KAUTZ Wilhelm , Geistlicher zu Bliesransbach

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    KAUTZ Wilhelm , Geistlicher zu Bliesransbach

    Durch Entscheidung der Herrn Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten vom 29. November pr. ist der

    Geistliche Wilhelm Kautz , zu Bliesransbach , Kreis Saarbrücken , ( * am 24.6.1844 zu Saarlouis , ~ kathol.) ,

    in Erwägung das Derselbe wegen Vornahme von Amtshandlungen in einem den Vorschriften der Staatsgesetze zuwider ihm übertragenen Kirchenamte rechtskräftig zu Strafe verurteilt worden ist ,
    das ihm demnächst durch Verfügung der Königlichen Regierung zu Trier auf Grund der §§. 1 und 2 I. c. der Aufenthalt in dem Regierungsbezirke versagt worden ist ,
    da er aber dieser Verfügung widerholt entgegen gehandelt beziehungsweise widerholt gesetzwidrige Amtshandlungen vorgenommen hat ,
    nach § 1 Alinea 2 in Verbindung miit § 2 I. c. seiner Staatsangehörigkeit verlustig erklärt und aus dem Bundesgebiet ausgewiesen .
    Die Überführung des Genannten über die Bundesgrenze ist bereits am 29. Dezember 1874. zur Ausführung gebracht.

    Die beteiligten Behörden und Beamten werden auf § 361 Nr.2 des Strafgesetzbuches verwiesen , woselbst die Strafe , welche den aus dem Bundestaate Ausgewiesenen für den Fall der Rückkehr trifft , näher bestimmt ist.
    Signalement.

    Trier den 12. Januar 1875
    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1875
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