Abwesenheits-Erklärungen

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    Abwesenheits-Erklärungen

    Quelle. Amtsblatt der königl.Regierung
    Düsseldorf 1827

    (Abhaltung eines Zeugenverhörs zum Beweise der Abwesenheit des J.Cremer aus Münstereifel betreffend)

    das Königliche Landgericht zu Köln. auf den Antrag des Tagelöhner Nikolaus Cremer, zum Beweise der Abwesenheit seines Bruders Jakob Cremer aus Münstereifel, welcher am 23. September 1811 in französische Militärdienste getreten, seitdem aber weder in seiner Heimat zurückgekehrt ist, noch sonst Nachricht von sich gegeben haben soll , durch Urteil vom 19. Dezember vorigen Jahres, die Abhaltung eines Zeugenverhörs angeordnet, welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
    Köln, den 26.2.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    Abhaltung eines Zeugenverhörs in Betreff der Abwesenheit des Philipp Müller von Stipshausen und des Balthasar Andre aus Merzig)
    das Königliche Landgericht zu Trier hat den mutmaßlichen Erben nachgenannter Personen, und zwar:

    1) des Philipp Müller von Stipshausen, welcher diesen seinen Wohnort vor ungefähr 40 Jahren verlassen und seitdem keine Nachricht von sich gegeben haben soll;
    2) des Balthasar Andre aus Merzig, welcher im Jahre 1813, als französischer Soldat in Kriegsgefangenschaft geraten, und bisher nicht wieder zum Vorschein gekommen sein soll,

    in zweien Urteilen vom 9. Februar dieses Jahres gestattet, die Abwesenheit dieser angeblich verschollenen durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
    Köln,den 28.2.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abhaltung eines Zeugenverhörs wegen Abwesenheit des J.P.Dahm aus Ellenz)

    das Königliche Landgericht zu Koblenz über die Abwesenheit des angeblich verschollenen Johann Peter Dahm aus Ellenz, welcher im Jahre 1793 aus kurtrierischen Militärdiensten desertiert, später in österreichische Dienste getreten sein, jedoch nie weiter Nachricht von sich gegeben haben soll, auf dem Antrag der Eheleute Paiter zu Koblenz durch Urteil vom 17.12.1822, die Abhaltung eines Zeugenverhörs angeordnet welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
    Köln, den 23.3.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheit-Erklärung)

    Anna Margareta Coenen, Witwe von Wilhelm Stengel und nachherige Ehefrau des bis zum Jahr 1795 in Elberfeld wohnhaft gewesenen Galanteriehändlers Johann Schüler, ist auf den Antrag ihres Sohnes Carl Stengel, Kaiserlich- Königlich Österreichischen Oberleutnants und Adjudanten de Chepeauxlegers -Regiment von Schneller, durch Urteil des königlichen Landgericht zu Düsseldorf vom 6. Februar des Jahres für abwesend erklärt worden.

    Köln, den 20.3.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Zeugen-Verhör zum Beweise der Abwesenheit der Gebrüder Wilhelm und Jakob Clasen aus Elverath)

    gegen die Gebrüder Wilhelm und Jakob Clasen aus Elverath ist bei den königlichen Landgericht zu Trier die Abwesenheitserklärung nachgesucht worden.
    Wilhelm Classen ist angeblich schon im Jahre 1804, Jakob Clasen dagegen, erst im Jahre 1812 in französische Militärdienste getreten, keiner von beiden soll aber in seiner Heimat zurückgekehrt sein, oder auch nur Nachricht von seinem Aufenthalt gegeben haben. Das gedachte Königliche Landgericht hat unter diesen Umständen den nächsten Anverwandten, die Abwesenheit derselben durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

    Köln, den 5.4.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abhaltung eines Zeugenverhörs zum Beweise der Abwesenheit des Jakob Stabel aus Bretzenheim betr.)

