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Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
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Bei meinem Besuch im bischöflichen Archiv Münster konnte ich die Geburtsurkunde eines möglichen Vorfahren aus Haldern einsehen:
Joannes, Vater Bernardus Übing (auch Ubbing), Mutter Joanna Gertrudis Terstrot (auch Testrut).
Bei der Spalte, in der die Paten aufgelistet waren, gab es einen Herrn Ter Strot sowie zwei mit Nachnamen Ubing, hinter denen aber "testis" stand. Heißt das in diesem Fall "Zeugen", also evangelische Paten?
Dann hätte ja auch Vater Übbing evangelisch sein müssen, aber gab es am Niederrhein um 1810 schon erlaubte Mischehen? Immerhin steht im Kirchenbuch nichts von illegitim?
Eine Zusatzfrage habe ich noch: Gab es auch am Niederrhein den Brauch, dass der Nachname am Hof hing und dieser u.U. auch über die Frau vererbt wurde?
Ich suche nämlich einen Vorfahr Johann Ter Strot aus Haldern, der um 1810 geboren wurde, konnte aber im Kirchenbuch kein anderes Kind mit diesem Namen finden (+-2 JAhre gesucht) und hier heißt ja nur die Mutter mit Nachnamen Terstrot.
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