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  • Hintiberi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.09.2006
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    Diebstahls-Anzeigen

    Diebstahl zu Hemmerde.


    Am 2. d. M. [= Dezember], des Abends, sind aus der Wohnung des Ackermanns Dietrich Heinr. Isingschulte zu Hemmerde, Gerichtsbezirks Unna, folgende Gegenstände mittelst Einbruchs gestohlen worden:

    1 Oberbett, bestehend aus einem halb leinenen und halb wollenen Feder-Ueberzuge und einem weißen leinenen zweiten Ueberzuge;
    1 mit Federn gefülltes Kopfkissen, mit halb leinenem und halb wollenem Ueberzuge;
    2 leinene Betttücher, ohne besondere Zeichen;
    1 schwarzblauer tuchener Leibrock mit kleinen blauen gesponnenen Knöpfen, welche innwendig etwas hellblau waren; an den Brustseiten war er mit blauer, in den Aermeln mit weißer Leinwand gefüttert; in der Tasche befand sich ein altes bergisches Gesangsbuch mit schwarzem ledernen Umschlage, auf dessen innwendiger Seite der Name Heinrich Hüser stand.
    Ferner:
    1 dito Collet mit blauen gesponnenen größern Knöpfen, sonst eben so gefüttert;
    1 mit weißer Leinwand gefüttertes hellblaues nankingenes Collet mit überzogenen Knöpfen von gleichem Zeuge;
    1 runder Filzhut mit leinenem schwarz punktirtem Futter und Stirnleder;
    1 grün und weiß melirte lange tuchene Hose, halb mit weißer Leinwand, unten aber ein Paar Handbreit mit grünem wollenem Zeuge gefüttert;
    ein hellblauer baumwollener Kittel, am Kragen mit grüner Seide gestopft.

    Warnend vor dem Ankaufe, fordern wir zugleich Jeden auf, dasjenige, was zur Entdeckung des Thäters, oder Wiederherbeischaffung der gestohlenen Sachen führen könnte, entweder uns oder der nächsten Polizeibehörde sofort anzuzeigen.

    Hamm, den 28. December 1831.
    Königl. Preuß. Inquisitoriat.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl in Iserlohn.


    Am 6. October a. c. ist der Wittwe Joh. Dünhirt zu Iserlohn eine silberne Repetir-Uhr mittelst Einbruchs aus ihrer Wohnung gestohlen worden.

    Diese Uhr war eingehäusig; der Deckel war guillochirt und die Ränder cordirt. Im Gehäuse befand sich ein messingener Springdeckel. Auf dem Ziffernblatte befanden sich arabische Zahlen und blaue Stahlzeiger und oberhalb der 6. Stunde stand ganz fein in lateinischer Schrift der Name "Breguet". Das Schlüsselloch war mit Stahl ausgefüttert. Die Uhr schlug auf Stahlfedern.

    Warnend vor dem Ankaufe, fordern wir zugleich Jeden auf, dasjenige, was zur Entdeckung des Thäters, oder Wiederherbeischaffung der gestohlenen Uhr führen könnte, entweder uns oder der nächsten Polizeibehörde sofort anzuzeigen.

    Hamm, den 29. December 1831.
    Königl. Preuß. Inquisitoriat.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl in den Voshöfen.


    Am 14. laufenden Monats des Abends ist dem Fuhrmann Heinrich Peter Stolte, von den Voshöfen, Bürgermeisterei Vollmarstein, von seiner Karre vor dem Hause des Wirths Röllinghoff hieselbst ein Fäßchen mit Oehl, 15 Quart enthaltend, entwendet worden.
    Das Fäßchen ist daran kenntlich, daß von einer Seite nach der Mitte hin zwei Reifen abgesprungen sind.
    Wir warnen vor dem Ankaufe desselben, und fordern Jeden auf, die ihm bekannten zur Ausmittelung des Thäters und Herbeischaffung des Fäßchens mit Oel führenden Thatumstände entweder uns oder der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.

