PHILIPPI St. Johann - Saarbrücken
Auszug .
Durch Urteil des Königlichen Landgerichtes zu Saarbrücken , als
Handelsgericht erkennend , vom 30. Mai 1846 wurde der Friseur und Galanterie -
Händler Heinrich Philippi , zu St. Johann - Saarbrücken für im Fallimentszustande befindlich erklärt ;
der Tag der Eröffnung des Falliments auf den 15. Mai d. J. festgesetzt , die Siegelanlage , ferner
Bewachung des Falliten durch den Polizei - Commissar verordnet , der Adv.- Anw. RIOTTE zu St. Johann,
aber zum Agenten des Falliments ernannt , endlich die Bekanntmachung des Urteils durch Anschlag und
Einrückung in den Anzeiger des Regierungs - Amtsblattes und den Saarbrücker Anzeiger verfügt.
Für die Richtigkeit .
Der Ober - Secretair des Landgerichts.
TOSETTI
Saarbrücker Anzeiger 1846
Auszug .
Durch Urteil des Königlichen Landgerichtes zu Saarbrücken , als
Handelsgericht erkennend , vom 30. Mai 1846 wurde der Friseur und Galanterie -
Händler Heinrich Philippi , zu St. Johann - Saarbrücken für im Fallimentszustande befindlich erklärt ;
der Tag der Eröffnung des Falliments auf den 15. Mai d. J. festgesetzt , die Siegelanlage , ferner
Bewachung des Falliten durch den Polizei - Commissar verordnet , der Adv.- Anw. RIOTTE zu St. Johann,
aber zum Agenten des Falliments ernannt , endlich die Bekanntmachung des Urteils durch Anschlag und
Einrückung in den Anzeiger des Regierungs - Amtsblattes und den Saarbrücker Anzeiger verfügt.
Für die Richtigkeit .
Der Ober - Secretair des Landgerichts.
TOSETTI
Saarbrücker Anzeiger 1846
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