Der "70te Pfennig" am Ende des 17. Jh.

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1315

    Der "70te Pfennig" am Ende des 17. Jh.

    Hallo allerseits,

    bei der Auswertung von Steuerrevisionsprotokollen des Magdeburgischen Holzkreises bin ich auf eine Abgabe gestoßen, mit der ich zunächst einmal wenig anfangen konnte, nämlich den so genannten "Siebzigsten Pfennig".
    Weiß jemand von euch, was das für eine Art Steuer war (ich vermute, eine Art Kopfsteuer) und wie sie berechnet wurde?

    Grüße und Danke im Voraus!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15381

    #2
    Hallo

    Seite 55 in: https://books.google.de/books?id=Tc0-AAAAYAAJ
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15381

      #3
      Hier steht, dass es sich dabei um eine Vermögenssteuer handelt: der siebzigste Teil des Vermögens, von steuerpflichtigen Einwohnern

      Seite 100 in: https://books.google.de/books?id=Tc0-AAAAYAAJ
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 16.09.2022, 14:19.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Gastonian
        Moderator
        • 20.09.2021
        • 4197

        #4
        Hallo:


        Siehe S. 5 in diesem Buch (Steuerverfassung des Herzogtums Magdeburg, 1795 gedruckt): https://books.google.de/books?id=mqG5aX2oEjkC


        Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Art Besitzsteuer, die im Magdeburgischen von 1534 bis 1681 erhoben wurde (danach gab es die Generalrevision). Das in einem Besitz (Hof, Waldung, Teich, usw.) veranlagte Kapital wurde zuerst auf 5% jährliche "Nutzung" oder Rendite berechnet, und dann von dieser Nutzung 1/70 als Steuer erhoben. So wurde eine Hufe Land oder ein Ackerhof, welches 1 Tag pro Woche Spanndienst zu leisten hatte, zu 200 Reichthaler veranlagt, mit einer jährlichen Nutzung von 10 Reichsthaler, und da berechnete sich dann der 70. Pfennig als 3 Groschen 6 Pfennig (NB: zu der Zeit hatte der Reichthaler 24 Groschen zu je 12 Pfennig, also 288 Pfennig im Reichsthaler; 1/70 von 10 Reichsthaler oder 2880 Pfennig sollte also 41,14 Pfennig oder 3 Groschen 5,14 Pfennig sein - hier haben also die Landesherren durch Aufrundung etwas gemogelt).


        VG


        --Carl-Henry (amerikanischer Steuerberater i.R.)
        Wohnort USA

        Kommentar

        • Sbriglione
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2004
          • 1315

          #5
          Danke für die ausführlichen Informationen!
          Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
          - rund um den Harz
          - im Thüringer Wald
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