Friedrich SEILER Neunkirchen
Der Unteroffizier Friedrich Seiler der 10. Kompagnie Inf.- Regiments von Goeben ( 2. Rheinischen ) Nr. 28 , * 1872 zu Neunkirchen , Kreis Ottweiler ,
ist durch kriegsrechtliches Urteil vom 24. Februar 1894 , bestätigt unterm 1. März 1894 in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von 160 Mark verurteilt worden.
Coblenz den 3. März 1894.
Königliches Commandantur - Gericht.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1894 ( Nr. 832. )
Der Unteroffizier Friedrich Seiler der 10. Kompagnie Inf.- Regiments von Goeben ( 2. Rheinischen ) Nr. 28 , * 1872 zu Neunkirchen , Kreis Ottweiler ,
ist durch kriegsrechtliches Urteil vom 24. Februar 1894 , bestätigt unterm 1. März 1894 in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von 160 Mark verurteilt worden.
Coblenz den 3. März 1894.
Königliches Commandantur - Gericht.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1894 ( Nr. 832. )
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