
    • 120

    Frage: Niederkunftsunterlagen erhaltbar?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 05.01.1967
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Merseburg


    Hallo Gleichgesinnte,

    habe mal eine Frage! Meine Mutter hat mich am 05.01.1967 im Merseburger Carl-von-Basedow-Krankenhaus entbunden.

    Die Geburt soll wohl problematisch verlaufen sein und einen Zwilling soll ich wohl auch gehabt haben.

    Kann man im Krankenhaus (oder wo?) die Akte dazu anfordern? Oder wie komme ich sonst an Informationen?

    LG Silvia
    Suche stetig nach den Namen SIEBENHÜNER (Pölsfeld, Gonna, Gorenzen und Helfta) und KÖPPE (Groß- und Kleinkorgau) und meinen toten Punkt GENNERT (Beesenlaublingen)
  • econ
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2012
    • 1430

    #2
    Hallo Silvia,

    ich würde mal direkt im Krankenhaus danach fragen. Ich habe keine Ahnung, wie lange Krankenakten aufbewahrt werden müssen, aber evtl. gibt es in so einem Krankenhaus ein Archiv.

    Versuch macht klug!

    LG von Econ

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    • Guter Nordwind
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2012
      • 1108

      #3
      Hallo Silvia,

      es gibt so genannte Geburtsberichte, wo der Verlauf der Geburt und die Daten aufgeschrieben werden.
      Am besten anrufen und dort fragen ob die die noch haben.
      Manchmal musst Du selber hin fahren und darfst nur Einsicht nehmen, manchmal kannst Du kopieren oder bekommst eine Kopie (gegen Erstattung der Kosten) geschickt.
      Einsicht MÜSSEN sie Dir gewähren, alles andere liegt in der Handhabe des jeweiligen Klinikums.
      Die Frage ist halt nur, ob das im Archiv liegt oder schon vernichtet wurde.

      Viel Glück beim Nachforschen!

      Gruß,
      Katrin

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      • Acanthurus
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2013
        • 1658

        #4
        Hallo,

        Krankenhausakten werden heute i.d.R. für 30 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. Ich weiß nicht, welche Aufbewahrungsfristen es zu DDR-Zeiten gab.

        Grüße, acanthurus

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        • Skonline67
          Erfahrener Benutzer
          • 16.02.2013
          • 120

          #5
          Ich danke Euch für eure Erläuterungen. Werde dann wohl erstmal dort anrufen.
          Suche stetig nach den Namen SIEBENHÜNER (Pölsfeld, Gonna, Gorenzen und Helfta) und KÖPPE (Groß- und Kleinkorgau) und meinen toten Punkt GENNERT (Beesenlaublingen)

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          • BrunoWilhelmLouis
            Erfahrener Benutzer
            • 05.04.2011
            • 325

            #6
            Hallo,
            warum alles so umständlich? Hast Du schon beim Standesamt angefragt? Da Du im lebensfähigen Stadium geboren wurdest, gehe ich davon aus, dass Dein angebliches Zwillingsgeschwisterchen kein Frühchen war. Wenn es auch nicht unter 1.000 gr (Stand 1993, wie es in der DDR gehandhabt wurde, weiß ich nicht) wog, wird es beurkundet worden sein. Also kannst Du beim Standesamt erfragen, ob am Tag Deiner Geburt ein weiteres Kind Deiner Eltern zur Geburt angemeldet wurde. Auch wenn es 10 Minuten später gestorben ist, so ist es geboren und hat eine Geburtsurkunde zu erhalten.
            Grüße

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            • Skonline67
              Erfahrener Benutzer
              • 16.02.2013
              • 120

              #7
              Hallo BrunoWilhelmLouis,

              ich bekomme aber keine Geburtsurkunde für eine Totgeburt. Also muss ich doch anrufen.
              Suche stetig nach den Namen SIEBENHÜNER (Pölsfeld, Gonna, Gorenzen und Helfta) und KÖPPE (Groß- und Kleinkorgau) und meinen toten Punkt GENNERT (Beesenlaublingen)

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              • Asphaltblume
                Erfahrener Benutzer
                • 04.09.2012
                • 1501

                #8
                Totgeburten werden aber beim Standesamt im Geburtenregister registriert, es gibt eine Geburtsurkunde und einen Totenschein. Das ist zumindest seit Anbeginn der Standesamtszeit so, und davor wurden sie schon in den Kirchenbüchern vermerkt, soweit ich weiß, flächendeckend.
                Lebend geborene Kinder, die gleich nach der Geburt starben, natürlich sowieso.
                Zwillingsgeburten stehen immer direkt untereinander im Geburtenregister, es ist für den Standesbeamten also ein leichtes, nach deinem Zwilling zu gucken.
                Der Geburtsbericht wäre natürlich trotzdem interessant, um mehr über die genauen Umstände zu erfahren.
                Gruß Asphaltblume

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                • Victoria
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.12.2009
                  • 702

                  #9
                  Hallo Silvia,

                  mit den 30 Jahren Aufbewahrungsfristen hat einer meiner Vorredner recht. Nur durch Zufall dürften noch Unterlagen vorhanden sein. Aber die würdest Du nicht bekommen, weil es medizinische Unterlagen deiner Mutter sind. Nur mit deren Einwilligung könntest Du deren Patientenakte einsehen.

