Hallo liebe Gemeinde,
ein Bruder eines Ahnen aus meiner Stammlinie hat 1905 in Bernburg das Bürgerrecht erhalten ( Weitz, Carl, Nr. 497 - gleich die erste Zeile). Mich würde interessieren wonach sich die "Begründung der Berechtigung" richtete. Wurde die Abgabe nach dem Einkommen berechnet oder evtl. nach der Anzahl der Familienmitglieder? Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß Sebastian
ein Bruder eines Ahnen aus meiner Stammlinie hat 1905 in Bernburg das Bürgerrecht erhalten ( Weitz, Carl, Nr. 497 - gleich die erste Zeile). Mich würde interessieren wonach sich die "Begründung der Berechtigung" richtete. Wurde die Abgabe nach dem Einkommen berechnet oder evtl. nach der Anzahl der Familienmitglieder? Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß Sebastian