Um über den Antrag der Intestat-Erben des verschollenen Joh. Wilhelm Forst von Altenburg, auf Vertheilung dessen Nachlasses, das Rechtliche einleiten zu können, bedarf es noch der gesetzlichen Erforschung über Leben oder Tod der Geschwister Anna Catharina, Johann Peter und Anna Elisabetha Forst von Altenburg, welche sämmtlich das 70ste Lebensjahr jetzt überschritten haben.
Diese drei Letztgenannten oder deren Kinder, resp. Testaments-Erben, haben sich daher in Frist drei Monaten dahier zu legitimiren, Gegenfalls sie als todt angenommen und bei vorerwähnter Erbtheilung nicht weiter berücksichtigt werden sollen.
Asbach, den 23. Dezember 1826
Fürstl. Wied. Justizamt
Hachenberg
Die verstorbene Frau Wittwe Stephani hierselbst hat der hiesigen Kirche ad St. Joannem Baptistam die Summe von 555 Rthlrn. 16 Sgr. 8 Pf. vermacht.
Der Herr Reichs-Freiherr v. Fürstenberg zu Bonn hat den Armen der evangelischen Gemeinde zu Remagen ein Geschenk von 50 Thlrn. gemacht.
Coblenz, den 13. Januar 1837
Auf den Grund eines durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Coblenz vom 30. Juni 1836 bestätigten Familienraths-Beschlusses, und auf Betreiben von Christian Klemm, Wirth, wohnhaft in Reckershausen, in eigenem Namen und als Vormund der mit seiner verlebten Ehefrau Susanna Hoffmann gezeugten minderjährigen Kinder, Christian und Maria Klemm, beide noch ohne Geschäft in Reckershausen wohnhaft, in Beisein von Mathias Weckmann, Ackerer in Raversbeuern, als Beivormund dieser Minorennen, soll Donnerstag den 9. Februar dieses Jahres, Nachmittags zwei Uhr, zu Reckershausen in dem Wohnhause des Requirenten, die demselben gemeinschaftlich mit seinen minderjährigen Kindern gehörige, neben seinem Wohnhause im Dorfe Reckershausen gelegene Scheuer einer öffentlichen freiwilligen Versteigerung zum Abbruch durch den unterzeichneten, hiemit beauftragten Notar Aubertin zu Kirchberg, bei welchem die Steigbedingnisse eingesehen werden können, ausgesetzt werden.
Kirchberg, den 13. Januar 1837
Aubertin, Notar
Auf Veranlassung der Königl. Niederländischen Gesandtschaft zu Berlin ist uns der Todesschein des angeblich aus Beilstein gebürtigen Johann Heinrich Dorlaß zur Aushändigung an seine etwaigen Verwandten zugegangen, die aber bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen sind.
Wir bringen dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dieser Todesschein gegen genügende Legitimation in unserer Registratur in Empfang genommen werden kann.
Coblenz, den 24. Januar 1837
Der Tischler Joseph Bender zu Boppard hat durch letzwillige Verordnung vom 13. Mai 1836 dem dortigen Hospitale für seine Verpflegung und den Unterhalt während seiner Krankheit die Hälfte seines, in circa 230 Rthlrn. bestehenden, Vermögens vermacht.
Coblenz, den 28. Februar 1837
Der über 70 Jahre alte, und seit 1786 unbekannt wo, abwesende Hilarius Hesseler von Girgenroth, oder seine Leibeserben werden zur Empfangnahme seines nach der letzten Curatel-Rechnung vom 5. August 1836 über 290 Rthlr. betragenden Vermögens, auf den 26. Mai d. J., Nachmittags 2 Uhr, unter dem Nachtheile hierhin geladen, daß derselbe sonst für todt erklärt, und über sein Vermögen nach Anweisung Art. XIII. der Churtrierischen Verordnung vom 5. Dezember 1761 würde verfügt werden.