    das Königliche Landgericht zu Koblenz hat den Geschwistern des angeblich verschollenen Jakob Stabel aus Brezenheim, welcher im Jahre 1811 in französische Kriegsdienste getreten ist und seitdem von seinem Leben oder Aufenthalt keine Nachricht gegeben haben soll, durch Urteil vom 28. März des Jahres auf ihren Antrag gestattet, die Abwesenheit ihres genannten Bruders durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

    Köln, ging 9.4.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheit-Erklärungen des Michael Lanzard aus Hemmessen)

    Michael Lanzard aus Hemmessen, welcher im Jahre 1808 als Bäckergeselle die Wanderschaft angetreten und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat, ist auf dem Antrag seiner Geschwister durch ein Urteil des königlichen Land Gerichts zu Coblenz vom 3. April des Jahres für abwesend erklärt worden.
    Nach gesetzlicher Vorschrift wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht

    Köln den 11.4.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheits-Erklärung des Johann Hilger Windscheif aus Busch im Kreise Siegburg betr)

    Johann Hilger Winscheif aus Busch im Kreise Siegburg, ist auf dem Antrag der Eheleute Vidian zu Eitorf durch ein Urteil des königlichen Landgericht zu Köln vom 21. März des Jahres für abwesend erklärt worden.

    Köln, den 14.4.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheits-Erklärung des Winand Küppers)

    der seit dem Jahre 1812 in französischen Kriegsdiensten verschollene Winand Küppers ist auf den Antrag seiner Geschwister durch ein Urteil des königlichen Landgerichts zu Cleve von 27. März dieses Jahres für abwesend erklärt worden.

    Köln, den 22.3.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    Abwesenheits-Erklärung des Peter Lehnhausen betr.)

    Der seit dem Jahre 1812 verschollene Peter Lehnhausen aus Honnef, ist auf dem Antrag seines Bruders Wilhelm Lehnhausen durch eine Erkenntnis des königlichen Landgericht zu Köln vom 14. Juli des Jahres für abwesend erklärt worden.
    Köln, den 6.8.1826
    der General-Prokurator: Ruppenthal
  • schaefera

    #2
    (Abwesenheit-Erklärung des Josef Hackenbroich zu Köln)

    der im Jahre 1793 zu Köln geborene, seit dem Jahre 1813 aber in französischen Kriegsdiensten verschollene Jakob Hackenbroich ist auf den Antrag seines mutmaßlichen Erben Johann Josef Zimmermann, durch ein Urteil des königlichen Landgerichts zu Köln vom 20. Juni für abwesend erklärt worden.
    Köln, den 13.6.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheit-Erklärung des Peter Theodor Daniel aus Uedesheim betr.)

    Der seit etwa 15 Jahren verschollene Peter Theodor Daniel aus Uedesheim, ist auf den Antrag seiner daselbst noch lebenden Mutter, Witwe Daniel, durch Erkenntnis des königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 2. Mai dieses Jahres, für abwesend erklärt worden.

    Köln, den 13.6.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abhaltung eines Zeugenverhörs im Betreff der Abwesenheit des C. in Blum aus Obermendig)

    Auf Ansuchen der Geschwistern des angeblich seit dem Jahr 1794 verschollenen Carl Blum aus Obermendig, in einem Urteil vom 8. Mai des Jahres vor ordnet, dass über die Abwesenheit desselben ein Zeugenverhörs abgehalten werden soll, welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
    Köln, den 23.6.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Zeugenbeweis wegen Abwesenheit des J.Schönebeck aus Velbert und des Kaspar Andernacher aus Düsseldorf betreffend)

    das Königliche Landgericht zu Düsseldorf.
    Über die Abwesenheit nachbenannter Personen, und zwar:

    1) bis im Jahre 1813 bei dem zweiten bergischen Ulanen-Regiment als Remplacant in Militärdienst getretenen, in der Folge aber
    verschollenen Johann Schöneberg aus Velbert

    2) des im Jahre 1807 mit der bergischen Brigade nach Spanien marschierten und nach seiner später erfolgten Versetzung zu der Garde des vormaligen Königs von Neapel, wahrscheinlich in dem Gefolge des letztern umgekommenen Casper Andernacher aus Düsseldorf,

    gegen Ersteren in einem Urteil vom 23. Mai, gegen letztern in einem Urteile vom 5. Juni des Jahres auf den Antrag ihrer mutmaßlichen Erben die Aufnahme des Zeugenbeweises angeordnet, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.

