Eisenbahnanwärter um 1925. Mindesalter?

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  • Jacob01
    Benutzer
    • 01.04.2012
    • 98

    Eisenbahnanwärter um 1925. Mindesalter?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1900 - 1910
    -Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Siegen
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):


    Hallo,

    ich möchte eine Geburtsurkunde von einem Onkel anfordern und kenne das Geburtsjahr nicht.
    Ich habe herausgefunden, dass er immer bei der Bahn gearbeitet hat und es bis zum Obersekretär geschafft hat.
    Im Adressbuch von 1923 steht der erste Eintrag "Anwärter" und 1925 "Eisenbahnanwärter", dann Reichs Betriebsassistent usw.
    Meine Frage ist. Wie alt musste man damals mindestens sein, um die Ausbildung als Anwärter/Eisenbahnanwärter zu starten?

    Gruß Hermann
  • AnGr
    Erfahrener Benutzer
    • 28.03.2011
    • 1039

    #2
    Guten Abend,

    in der Feststellungsuntersuchung der Berufseignung bei der Reichsbahn ( Stand 1923), wurden für die unteren und mittleren Dienste in den 6 Bereichen Betriebsdienst, Bahnunterhaltungs- und Bahnbewachungsdienst, Verkehrsdienst, Betriebsmaschinendienst, Werkstättendienst und Bürodienst die Volksschule zu Grunde gelegt, dementsprechend das Mindestalter von 14 Jahren um eine Lehre bei der Reichsbahn zu machen. Danach war man Anwärter usw.





    Schönen Gruß Andreas
    Zuletzt geändert von AnGr; 26.07.2013, 20:22.
    Schönen Gruß Andreas

    https://www.youtube.com/watch?v=VwX7nC-LpKs

    Kommentar

    • Jacob01
      Benutzer
      • 01.04.2012
      • 98

      #3
      Hallo Andreas
      besten Dank für die Info.
      Gruß Hermann

      Kommentar

      • AnGr
        Erfahrener Benutzer
        • 28.03.2011
        • 1039

        #4
        Guten Tag,

        ich habe hier mal ein Beispiel aus einer Pers.Akte eines Bewerbers für den Reichsbahnassistenten.

        Er hat im RB-Dienst angefangen nach Vollendung des 21.Lebensjahres, hinzu kam die Wartezeit und Vollendung des 27.Lebensjahres. Die Prüfung hat Er im Juni 42 bestanden. Die Eisenbahndienstzeit wurde auf 1935 festgesetzt.
        Bei der Berechnung kommen also auch vorherige Eisenbahnausbildung bzw. Eisenbahndienstzeiten zum tragen.
        Das Mindestalter für die Berechnung der Besoldung war der 1.Monat in dem das 21.Lebensjahr vollendet wurde. Ebenfalls war für die Zulassung zur selbstständigen Warnehmung des Dienstes das 21. Lebensjahr voraussetzung.
        Das wird Ihnen aber wenig weiter helfen da Sie ja das Geburtsdatum nicht kennen und auch nicht wissen in welchem Alter er im Eisenbahndienst angefangen hat.

        Ich verstehe nur nicht warum Sie nicht das Datum heraus finden können, Sie haben doch Namen und Ort??

        Schönen Gruß Andreas
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von AnGr; 27.07.2013, 13:33.
        Schönen Gruß Andreas

        https://www.youtube.com/watch?v=VwX7nC-LpKs

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