KOTTSIEPER aus Barmen
Durch Urteil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 10. Oktober 1899 ist der am 22. Juni 1855 zu Barmen geborene und daselbst wohnhaft gewesene
Abraham Hermann Kottsieper
für abwesend erklärt worden.
Cöln , den 17. Oktober 1899
Der Ober - Staatsanwalt . gez.: RABE
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899 ( Nr. 4528 )
Durch Urteil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 10. Oktober 1899 ist der am 22. Juni 1855 zu Barmen geborene und daselbst wohnhaft gewesene
Abraham Hermann Kottsieper
für abwesend erklärt worden.
Cöln , den 17. Oktober 1899
Der Ober - Staatsanwalt . gez.: RABE
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1899 ( Nr. 4528 )
Kommentar