    Köln, den 2.7. 1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheitserklärungen des Leonard Huth aus Düsseldorf betr)

    Der seit dem Jahre 1784 verschollene Faßbinder Leonard Huth aus Düsseldorf, ist durch ein Urteil des königlichen Landgericht zu Düsseldorf
    vom 5. Juni des Jahres auf dem Antrag seiner mutmaßlichen Erben für abwesend erklärt worden.

    Köln, den 2. Juli 1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheit-Erklärung des Martin Dormagen betr.)

    Das Königliche Landgericht zu Köln hat in einem Urteil vom zweiten des Monats den im Jahre 1756 in Köln geborenen Martin Dormagen, auf den Antrag seines Bruders Heinrich Dormagen, für abwesend erklärt.

    Köln den 25.5.1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

    (Abwesenheits-Erklärung des Gottfried Adolf Roth zu Bonn betr.)

    Gottfried Adolf Roth, ein Sohn des verstorbenen kurkölnischen Hofkammer und Hofbaumeisters Heinrich Jakob Roth, im Jahre 1788, zu Bonn geboren, ist auf dem Antrag seiner Geschwister, durch Anerkenntnis des kölnischen Landgerichts Köln vom 19. Juni des Jahres für abwesend erklärt worden, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

    Köln, den 13. Juli 1827
    der General-Prokurator: Ruppenthal

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    • schaefera

      #3
      Amtsblatt Köln 1879


      Nr. 106

      das Königliche Landgericht in Köln hat durch Urteil vom 21. Januar des Jahres den zuletzt daselbst wohnhaft gewesenen Commis Theodor Horn für abwesend erklärt.

      Köln, den 20.2.1879
      der General-Prokurator:Seckenhoff

      Nr. 393

      Königlichen Landgericht zu Aachen hat durch Urteil vom 5. Mai des Jahres
      vorordnet, dass über die Abwesenheit des Benno Rudolf Louis Maria Mosblech ein Zeugenverhörs abgehalten werden soll.

      Köln, den 2.7.1879
      der General-Prokurator: Freiherr von Seckendorff

      Nr. 72

      Das Königliche Landgericht zu Koblenz.
      Durch Urteil vom 15. Januar des Jahres den Ackerer
      und Leineweber Anton Gill aus Gönnersdorf für abwesend erklärt.

      Köln, den 30. Januar 1879
      der General-Prokurator

      Nummer 74

      Durch Urteil des königlichen Landgerichts in Köln vom 11. Dezember
      vorigen Jahres bis zur Feststellung der Abwesenheit des
      Commis Albert August Schnock gebürtig zu Paris und zuletzt in Köln bzw. zu Paris wohnhaft, auf Zeugenbeweis erkannt worden.

      Köln, den 24.1.1879
      der General-Prokurator

      Nr. 463

      Durch Urteil des königlichen Landgerichtes zu Elberfeld vom 21 Juli des Jahres ist über die Abwesenheit der Wilhelmine Lang,
      Ehefrau des Schlossers Louis Perpeet
      aus Barmen die Abhaltung eines Zeugenverhörs verordnet worden

      Köln, den 4. August 1879
      der General-Prokurator

      Nr. 464

      Das Königliche Landgericht zu Elberfeld hat durch Urteil vom 21. Juli des Jahres verordnet, dass über die Abwesenheit
      des Friedrich August Emil Schmitz aus Barmen
      ein Zeugenverhörs abgehalten werden soll.

