Quelle. Amtsblatt der königl.Regierung
Düsseldorf 1827
(Abhaltung eines Zeugenverhörs zum Beweise der Abwesenheit des J.Cremer aus Münstereifel betreffend)
das Königliche Landgericht zu Köln. auf den Antrag des Tagelöhner Nikolaus Cremer, zum Beweise der Abwesenheit seines Bruders Jakob Cremer aus Münstereifel, welcher am 23. September 1811 in französische Militärdienste getreten, seitdem aber weder in seiner Heimat zurückgekehrt ist, noch sonst Nachricht von sich gegeben haben soll , durch Urteil vom 19. Dezember vorigen Jahres, die Abhaltung eines Zeugenverhörs angeordnet, welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Köln, den 26.2.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
Abhaltung eines Zeugenverhörs in Betreff der Abwesenheit des Philipp Müller von Stipshausen und des Balthasar Andre aus Merzig)
das Königliche Landgericht zu Trier hat den mutmaßlichen Erben nachgenannter Personen, und zwar:
1) des Philipp Müller von Stipshausen, welcher diesen seinen Wohnort vor ungefähr 40 Jahren verlassen und seitdem keine Nachricht von sich gegeben haben soll;
2) des Balthasar Andre aus Merzig, welcher im Jahre 1813, als französischer Soldat in Kriegsgefangenschaft geraten, und bisher nicht wieder zum Vorschein gekommen sein soll,
in zweien Urteilen vom 9. Februar dieses Jahres gestattet, die Abwesenheit dieser angeblich verschollenen durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Köln,den 28.2.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abhaltung eines Zeugenverhörs wegen Abwesenheit des J.P.Dahm aus Ellenz)
das Königliche Landgericht zu Koblenz über die Abwesenheit des angeblich verschollenen Johann Peter Dahm aus Ellenz, welcher im Jahre 1793 aus kurtrierischen Militärdiensten desertiert, später in österreichische Dienste getreten sein, jedoch nie weiter Nachricht von sich gegeben haben soll, auf dem Antrag der Eheleute Paiter zu Koblenz durch Urteil vom 17.12.1822, die Abhaltung eines Zeugenverhörs angeordnet welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Köln, den 23.3.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheit-Erklärung)
Anna Margareta Coenen, Witwe von Wilhelm Stengel und nachherige Ehefrau des bis zum Jahr 1795 in Elberfeld wohnhaft gewesenen Galanteriehändlers Johann Schüler, ist auf den Antrag ihres Sohnes Carl Stengel, Kaiserlich- Königlich Österreichischen Oberleutnants und Adjudanten de Chepeauxlegers -Regiment von Schneller, durch Urteil des königlichen Landgericht zu Düsseldorf vom 6. Februar des Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 20.3.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Zeugen-Verhör zum Beweise der Abwesenheit der Gebrüder Wilhelm und Jakob Clasen aus Elverath)
gegen die Gebrüder Wilhelm und Jakob Clasen aus Elverath ist bei den königlichen Landgericht zu Trier die Abwesenheitserklärung nachgesucht worden.
Wilhelm Classen ist angeblich schon im Jahre 1804, Jakob Clasen dagegen, erst im Jahre 1812 in französische Militärdienste getreten, keiner von beiden soll aber in seiner Heimat zurückgekehrt sein, oder auch nur Nachricht von seinem Aufenthalt gegeben haben. Das gedachte Königliche Landgericht hat unter diesen Umständen den nächsten Anverwandten, die Abwesenheit derselben durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Köln, den 5.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abhaltung eines Zeugenverhörs zum Beweise der Abwesenheit des Jakob Stabel aus Bretzenheim betr.)
das Königliche Landgericht zu Koblenz hat den Geschwistern des angeblich verschollenen Jakob Stabel aus Brezenheim, welcher im Jahre 1811 in französische Kriegsdienste getreten ist und seitdem von seinem Leben oder Aufenthalt keine Nachricht gegeben haben soll, durch Urteil vom 28. März des Jahres auf ihren Antrag gestattet, die Abwesenheit ihres genannten Bruders durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Köln, ging 9.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheit-Erklärungen des Michael Lanzard aus Hemmessen)
Michael Lanzard aus Hemmessen, welcher im Jahre 1808 als Bäckergeselle die Wanderschaft angetreten und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat, ist auf dem Antrag seiner Geschwister durch ein Urteil des königlichen Land Gerichts zu Coblenz vom 3. April des Jahres für abwesend erklärt worden.
Nach gesetzlicher Vorschrift wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Köln den 11.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheits-Erklärung des Johann Hilger Windscheif aus Busch im Kreise Siegburg betr)
Johann Hilger Winscheif aus Busch im Kreise Siegburg, ist auf dem Antrag der Eheleute Vidian zu Eitorf durch ein Urteil des königlichen Landgericht zu Köln vom 21. März des Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 14.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheits-Erklärung des Winand Küppers)
der seit dem Jahre 1812 in französischen Kriegsdiensten verschollene Winand Küppers ist auf den Antrag seiner Geschwister durch ein Urteil des königlichen Landgerichts zu Cleve von 27. März dieses Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 22.3.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
Abwesenheits-Erklärung des Peter Lehnhausen betr.)