    Schwelm, den 17. December 1831.
    Königliches Land- und Stadtgericht.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl bei Breckerfeld.


    In der Nacht vom 8. auf den 9. vorigen Monats sind auf der Königsheide unweit Breckerfeld, von dem, vor dem Wirthshause des Peter Flüshöh gestandenen Karren, zwei nachher wiedergefundene Klinken und außerdem aus der Wagenstube des Wageners Friedrich Krägeloh, zwei Handbeile, gezeichnet: K. K. K., ein Sack und ein Eimer mit zwei eisernen Bänden, in der Form eines Ankerfasses, entwendet worden.

    Indem wir diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir zugleich Jeden, der darüber nähere Auskunft geben kann, auf, dies uns oder seiner nächsten Ortsobrigkeit sofort anzuzeigen.

    Hagen, den 22. December 1831.
    Königliches Land- und Stadtgericht.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl in der Oehde.


    In der Nacht vom 25. auf den 26. November c. sind dem Wirth und Branntweinbrenner Johannes Merklinghaus in der Oehde, Bürgermeisterei Langerfeld, vermittelst Ausnehmung einiger Scheiben am Kellerfenster und Eröffnung desselben

    1 1/2 Ohm Branntwein;
    1 Krug von gelbem Kupfer mit einem runden Handgriffe und innwendig verzinnt, 10 Maß haltend;
    eine Branntwein-Wage
    entwendet worden.

    Vor dem Ankaufe dieser Gegenstände warnend, fordern wir zugleich Jeden auf, die ihm etwa bekannten, zur Ausmittelung des Thäters oder Herbeischaffung der gestohlenen Sachen dienende Thatumstände entweder uns oder der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.

    Schwelm, den 23. December 1831.
    Königliches Land- und Stadtgericht.



    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl zu Hiddinghausen.


    In der Zeit vom 10. bis 18. November v. J. sind dem Wirth Berckermann zu Hiddinghausen unter andern folgende Gegenstände:

    2 Tischtücher von Gebild, eins A.H., eins F.R.S. mit rothem Garn gezeichnet;
    1 Taschentuch von feiner Bielefelder Leinwand, 7/4 Elle groß, ohne Zeichen;
    1 goldene Halskette mit goldenem Schloß; daran befand sich ein Medaillon auf dessen Fläche von weißem Emaile ein farbiges Vergißmeinicht sich befand.
    Ferner:
    1 Paar einfache goldene runde Ohrringe, ohne Zeichen;
    1 silberne doppelte Halskette, mit einem silbernen Medaillon als Anhang;
    1 blau und schwarz gewölktes neues seidenes Frauen-Umschlagstuch;
    1 dunkelgrüner bibertuchener Frauenrock,

    und zwar wahrscheinlich von einem etwa 23jährigen jungen Manne, der mit einem blauen, mit vielen weißen Knöpfen besetzten Kittel bekleidet war, ohne daß sie bis jetzt haben herbeigeschafft werden können, entwendet worden.

    Wir fordern demnach die dermaligen Besitzer resp. Ankäufer dieser Gegenstände auf, uns baldigst von der Erwerbungsart dieser Gegenstände Nachricht zu geben, und fordern sie unter Verweisung auf die desfalligen Strafen ernstlich auf, sich jeder Veräußerung oder Verbringung dieser Sachen zu enthalten.

    Schwelm, den 27. December 1831.
    Königliches Land-ö und Stadtgericht.



    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832
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  • Hintiberi
    Erfahrener Benutzer
    • 26.09.2006
    • 1095

    #2
    Diebstahl in Gevelsberg.