      Köln, den 4. August 1879
      der General-Prokurator

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      • schaefera

        #4
        Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf,1843

        (Nr. 296)

        Auf den Antrag der Näherin Margareta Bruck verehelichte Thelen aus Deutz ist ihr Ehemann, der früher daselbst wohnhaft gewesene Tagelöhner Peter Josef Thelen, durch Urteil des hiesigen königlichen Landgerichts vom 8. vorigen Monats für abwesend erklärt worden.

        Köln den 8.3.1843
        der General Prokurator: Berghaus

        Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf,1843

        (Nummer 345)

        In der Abwesenheit-Erklärungssache des Schlossers Konstantin Liebertz zu Rheinbach, gegen die zu Rheinbach gebürtige Anna Christine von Dingen ist durch Urteil des königlichen Landgerichts hierselbst vom 1. des Monats erkannt worden, dass über die Umstände und Dauer der Abwesenheit der Verklagten Anna Christina von Dingen contradictorisch mit dem öffentlichen Ministerium ein Zeugenverhörs abgehalten werden soll.
        Köln den 29.3.1843
        der General Ober- Prokurator: Berghaus

        Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf,1843

        (Nr. 363)

        Durch Urteil des königlichen Landgerichts zu Koblenz vom 20.d. Monats ist auf dem Antrag der Schusters Jakob Claus und des Unteroffiziers Aloysius Claus zum Zwecke der Abwesenheit-Erklärung ihres Oheims, des am 1.11.1790 zu Bruttig, Kreis Cochem, geborenen Johann Jakob Haupts, die Abhaltung eines Zeugenverhörs darüber verordnet worden, dass derselbe im Monat Januar 1815 als Bäckergesell auf die Wanderung gegangen und seitdem über dessen Aufenthalt, Leben oder Tod keine Nachrichten eingegangen seyen.

        Köln, den 2.4.1843
        der General Ober- Prokurator: Berghaus

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        • itau

          #5
          Abwesenheits - Erklärung

          Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1826

          Es wir hierdurch bekannt gemacht , daß das hiesige Königl. Landgericht durch Urteil vom 17. August 1824 über die Abwesenheit des Johann Paffrath von Brück im Kreise Mülheim , welcher als Soldat unter den Bergischen Truppen im Jahre 1813 mit nach Sachsen gegangen sein und seit dem Monat Mai jenes Jahres keine Nachricht von sich gegeben haben soll , die Aufnahme eines Zeugenbeweises verordnet hat .

          Köln den 19. Januar 1826 , Der General - Prokurator RUPPENTHAL

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          • Konni
            Erfahrener Benutzer
            • 19.08.2008
            • 2999

            #6
            Düsseldorfer Amtsblatt 1852

            Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Trier vom 16. Dezember v. J. ist der Bäckergeselle Theodor Roth aus Trier für abwesend erklärt worde.

            Köln den 5. Januar 1852
            Der General-Prokurator: Nicolovius

            Düsseldorfer Amtsblatt 1852

            Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Coblenz vom 5. d. M. ist der Johann Joseph Frank, früher in St. Goar wohnhaft, für Abwesend erklärt worden.

            Köln den 18. Januar 1852
            Der General-Prokurator: Nicolovius

            Düsseldorfer Amtsblatt 1852

            Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Coblenz vom 19. d. M. ist der Georg Hoppe, früher zu Cobern wohnhaft, für Abwesend erklärt worden.

            Köln den 31. Januar 1852
            Der General-Prokurator: Nicolovius

            Düsseldorfer Amtsblatt 1852

            Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Coblenz vom 18. März d. J., ist über die Abwesenheit des Nicolaus Michels aus Mayenn ein Zeugenverhör angeordnet worden.

