Abwesenheits - Erklärung : ASSENMACHER aus Köln
Das Königliche Landgericht zu Köln hat durch Urteil vom 27. Februar d. J. verordnet , das über die Abwesenheit des Engelbert Assenmacher * Köln 22. Dezember 1788 und des Johann Heinrich Assenmacher * Köln 26. Mai 1792 , welche beide im Jahre 1812 zur Franz. Armee abgegeangen sind , ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.
Köln den 13. April 1828
Der General - Prokurator , Ruppenthal
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1828
Das Königliche Landgericht zu Köln hat durch Urteil vom 27. Februar d. J. verordnet , das über die Abwesenheit des Engelbert Assenmacher * Köln 22. Dezember 1788 und des Johann Heinrich Assenmacher * Köln 26. Mai 1792 , welche beide im Jahre 1812 zur Franz. Armee abgegeangen sind , ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.
Köln den 13. April 1828
Der General - Prokurator , Ruppenthal
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1828
Kommentar