Linz, den 20. Februar 1837
Königl. Preuß. Justiz-Amt
Thewalt
Die am 10. Februar 1834 dahier verstorbene Frau Elisabetha Wollersheim, geborene Beving, hat in ihrem Testamente vom 7. September 1833 dem hiesigen Bürgerhospitale ein Legat von 50 Rthlrn. vermacht.
Coblenz, den 20. März 1837
Diese drei Letztgenannten oder deren Kinder, resp. Testaments-Erben, haben sich daher in Frist drei Monaten dahier zu legitimiren, Gegenfalls sie als todt angenommen und bei vorerwähnter Erbtheilung nicht weiter berücksichtigt werden sollen.
Asbach, den 23. Dezember 1826
Fürstl. Wied. Justizamt
Hachenberg
Die verstorbene Frau Wittwe Stephani hierselbst hat der hiesigen Kirche ad St. Joannem Baptistam die Summe von 555 Rthlrn. 16 Sgr. 8 Pf. vermacht.
Der Herr Reichs-Freiherr v. Fürstenberg zu Bonn hat den Armen der evangelischen Gemeinde zu Remagen ein Geschenk von 50 Thlrn. gemacht.
Coblenz, den 13. Januar 1837
Auf den Grund eines durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Coblenz vom 30. Juni 1836 bestätigten Familienraths-Beschlusses, und auf Betreiben von Christian Klemm, Wirth, wohnhaft in Reckershausen, in eigenem Namen und als Vormund der mit seiner verlebten Ehefrau Susanna Hoffmann gezeugten minderjährigen Kinder, Christian und Maria Klemm, beide noch ohne Geschäft in Reckershausen wohnhaft, in Beisein von Mathias Weckmann, Ackerer in Raversbeuern, als Beivormund dieser Minorennen, soll Donnerstag den 9. Februar dieses Jahres, Nachmittags zwei Uhr, zu Reckershausen in dem Wohnhause des Requirenten, die demselben gemeinschaftlich mit seinen minderjährigen Kindern gehörige, neben seinem Wohnhause im Dorfe Reckershausen gelegene Scheuer einer öffentlichen freiwilligen Versteigerung zum Abbruch durch den unterzeichneten, hiemit beauftragten Notar Aubertin zu Kirchberg, bei welchem die Steigbedingnisse eingesehen werden können, ausgesetzt werden.
Kirchberg, den 13. Januar 1837
Aubertin, Notar
Auf Veranlassung der Königl. Niederländischen Gesandtschaft zu Berlin ist uns der Todesschein des angeblich aus Beilstein gebürtigen Johann Heinrich Dorlaß zur Aushändigung an seine etwaigen Verwandten zugegangen, die aber bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen sind.
Wir bringen dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dieser Todesschein gegen genügende Legitimation in unserer Registratur in Empfang genommen werden kann.
Coblenz, den 24. Januar 1837
Der Tischler Joseph Bender zu Boppard hat durch letzwillige Verordnung vom 13. Mai 1836 dem dortigen Hospitale für seine Verpflegung und den Unterhalt während seiner Krankheit die Hälfte seines, in circa 230 Rthlrn. bestehenden, Vermögens vermacht.
Coblenz, den 28. Februar 1837
Der über 70 Jahre alte, und seit 1786 unbekannt wo, abwesende Hilarius Hesseler von Girgenroth, oder seine Leibeserben werden zur Empfangnahme seines nach der letzten Curatel-Rechnung vom 5. August 1836 über 290 Rthlr. betragenden Vermögens, auf den 26. Mai d. J., Nachmittags 2 Uhr, unter dem Nachtheile hierhin geladen, daß derselbe sonst für todt erklärt, und über sein Vermögen nach Anweisung Art. XIII. der Churtrierischen Verordnung vom 5. Dezember 1761 würde verfügt werden.
Linz, den 20. Februar 1837
Königl. Preuß. Justiz-Amt
Thewalt
Die am 10. Februar 1834 dahier verstorbene Frau Elisabetha Wollersheim, geborene Beving, hat in ihrem Testamente vom 7. September 1833 dem hiesigen Bürgerhospitale ein Legat von 50 Rthlrn. vermacht.
Coblenz, den 20. März 1837
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