            Köln den 6. April 1852
            Der General-Prokurator: Nicolovius

            Düsseldorfer Amtsblatt 1852

            Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Düsseldorf vom 17. Februar d. J. ist zur Constatirung der Abwesenheit des Hermann Joeres aus Rheydt die Abhaltung eines Zeugenverhörs verordnet worden.

            Köln den 12. April 1852
            Der General-Prokurator: Nicolovius
            Viele Grüsse
            Konni

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            • Konni
              Erfahrener Benutzer
              • 19.08.2008
              • 2999

              #7
              Düsseldorfer Amtsblatt 1852

              Der Heerspflichtige Johann Bernhard Theodor Holtkamp aus Spellen, welcher die preußischen Lande verlassen, ohne daß sein Aufenthalt bisher bekannt geworden ist, und der sich bei der Militair-Aushebung pro 1851 nicht gestellt hat, wird hierdurch aufgefordert, in termino den 7. Juni, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Referendar von Müntz zu erscheinen, um sich wegen seines Austrittes zu verantworten, widrigenfalls gegen ihn in contumaciam verfahrenn und auf eine Geldbuße von 50 bis 1000 Thlr. oder verhältnißmäßige Gefängnißstrafe erkannt werden wird.

              Wesel den 21. Februar 1852
              Königl. Kreisgericht. Erste Abth.: von Hausen

              Düsseldorfer Amtsblatt 1852

              Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Coblenz vom 30. März d. J., ist über die Abwesenheit des Johann Friedrichs, früher Buchbinder zu Coblenz, die Abhaltung eines Zeugenverhörs angeordnet worden.

              Köln den 17. März 1852
              Der General-Prokurator: Nicolovius

              Düsseldorfer Amtsblatt 1852

              Durch Urtheil vom 26. April d. J. hat das Königl. Landgericht zu Trier verordnet, daß über die Abwesenheit des Nicolas Endres aus Lampaden ein Zeugenverhör abehalten werden soll.

              Köln den 10. Mai 1852
              Der General-Prokurator: Nicolovius

              Düsseldorfer Amtsblatt 1852

              Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Saarbrücken vom 6. d. M. ist über die Abwesenheit des früheren Unteroffiziers im 36ten Infanterie-Regimente, Johann Baptist Steffen aus Saarlouis, die Aufnahme eines Zeugenbeweises verordnet worden.

              Köln den 28. Mai 1852
              Der General-Prokurator: Nicolovius

              Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Elberfeld vom 7. Juni d. J. ist zur Konstatirung der Abwesenheit des früheren Schlosserlehrlings Engelbert Wüsthoff aus Elberfeld und der Charlotte Pistor aus Barmen die Abhaltung eines Zeugenverhörs, contradictorisch mit dem öffentlichen Ministerium, verordnet worden.

              Köln den 30. Juli 1852
              Der General-Prokurator: Nicolovius
              Viele Grüsse
              Konni

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              • Konni
                Erfahrener Benutzer
                • 19.08.2008
                • 2999

                #8
                Düsseldorfer Amtsblatt 1857

                Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 22. Juni d. J. ist der Weber Peter Dillenberg, zuletzt in Elberfeld wohnend, für abwesend erklärt worden.

                Köln den 8. Juli 1857
                Der General-Prokurator: Nicolovius

                Düsseldorfer Amtsblatt 1857

                Das Königl. Landgericht zu Bonn hat durch Urtheil vom 8. d. M. den Chirurgen-Gehülfen Anton Schell, geboren zu Bonn, für abwesend erklärt.

                Köln den 15. Juli 1857
                Der General-Prokurator: Nicolovius

                Düsseldorfer Amtsblatt 1857

                Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Trier vom 13. Mai d. J. sind a) der Soldat Johann Kappes und b) die Dienstmagd und spätere Ehefrau eines Soldaten des Königl. Preuß. 20ten Infanterie-Regiments, Barbara Kappes, beide aus Trier, für abwesend erklärt worden.