                  In jedem Fall glaube ich, daß Du kaum Chancen hast im Krankenhaus etwas zu erfahren. Herr Behnke ist dort für Akteneinsichten zuständig, war er jedenfalls vor 3 Jahren (Tel. 271062).

                  Viele Grüße
                  Victoria

                  Kommentar

                  • Brunoni
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.04.2012
                    • 2246

                    #10
                    Hallo Silvia,

                    Du bekommst dort nur Kopien der Unterlagen durch anwaltlichen Nachdruck.
                    Lebt denn Deine Mutter noch? War Deine Mutter nach 1967 dort zur Untersuchung oder was auch immer?
                    Mit jedem Ereignis (Geburt, Namensänderung, spätere Op usw.) verlängert sich die Aufbewahrungsfrist, da alles in dieser "einen" Akte vermerkt wird.
                    So sind viele Akten auch in der "Neuzeit" vorhanden.
                    Es könnten auch Deine Kinder darin vermerkt sein.
                    Und immer wieder beginnen die 30 Jahre neu...
                    Vielleicht brauchst Du die Akte ja für eine (Deine) Rente, für eine Gesundheitsfeststellung, -prüfung?
                    Einen triftigen Grund brauchts schon.
                    Aber ohne "Nachdruck" hast Du keine Chance.

                    Viele Grüße
                    Bruni

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                    • Skonline67
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.02.2013
                      • 120

                      #11
                      na das hört sich ja nicht gut an.

                      Meine Mutter ist 1995 verstorben. Und wenn sie dort zur Nachbehandlung war (soll ja echt schlimm gewesen sein die Geburt), muss es nur in den Jahren bis 1975 gewesen sein. Da haben wir noch in Merseburg gewohnt. Danach sind wir nach Halle/S. gezogen.

                      Einen triftigen Grund habe ich wohl amtswegen nicht, möchte nur wissen ob es an dem ist mit dem Zwillingsbruder. Getauft bin ich nicht, also nix mit Kirchenbücher.

                      LG Silvia
                      Suche stetig nach den Namen SIEBENHÜNER (Pölsfeld, Gonna, Gorenzen und Helfta) und KÖPPE (Groß- und Kleinkorgau) und meinen toten Punkt GENNERT (Beesenlaublingen)

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                      • BrunoWilhelmLouis
                        Erfahrener Benutzer
                        • 05.04.2011
                        • 325

                        #12
                        Hallo Silvia,
                        hast Du in der Zwischenzeit schonmal angerufen? Was ist aus dem Hinweis, das Standesamt zu fragen, geworden?
                        Grüße

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                        • Joanna

                          #13
                          Hallo Silivia,

                          falls Deine Mutter verheiratet war, fordere eine Fotokopie aus dem Heiratsregister mit allen Randbemerkungen beim zuständigen Standesamt an.

                          Häufig, bei mir in allen Fällen, sind darauf alle Kinder vermerkt (bei mir sogar, wann diese geheiratet haben bzw. gestorben sind).

                          Ein Versuch ist es in jedem Fall wert. Ich würde nie anrufen, sondern immer schriftlich anfordern. Wenn möglich mit Email, ansonsten postalisch. Bisher wurden mir immer alle Dokmente geschickt. Die Gebühren liegen ca. bei 10 bis 15 € pro Kopie (da diese vom Standesamt beglaubigt werden) + Portokosten. Da Dir die Daten bekannt sind, dürften auch keine Recherchekosten an.

                          Wenn Du nur Daten zu Deinem Zwilling haben möchtest, dann fordere die Sterbeurkunde an. Den genauen Tag und den Familiennamen hast Du ja. Da der Tod vor mehr als 30 Jahren war, solltest Du auch hier eine Kopie erhalten können. Wenn die Urkunden schon archiviert sind, könnten hier allerdings Recherchekosten anfallen.

                          Gruß Joanna

                          Kommentar

                          • BrunoWilhelmLouis
                            Erfahrener Benutzer
                            • 05.04.2011
                            • 325

                            #14
                            Hallo,
                            warum wollt Ihr es alle so schwer machen?

                            WENN es ein Zwillingskind gab und dieses auch in einem lebensfähigen Gewicht geboren wurde, wurde die Geburt beurkundet. WENN es dann gestorben ist, wurde der Tod beurkundet.

                            Sylvia muss einfach nur beim Standesamt anfragen, ob für den Ihrigen Geburtstag im Geburtenbuch ein weiteres Kind ihrer Mutter beurkundet wurde. Da gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Ja oder Nein.

                            @ Johanna: Sie muss nicht 30 Jahre warten, bei den eigenen Geschwistern gibt es beim Geburten- und Sterberegister keine Datenschutzfristen.

                            BrunoWilhelmLouis

                            Kommentar

                            • Joanna

                              #15
                              Zitat von BrunoWilhelmLouis Beitrag anzeigen
                              @ Johanna: Sie muss nicht 30 Jahre warten, bei den eigenen Geschwistern gibt es beim Geburten- und Sterberegister keine Datenschutzfristen.
                              Danke BrunoWilhelmLouis, das habe ich nicht gewusst.

                              Spielt allerdings in diesem Fall keine Rolle, da das Sterbedatum schon länger zurück liegt.

                              Gruß Joanna

                              Kommentar

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