Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: vor 1800
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Stift bzw. Fürstentum Halberstadt
Konfession der gesuchten Person(en): egal
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): keine
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Stift bzw. Fürstentum Halberstadt
Konfession der gesuchten Person(en): egal
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): keine
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine
Hallo allerseits,
ich habe heute zufällig in der Ortschronik von Remlingen (Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel) gelesen, dass es zumindest im 18. Jahrhundert in diesem Fürstentum auch für Dorfschmiede die Verpflichtung gegeben habe, sich bei einer Zunft (im Fall der Remlinger Schmiede in der Schmiedezunft der Stadt Wolfenbüttel) eintragen zu lassen und dass vergleichbares auch beispielsweise für Bötticher gegolten habe (inclusive des Nachweises einer "ehrlichen" Abstammung (keine Müller, Schäfer, Bader oder Abdecker in den letzten Vorfahrengenerationen)).
Meine Frage an euch: weiß hier jemand, ob es eine vergleichbare Regelung auch für die Dorfschmiede und/oder andere dörfliche Handwerksberufe im Halberstädtischen gab?
Wenn ja:
- mussten die sich bei einer Zunft in einer der größeren Städte (z.B. Halberstadt selbst) einschreiben lassen oder gab es solche Zünfte und Einschreibemöglichkeiten auch in kleineren Landstädten, wie Eilsleben, Oschersleben, Wanzleben und Co?
- in welchen Archiven liegen die jeweiligen Zunftregister (falls sie sich überhaupt erhalten haben)?
Grüße!
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