                Köln den 13. Juli 1857
                Der General-Prokulator: Nicolovius

                Düsseldorfer Amtsblatt 1857

                Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Coblenz vom 29. Juli d. J. ist der Nicolaus Damm aus Hennweiler für abwesend erklärt worden.

                Köln den 14. August 1857
                Der General-Prokurator: Nicolovius

                Düsseldorfer Amtsblatt 1857

                Das Königl. Landgericht zu Bonn hat durch Urtheil vom 19. d. M. den Mathias Joseph Strang, geboren zu Billig, zuletzt Ackerer in Antweiler, für Abwesend erklärt.

                Köln den 26. Oktober 1857
                Der General-Prokurator: Nicolovius

                Düsseldorfer Amtsblatt 1857

                Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Saarbrücken vom 14. d. M. sind die drei Geschwister: 1) Peter, 2) Anna Marie und 3) Johann Nalbach, aus Hüttersdorf, Kinder von Peter Nalbach und Angelika Wilhelm, für abwesend erklärt worden.

                Köln den 30. Oktober 1857
                Der General-Prokurator: Nicolovius
                Viele Grüsse
                Konni

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                • Konni
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.08.2008
                  • 2999

                  #9
                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Cleve vom 28. Dezember vorigen Jahres ist der Heinrich Nellen aus Baerl für abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 9. Februar 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 2. Juli vorigen Jahres ist der Joseph Goebels aus Neuß für abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 6. März 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Köln vom 7. d. M. ist der Mathias Drimborn aus Bonn für Abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 20. März 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Köln vom 13. dieses Monats ist der Johann Adam Peter Schmitz aus Obercassel für abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 29. März 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 25. vorigen Monats ist der Heinrich Wittgens aus Langwaden für abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 29. Mai 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königl. Landgerichts zu Trier vom 28. März dieses Jahres ist der Strohdecker Peter Cremer aus Weinsheim für abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 3. Juni 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 29. vorigen Monats ist der Mathias Braun aus Kesternich für abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 9. Juni 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Köln vom 24. v. M. ist der frühere Seiler Johann Brückmann aus Köln für abwesend erklärt worden.

                  Köln, den 14. Juni 1837
                  Der Ober-Prokurator: Biergans

                  Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

                  Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zum Trier vom 6. d. M. ist der Nikolaus Ternes, zuletzt wohnhaft in Weiskirchen, für abwesend erklärt worden.

                  Cöln, den 22. Juni 1837
                  Der General-Prokurator: Biergans
                  Viele Grüsse
                  Konni

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                  • Konni
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.08.2008
                    • 2999

                    #10
                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln 1879

                    Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Coblenz vom 13. Januar d. J. ist der Schiffer Johann Becker aus Coblenz für abwesend erklärt worden.

                    Cöln, den 30. Januar 1879
                    Der General-Prokurator

                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln 1879

                    Das Königliche Landgericht zu Coblenz hat durch Urtheil vom 12. November 1879 den Ferdinand Otto Joseph Heuß aus Creuznach für abwesend erklärt.

                    Cöln, den 19. November 1879
                    Der Ober-Staatsanwald, gez. Günther
                    Viele Grüsse
                    Konni

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                    • Konni
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.08.2008
                      • 2999

                      #11
                      Amtsblatt Coblenz 1837

                      Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 2. Juli vorigen Jahres, ist der Joseph Göbels aus Neuß für Abwesend erklärt worden.

                      Cöln, den 6. März 1837
                      Der General-Prokurator
                      gez. Biergans

                      Amtsblatt Coblenz 1837

                      Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 4ten vorigen Monats, ist über die Abwesenheit der Brüder Heinrich und Nikolaus Peter Nattermann aus Ratingen, ein Zeugenverhör angeordnet worden.

                      Cöln, den 10. März 1837
                      Der General-Prokurator
                      gez. Biergans
                      Viele Grüsse
                      Konni

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                      • Konni
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.08.2008
                        • 2999

                        #12
                        Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf von 1832

                        Durch Urtheil des Königl. Landgerichtes zu Köln vom 11. Januar 1832 ist Heinrich Hecker aus Kalk abwesend erklärt worden.