Der seit dem Jahre 1812 verschollene Peter Lehnhausen aus Honnef, ist auf dem Antrag seines Bruders Wilhelm Lehnhausen durch eine Erkenntnis des königlichen Landgericht zu Köln vom 14. Juli des Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 6.8.1826
der General-Prokurator: Ruppenthal
Düsseldorf 1827
(Abhaltung eines Zeugenverhörs zum Beweise der Abwesenheit des J.Cremer aus Münstereifel betreffend)
das Königliche Landgericht zu Köln. auf den Antrag des Tagelöhner Nikolaus Cremer, zum Beweise der Abwesenheit seines Bruders Jakob Cremer aus Münstereifel, welcher am 23. September 1811 in französische Militärdienste getreten, seitdem aber weder in seiner Heimat zurückgekehrt ist, noch sonst Nachricht von sich gegeben haben soll , durch Urteil vom 19. Dezember vorigen Jahres, die Abhaltung eines Zeugenverhörs angeordnet, welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Köln, den 26.2.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
Abhaltung eines Zeugenverhörs in Betreff der Abwesenheit des Philipp Müller von Stipshausen und des Balthasar Andre aus Merzig)
das Königliche Landgericht zu Trier hat den mutmaßlichen Erben nachgenannter Personen, und zwar:
1) des Philipp Müller von Stipshausen, welcher diesen seinen Wohnort vor ungefähr 40 Jahren verlassen und seitdem keine Nachricht von sich gegeben haben soll;
2) des Balthasar Andre aus Merzig, welcher im Jahre 1813, als französischer Soldat in Kriegsgefangenschaft geraten, und bisher nicht wieder zum Vorschein gekommen sein soll,
in zweien Urteilen vom 9. Februar dieses Jahres gestattet, die Abwesenheit dieser angeblich verschollenen durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Köln,den 28.2.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abhaltung eines Zeugenverhörs wegen Abwesenheit des J.P.Dahm aus Ellenz)
das Königliche Landgericht zu Koblenz über die Abwesenheit des angeblich verschollenen Johann Peter Dahm aus Ellenz, welcher im Jahre 1793 aus kurtrierischen Militärdiensten desertiert, später in österreichische Dienste getreten sein, jedoch nie weiter Nachricht von sich gegeben haben soll, auf dem Antrag der Eheleute Paiter zu Koblenz durch Urteil vom 17.12.1822, die Abhaltung eines Zeugenverhörs angeordnet welches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Köln, den 23.3.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheit-Erklärung)
Anna Margareta Coenen, Witwe von Wilhelm Stengel und nachherige Ehefrau des bis zum Jahr 1795 in Elberfeld wohnhaft gewesenen Galanteriehändlers Johann Schüler, ist auf den Antrag ihres Sohnes Carl Stengel, Kaiserlich- Königlich Österreichischen Oberleutnants und Adjudanten de Chepeauxlegers -Regiment von Schneller, durch Urteil des königlichen Landgericht zu Düsseldorf vom 6. Februar des Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 20.3.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Zeugen-Verhör zum Beweise der Abwesenheit der Gebrüder Wilhelm und Jakob Clasen aus Elverath)
gegen die Gebrüder Wilhelm und Jakob Clasen aus Elverath ist bei den königlichen Landgericht zu Trier die Abwesenheitserklärung nachgesucht worden.
Wilhelm Classen ist angeblich schon im Jahre 1804, Jakob Clasen dagegen, erst im Jahre 1812 in französische Militärdienste getreten, keiner von beiden soll aber in seiner Heimat zurückgekehrt sein, oder auch nur Nachricht von seinem Aufenthalt gegeben haben. Das gedachte Königliche Landgericht hat unter diesen Umständen den nächsten Anverwandten, die Abwesenheit derselben durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Köln, den 5.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abhaltung eines Zeugenverhörs zum Beweise der Abwesenheit des Jakob Stabel aus Bretzenheim betr.)
das Königliche Landgericht zu Koblenz hat den Geschwistern des angeblich verschollenen Jakob Stabel aus Brezenheim, welcher im Jahre 1811 in französische Kriegsdienste getreten ist und seitdem von seinem Leben oder Aufenthalt keine Nachricht gegeben haben soll, durch Urteil vom 28. März des Jahres auf ihren Antrag gestattet, die Abwesenheit ihres genannten Bruders durch Zeugen zu beweisen, welches hiermit nach gesetzlicher Vorschrift zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Köln, ging 9.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheit-Erklärungen des Michael Lanzard aus Hemmessen)
Michael Lanzard aus Hemmessen, welcher im Jahre 1808 als Bäckergeselle die Wanderschaft angetreten und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat, ist auf dem Antrag seiner Geschwister durch ein Urteil des königlichen Land Gerichts zu Coblenz vom 3. April des Jahres für abwesend erklärt worden.
Nach gesetzlicher Vorschrift wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Köln den 11.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheits-Erklärung des Johann Hilger Windscheif aus Busch im Kreise Siegburg betr)
Johann Hilger Winscheif aus Busch im Kreise Siegburg, ist auf dem Antrag der Eheleute Vidian zu Eitorf durch ein Urteil des königlichen Landgericht zu Köln vom 21. März des Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 14.4.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
(Abwesenheits-Erklärung des Winand Küppers)
der seit dem Jahre 1812 in französischen Kriegsdiensten verschollene Winand Küppers ist auf den Antrag seiner Geschwister durch ein Urteil des königlichen Landgerichts zu Cleve von 27. März dieses Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 22.3.1827
der General-Prokurator: Ruppenthal
Abwesenheits-Erklärung des Peter Lehnhausen betr.)
Der seit dem Jahre 1812 verschollene Peter Lehnhausen aus Honnef, ist auf dem Antrag seines Bruders Wilhelm Lehnhausen durch eine Erkenntnis des königlichen Landgericht zu Köln vom 14. Juli des Jahres für abwesend erklärt worden.
Köln, den 6.8.1826
der General-Prokurator: Ruppenthal
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