Dem Adolf Hammer * am ............. zu Saarbrücken , wohnhaft zu Saarbrücken , ist sein Führerschein , ausgestellt durch die Oberste Polizeiverwaltung unter Nr. 49 abhanden gekommen.
Nachdem ihm heute ein Duplikat ausgestellt worden ist , wird hiermit die Erstausfertigung für ungültig erklärt.
Saarbrücken , den 31. Juli 1925.
Dem Alois Klein , * am 20.8.1885 zu Labach , wohnhaft zu Labach , ist sein Führerschein , ausgestellt durch die Direktion des Innern , Abtlg. Verkehrswesen , unter Nr. 6353 abhanden gekommen . Nachdem ihm heute ..................
Saarbrücken , den 4. August 1925
Dem Robert Duffet * am ........... zu Lille , wohnhaft zu Sarbrücken , ist sein Führerschein , ausgestellt durch die Oberste Polizeiverwaltung unter Nr. 377 abhanden gekommen.
Nachdem ihm heute ..............
Saarbrücken , den 4. August 1925
Dem Hans Kappel * am 14.5.1893 zu Fürstenhausen , wohnhaft zu Güchenbach , ist sein Führerschein , ausgestellt durch die Direktion des Innern , Abt. Verkehrswesen ,unter Nr. 6479 abhanden gekommen. Nachdem ihm heute ............
Saarbrücken , den 5. August 1925.
Für den Direktor des Innern ,
der Leiter des Verkehrswesens : gez. FABIANI
Nachdem ihm heute ein Duplikat ausgestellt worden ist , wird hiermit die Erstausfertigung für ungültig erklärt.
Saarbrücken , den 31. Juli 1925.
Dem Alois Klein , * am 20.8.1885 zu Labach , wohnhaft zu Labach , ist sein Führerschein , ausgestellt durch die Direktion des Innern , Abtlg. Verkehrswesen , unter Nr. 6353 abhanden gekommen . Nachdem ihm heute ..................
Saarbrücken , den 4. August 1925
Dem Robert Duffet * am ........... zu Lille , wohnhaft zu Sarbrücken , ist sein Führerschein , ausgestellt durch die Oberste Polizeiverwaltung unter Nr. 377 abhanden gekommen.
Nachdem ihm heute ..............
Saarbrücken , den 4. August 1925
Dem Hans Kappel * am 14.5.1893 zu Fürstenhausen , wohnhaft zu Güchenbach , ist sein Führerschein , ausgestellt durch die Direktion des Innern , Abt. Verkehrswesen ,unter Nr. 6479 abhanden gekommen. Nachdem ihm heute ............
Saarbrücken , den 5. August 1925.
Für den Direktor des Innern ,
der Leiter des Verkehrswesens : gez. FABIANI
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