                        Köln, den 9. Februar 1832
                        Der General-Prokurator: Ruppenthal

                        Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf von 1832

                        Durch Urtheil vom 15. Februar d. J. hat das Königliche Landgericht zu Köln den Friedrich Bürger (auch Riehl genannt) aus Deutz für abwesend erklärt.

                        Köln, den 10. März 1832
                        Der General-Prokurator: Ruppenthal
                        Viele Grüsse
                        Konni

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                        • Konni
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.08.2008
                          • 2999

                          #13
                          Peter Stephan Melbusch

                          Amtsblatt Coblenz 1830

                          Das Königliche Landgericht zu Düsseldorf hat durch Urtheil vom 15. Januar dieses Jahres den in Elberfeld im Jahre 1774 gebornen Peter Stephan Melbusch, welcher in dem Zeitraum von 1787 bis 1791 aus seiner Vaterstadt sich entfernt hat, ohne bisher Nachricht von sich zu geben, für abwesend erklärt.

                          Cöln, den 1. März 1830
                          Der General-Prokurator: Ruppenthal
                          Viele Grüsse
                          Konni

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                          • Konni
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.08.2008
                            • 2999

                            #14
                            Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf von 1820

                            Auf den Grund der vom hohen Justizministerium dem General-Procurator verliehenen Befugniß, und in Beziehung auf die Art. 118 und 119 des bürgerlichen Gesetzbuchs wird hierdurch bekannt gemacht:

                            1) daß gemäß dem Antrage der Sybilla Remig, ledigen Standes, in Paffendorf, Christian Remig, Wagenknecht, Anna Maria Remig und ihres Ehemannes Heinrich Homberg, Schiffer, Margaretha Remig und ihres Ehemannes Christoph Sieberz, Fabrikarbeiter, alle zu Bonn wohnend, von dem Königl. Kreisgericht hierselbst unterm 13ten März l. J. die Abwesenheit des Schifferknechtes Franz Remig für hinreichend erwiesen erklärt worden ist.

                            2) Daß durch Urtheil des Kreisgerichts zu Düsseldorf vom 14ten Mai 1819 auf das Gesuch des Glasers Constantin Windeck zu Mettmann verordnet worden, daß über die Abwesenheit des Johann Peter Firmenich, welcher im Jahre 1812 mit den Bergischen Truppen nach Rußland abgegangen ist, ein contradictorisches Zeugenverhör vorgenommen werden soll.

                            3) Daß mittelst Beschlusses des Kreisgerichts zu Düsseldorf vom 23sten September 1819 Bernard Hornung, von daselbst, für wirklich abwesend erklärt worden ist.

                            4) Daß auf Anstehen der Eheleute Heinrich Schmitz, Schullehrer, und Margaretha Reiners, ferner der Johanna Puller, Wittwe des zu Crefeld verstorbenen Posthalters Johann Reiners, ohne Gewerb zu Crefeld wohnend, bei dem Kreisgericht zu Crefeld unterm 18ten April l. J. ein präparatorisches Urtheil ergangen ist, wonach zur Constatirung der vorgeschriebenen Abwesenheit des Wilhelm Reiners ein, mit dem Königl. Procurator contradictorisch vorzunehmendes Zeugenverhör gehalten werden soll.

                            5) Daß das Kreisgericht zu Crefeld in seiner öffentlichen Sitzung vom 30sten v. M. auf Anstehen des Privaten Anton Dahmen zu Oedt, ein präparatorisches Urtheil erlassen hat, wonach zur Constatirung der vorgegebenen Abwesenheitserklärung des Leonard Dahmen zu Oedt gebürtig, und zuletzt als Hutmachergesell daselbst wohnend ein, mit dem Staatsprocurator contradictorisch vorzunehmendes Zeugenverhör gehalten werden soll.

