Raum Minden-Lübbecke: "leibfreier Heuerling" in jemandes "Leibzucht"

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  • Sylvestrig
    Benutzer
    • 20.06.2015
    • 68

    Raum Minden-Lübbecke: "leibfreier Heuerling" in jemandes "Leibzucht"

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1772-1779
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Blasheim
    Konfession der gesuchten Person(en): ev.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):



    Liebe Gemeinde,

    im Taufregister von Blasheim fand ich in drei Taufeinträgen zwischen 1772-1779 meinen Vorfahren folgendermaßen bezeichnet:
    "Dem leibfreien Heuerling in Warmanns Leibzucht Frans Henrich Wlömer..."
    (Bei zweien der Kinder waren Warmanns übrigens die Taufpaten.)

    Mit dem Heuerling kann ich ja etwas anfangen, aber könnte mir jemand bitte diese "Leibzucht" erklären?
    Ich habe folgendes gefunden:

    Leibzucht (Altenteil): Leistungen und Lieferungen, die dem Besitzer eines bäuerlichen Gutes nach Übergabe des Hofes an seinen Nachfolger auf Lebenszeit zustehen; in der Regel bestand die Leibzucht in einer Wohnung, einem kleinen Grundstück sowie in Geld oder Naturalien.



    Leider kann ich damit nichts anfangen.
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank!
    Viele Grüße,
    Sylvestrig

    Vogitt nich, de Annern Goes to don, un gähden aftogierben. Hebr.13V.16
  • sven345
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2013
    • 160

    #2
    Hallo,
    Auf Hochdeutsch, Rentner, Pensionär. Der Sohn, Schwiegersohn etc übernimmt den Hof, der Vater, Schwiegervater geht auf sein Altenteil, die Leibzucht. Dafür zahlt ihm sein Nachfolger eine Leibrente in Form von Naturalien zB, wie du bereits erwähnt hast.
    Gruß

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    • Sylvestrig
      Benutzer
      • 20.06.2015
      • 68

      #3
      Hallo Sven345,

      so habe ich die obige Erklärung auch verstanden.

      Nun ist aber mein Ahn zu diesem Zeitpunkt ein ganz junger Mann von 18-20 Jahren, zudem noch Heuerling, was ja auch als Tagelöhner zu übersetzen ist.

      Folglich kann er nicht der "Pensionär" sein.
      Jedoch ist er auch weder Sohn noch Schwiegersohn von Warmanns.

      Wenn ich das jetzt richtig verstehe, müsste er den Hof von Warmanns übernommen haben, oder?
      Viele Grüße,
      Sylvestrig

      Vogitt nich, de Annern Goes to don, un gähden aftogierben. Hebr.13V.16

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      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3419

        #4
        Hallo Sylvestrig,

        es war nicht unüblich in dieser Gegend, daß auch Fremde in der Leibzucht wohnten. Bevor das Altenteil leer stand, warum nicht einen Heuerling dort wohnen lassen?
        In diesem Fall bezeichnet "Leibzucht" also nur die Wohnstätte.

        Grüße aus OWL
        Anja
        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
        also ist heute der richtige Tag
        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
        Dalai Lama

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        • Sylvestrig
          Benutzer
          • 20.06.2015
          • 68

          #5
          Hi Anja,

          vielen Dank.
          Ich beginne zu verstehen.
          Viele Grüße,
          Sylvestrig

          Vogitt nich, de Annern Goes to don, un gähden aftogierben. Hebr.13V.16

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          • Gast

            #6
            Ich denke mal, der Frans Henrich Wlömer war ein unabhängiger Tagelöhner,
            der bei denjenigen beschäftigt war, die dem Warmanns die Leibzucht zahlen mußten.

            Gruß

            Albert

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            • Sylvestrig
              Benutzer
              • 20.06.2015
              • 68

              #7
              Hallo Albert,

              so würde ich das auch interpretieren.
              Wobei mit "Leibzucht" hier wirklich die "Wohnung" gemeint sein dürfte.
              Viele Grüße,
              Sylvestrig

              Vogitt nich, de Annern Goes to don, un gähden aftogierben. Hebr.13V.16

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