Totenzettel

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  • Salzkind72
    Erfahrener Benutzer
    • 04.03.2015
    • 109

    Totenzettel

    Hallo,
    ich bin ganz neu hier im Forum und habe eine Frage:

    ich habe von meiner Oma ein ganz altes Gottelob geerbt.
    Darin sind noch ganz alte Totenzettel.
    Die Verstorbenen sind teils schon Anfang der 1940 Jahre gestorben.
    Geboren so um 1870.
    Darf ich diese Totenzettel einscannen und einstellen, als Hilfe für andere Forscher?
    Oder lieber nicht??
    Es handelt sich um Verstorbene aus Salzkotten/Boke und Umgebung.
    Ich habe z.B auch noch ganz alte Fotos, von ca.1915, teils mit meiner Oma drauf,
    aber auch mit anderen Personen.

    Danke schonmal.
    Salzkind
    Zuletzt geändert von Salzkind72; 04.03.2015, 12:25.
  • AlfredM
    • 21.07.2013
    • 2290

    #2
    Hallo Salzkind

    Herzlich willkommen bei den Ahnenforschern hier im Forum.

    Zu deiner Frage:
    Natürlich darfst du die Totenzettel einscannen und hier einstellen.

    Beachte aber das Datenschutzgesetz.
    Sterbefälle 30 Jahre
    Hochzeiten 80 Jahre
    Geburt 110 Jahre Schutzfrist.

    MfG

    Alfred
    MfG

    Alfred

    Kommentar

    • anika
      Erfahrener Benutzer
      • 08.09.2008
      • 2612

      #3
      Totenzettel

      Hallo
      Gilt für Totenzettel überhaupt die Sperrfrist?

      anika
      Ahnenforschung bildet

      Kommentar

      • AlAvo
        • 14.03.2008
        • 6277

        #4
        Zitat von AlfredM Beitrag anzeigen
        Hallo Salzkind

        Herzlich willkommen bei den Ahnenforschern hier im Forum.

        Zu deiner Frage:
        Natürlich darfst du die Totenzettel einscannen und hier einstellen.

        Beachte aber das Datenschutzgesetz.
        Sterbefälle 30 Jahre
        Hochzeiten 80 Jahre
        Geburt 110 Jahre Schutzfrist.

        MfG

        Alfred
        Hallo Alfred,
        hallo Salzkind,

        der Hinweis auf das Datenschutzgesetz trifft im Fall von Totenzetteln oder weiteren Veröffentlichungen ähnlicher Art, also Sterbeanzeigen aus Zeitungen, Amts- und Kirchenblättern, etc. nicht zu.

        Zitate aus Genealogie und Datenschutz:

        "Datenschutzrechtliche Vorschriften schützen den Einzelnen davor, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW; § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG). "Natürliche" sind alle lebenden Personen; Daten Verstorbener werden dagegen vom Schutzbereich der datenschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht umfasst."

        "....
        Beispielsweise erheben sich keine Bedenken dagegen, dass Sie Hauptlebensdaten Verstorbener (etwa Namen, Geburts-, Eheschließungs- und Sterbedaten), die Sie aus Zeitungsanzeigen, Grabinschriften, Veröffentlichungen in Amtsblättern, Stadtanzeigern, kirchlichen Gemeindebriefen etc. erhoben haben, veröffentlichen und als Ergebnis Ihrer genealogischen Forschung ins Internet stellen."

        Ich hoffe, damit die rechtliche Sachlage etwas aufzuhellen?


        Viele Grüße
        AlAvo
        War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

        Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

        Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


        Kommentar

        • Salzkind72
          Erfahrener Benutzer
          • 04.03.2015
          • 109

          #5
          Hallo ihr lieben,
          macht Euch im Moment keine Gedanken um die Totenzettel.
          Bei mir zu Haus hat alles was mit drucken, scannen ect. zu tun
          hat den lieben Geist aufgegeben.
          Den neuen, kann ich irgendwie nicht auf meinem Rechner
          installieren.
          Also vorerst keine Totenzettel. Leider. Schade. Sorry.
          LG
          Salzkind

          Kommentar

          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3266

            #6
            Hallo,

            sobald die Schwierigkeiten behoben sind, nur Mut und hier die Totenzettel einstellen. Der Datenschutz greift da nicht.

            Viele Grüße
            Gudrun

            Kommentar

            • Hemaris fuciformis
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 1971

              #7
              Totenzettel-Sammlung

              Hallo Salzkind,

              vielleicht besser als hier, wäre es wenn Du die Scans in die überregionale Totenzettel-Sammlung einstellst.

              oder sowohl -als auch

              Gruß
              Christine

              Kommentar

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