                            6) Daß gemäß Beschluß des Königl. Kreisgerichts zu Cleve vom 2ten Mai l. J. auf Anstehen der Helena Schrey, deren Ehemann Valentin Bloß von Pfalzdorf für wirklich abwesend erklärt worden ist.

                            7) Daß das Kreisgericht zu Coblenz am 1sten Februar l. J. auf Anstehen der Geschwister Michel und Anna Catharina Goebel von Wirfus, ein contadictorisches Zeugenverhör zur Beurkundung der vorgeblichen Abwesenheit des im Jahr 1811 in franz. Kriegsdienste getretenen Anton Goebel verordnet hat.

                            8) Daß bei demselben Gerichte durch Erkenntniß vom 18ten April l. J. gemäß dem Antrage der Geschwister Henrici zu Mahen bestimmt worden, die Abwesenheit des Johann Jacob Henrici aus Mahen, mittelst Zeugenvernehmung zu constatiren.

                            9) Daß auf Antrag des Johann Adam Rink, Schwein- und Schafhirt zu Ahlen, bei dem Königl. Kreisgericht zu Simmern, unterm 13ten April l. J. ebenfalls ein vorbereitendes Urtheil erlassen worden, wonach zur Constatirung der fünfzigjährigen Abwesenheit seines Vaters, Conrad Rink von Langenlonsheim, ein Zeugenbeweis vor dem hierzu beauftragten Richter Jores, contradictorisch mit der Staatsbehörde abgehalten werden soll.

                            10) Daß zufolge eines Vorbescheides des Kreisgerichts zu Simmern vom 30sten v. M. über die Abwesenheit der, als franz. Soldaten abgegangenen Carl Müller von Heinzenberg, im Kanton Kirn, und Peter Kunz von Kirchberg, ein contradictorisches Zeugenverhör abgehalten werden soll.

                            Alle diejenigen, welche vielleicht über den dermaligen Aufenthalt, Leben oder Tod der vorgenannten Abwesenden etwaige Aufschüsse zu ertheilen vermögen, werden hierdurch eingeladen, solche der unterzeichneten Behörde sofort zukommen zu lassen.

                            Cöln, den 12. Juni 1820
                            Der Gemeine Oberrevisions-Rath und Erste General-Advokat: Boelling
                            Viele Grüsse
                            Konni

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                            • anika
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                              • 08.09.2008
                              • 2601

                              #15
                              Amtsblatt Düsseldorf 1842

                              Auf Antrag der Eheleute Johann Berger zu Brotdorf sind durch Urtheil
                              des Königl. Landgerichts zu Trier vom 28. Februar diesen Jahres die Gebrüder Johann Schommer, Schuster und Wilhelm Schommer, Schneider, gebürtig aus Bachem und zuletzt in Britdorf wohnhaft, für abwesend erklärt worden, welches andurch den bestehenden Vorschriften gemäß bekannt gemacht wird.
                              Köln, den 27. Mai 1842


                              Amtsblatt Düsseldorf 1842

                              Zeugenverhör:
                              In der Abwesenheits Erklärungssache der Scholastica Bernhardina Massen, auf dem Kalvarienberg bei Ahrweiler wonhaft, gegen Peter Massen, geboren zu Aachen den 1.Oktober 1804, welcher seit dem Monat Oktober 1830 verschwunden ist, ohne das sein dermaliger Aufenthaltsort hat ermittelt werden können, ist durch das Erkenntnis des Königl. Landgerichts zu Aachen vomm 1.d.M. verordnet worden, das über die angebliche Abwesenheit des gedachten Peter Massen ein Zeugenverhör contraddictorisch mit der Staatsbehörde abgehalten werden soll.
                              Diese Entscheidung wird hiermit zur öffentlichen Kentniß gebracht
                              Köln, den 11. Juni 1842

                              anika
                              Ahnenforschung bildet

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