Eintragungen von Verstorbenen

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  • engel1257
    Neuer Benutzer
    • 18.06.2014
    • 3

    Eintragungen von Verstorbenen

    Hallo zusammen!
    Wie lange werden Daten von Verstorbenen gespeichert? Ich habe eine Verwandte in Australien, die gerne ihre Ahnentafel vervollständigen möchte. Sie hat die Daten von ihren verstorbenen Verwandten, aber nicht ihren damaligen Wohnort (NRW). Die Geburtsdaten ihrer Verwandten gehen zurück bis Anfang 18. Jahrhundert. Können hiesige Ämter solche Daten so weit zurück verfolgen? Darf ich als Verwandter von ihr, Auskünfte für sie einholen?
    Danke für Ihre Antwort im Voraus!
    Nachtrag zu Gestern! Ich bin neu in diesem Forum und habe gelesen, dass man auch Hilfe bei gesuchten Personen bekommt. Ich bzw. meine Cousine hätte gerne Angaben zu ihrem Ururgroßvater Mütterlicher Seite,
    Herrn Bernhard Wievelhoff geb. 06.02.1840 in Roxel bei Münster. Weiß jemand was hierüber? Danke für Ihre Hilfe im Voraus!
    Zuletzt geändert von engel1257; 19.06.2014, 12:03.
  • zula246
    • 10.08.2009
    • 2615

    #2
    Hallo Engel
    Wir begrüßen Dich in unserem Forum und wünschen Dir viel Erfolg bei Deiner Ahnensuche.
    Hier oben ist nur die Plauderecke, da musst Du den Eintrag zB bei NRW eintragen um eine dementsprechende Antwort zu bekommen.
    Von den Jahren um 1840 wirst Du die Kirchenbücher ausfindig machen müssen und wenn sie noch vorhanden sind entweder selbst suchen oder in den Archiven nachfragen.

    Viel Erfolg Robert

    Kommentar

    • Hintiberi
      Erfahrener Benutzer
      • 26.09.2006
      • 1095

      #3
      Hallo Engel, willkommen im Forum!

      Dein Beitrag wird sicher bald ins NRW-Unterforum verschoben. Nichtsdestoweniger möchte ich zumindest kurz auf die erste Deiner Fragen eingehen, zu Deinem Ururopa kann ich nämlich nichts sagen.

      Was die "Speicherung" von Daten abgeht: Alle Unterlagen der Personenstandsämter (das sind Geburts- (ab 1903), Heirats- (ab 1933) und Sterbeurkunden (ab 1983)) werden nicht gelöscht oder vernichtet.

      Im entsprechenden Standesamt erhältst Du Kopien oder Abschriften der Urkunden, wenn Du mit der betroffenen Person in gerader Linie verwandt bist, d.h. direkt von dieser Person abstammst oder eine Vollmacht von einer Person bekommst, die direkt von dieser Person abstammt.

      Für alle Urkunden, die vor der o.g. Zeit liegen, mußt Du Dich an das zuständige Stadtarchiv wenden, die die Urkunden zurück bis Oktober 1874 verwahren. Hier brauchst Du keine Vollmacht mehr, denn die Unterlagen unterliegen nicht mehr dem Datenschutz.

      Für die Zeit vor 1875 schließlich mußt Du die entsprechenden Kirchenbücher bemühen. Diese liegen entweder im zuständigen Pfarramt oder werden zentral gesammelt in einem kirchlichen Archiv. Dort kannst Du i.d.R. nach vorheriger Anmeldung entweder in den Originalbüchern oder Kopien bzw. Verfilmungen davon selber recherchieren.

      Viele Grüße
      Jens
      Meine Ahnen
      http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
      www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

      Kommentar

      • Harald-Arno
        Erfahrener Benutzer
        • 11.10.2010
        • 157

        #4
        Hallo Engel,
        herzlich willkommen im Forum. Wie schon andere geschrieben haben wendet man sich bei Personenstandsurkunden an das örtliche Standesamt bzw. Stadtarchiv. Bei kirchlichen Unterlagen an die örtliche Kirchengemeinde bzw. falls diese die alten Bücher nicht mehr haben an die zuständige Diözese, in Deinem Fall die Diözese Münster, sofern Deine Vorfahren katholisch waren. Falls diese evangelisch waren findet man die zuständige Landeskirche über eine Suchmaschine.

        Viel Erfolg bei Deiner Suche.

        Kommentar

        • Hibbeln
          Erfahrener Benutzer
          • 12.04.2008
          • 469

          #5
          Hallo Engel,
          Deine Frage kann ich dahingehen beantworten, daß die Daten der ab 1874 beginnenden Personenstandsregister dauerhaft aufbewahrt werden.
          Insofern ist die Anwort von Jens irritierend:

          Was die "Speicherung" von Daten angeht: Alle Unterlagen der Personenstandsämter ( Geburts-Register ab 1903), Heirats- (ab 1933) und Sterbeurkunden (ab 1983)) werden nicht gelöscht oder vernichtet.

          Jens wollte sicherlich auf die Sperrfristen hinweisen, die für die Einsichtnahme in die Personenstandsregister gelten.
          Geburten- 110 Jahre
          Heiraten - 80 Jahre
          Todesfälle - 30 Jahre

          Auf die vor den Standesamtsregistern geführten Kirchenbücher bzw. deren Duplikate ist ja bereits hingewiesen worden.

          Dieter

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