    Dem Messerschmidt Abraham Neef an der alten Schmitte unterhalb Gevelsberg sind in der Nacht vom 9. auf den 10. laufenden Monats aus seiner Schmiede daselbst, vermittelst Ausnehmung einer Fensterscheibe, und Oeffnung des Fensters und der Thüre die folgenden Gegenstände, nämlich:

    1) 105 Stück fertige theils mit Heften und theils nicht mit solchen versehene falsche bockholzene Brodmesser, mit dem Namen Neef;
    1) 150 dito ohne Hefte, jedoch fertig geschliffen, ebenfalls mit dem Namen Neef versehen und zwei Löcher im Angel;
    3) 100 dito ähnliche Brodmesser mit langen Angeln ohne Löcher, noch ungeschliffen und ohne Hefte;
    4) 6 dito etwas größer
    5) 116 dito sogenannte Schlächter- oder Kohlmesser, theils fertig, theils nicht fertig geschmiedet. Auf den nicht fertigen fehlt der Name;
    5) 16 dito große breite Brodmesser mit langen Ahlen, gezeichnet: X. C. gestohlen worden.

    Indem wir vor dem Ankaufe derselben warnen, fordern wir Jeden auf, die ihm bekannten zur Ausmittelung des Thäters und Herbeischaffung der gestohlenen Sachen führenden Thatumstände entweder uns oder der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.

    Schwelm, den 29. December 1831.
    Königliches Land- und Stadtgericht.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl in Langerfeld.


    In der Nacht vom 19. auf den 20. November c. sind der Wittwe Benjamin Leckebusch zu Langerfeld, vermittelst Eröffnung der hinteren Thür des Hauses, von einer Schlafkammer oben im Hause:

    1 schwarzes wollenes Frauenkleid;
    1 violettes kattunenes Frauenkleid mit schwarzen Pünktchen;
    1 kattunenes Frauenkleid von rother, gelber, blauer, grüner, schwarzer und weißer Farbe;
    1 schwarze seidene Schürze;
    1 braunes seidenes Frauen-Tuch mit einem blauen Rande, und
    1 blauer brabänder Kittel, noch fast ganz neu,
    gestohlen worden.

    Wir warnen vor dem Ankaufe dieser Stücke und fordern Jeden auf, die ihm etwa bekannten, zur Ausmittelung des Thäters oder Herbeischaffung der gestohlenen Sachen führenden Thatumstände, entweder uns oder der nächsten Polizeibehörde sofort anzuzeigen.

    Schwelm, den 30. December 1831.
    Königliches Land- und Stadtgericht.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl in der Gemeinde Boerde.


    In der Nacht vom 18. auf den 19. December v. J. sind dem Hammerschmied Carl Arnold Lohmann, in der Gemeinde Börde, aus seinem Hammer:
    170-180 Pfd. raffinirten Bohrstahl in Ruthen von 9-10 Linien Breite und 2 1/2-3 Linien Dicke;
    ungefähr 8 Pfd. Feilen-Bester-Stahl,
    und 1 großer Schlaghammer von etwa 16 Pfd. Gewicht mit hölzernem Stiehl, entwendet worden.

    Indem wir vor dem Ankaufe der gestohlenen Gegenstände warnen, fordern wir zugleich Jeden, der zur Ermittelung des Thäters oder zur Entdeckung des gestohlenen Guts etwas in die Hand geben kann, auf, hiervon uns oder der nächsten Polizeibehörde ungesäumt Anzeige zu machen.

    Hagen, den 4. Januar 1832.
    Königliches Land- und Stadtgericht.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl in Oelkinghausen.


    Am 11. v. M. sind dem Ackermann Caspar Dietrich Sonderhoff zu Oelkinghausen nachstehende Gegenstände entwendet worden:

    1 Unterbett mit zwei Kissen, mit Ueberzügen von Barchent;
    1 rothes Tuch mit einem schwarzen und einem gelben Streifen am Rande;
    1 rothes Tuch;
    1 bleifahles Tuch mit gelben Blumen;
    1 siamosener mit wollenem Futter versehener Handschuh;
    1 grüne kattunene Schürze;
    1 rothes siamosenes Kleid;
    7 Hemden, meistens Mannshemden, wovon einige mit dem Buchstaben C. gezeichnet waren;
    1 zinnerner Suppenlöffel;
    1 1/4 Elle Siamosen, von brauner Farbe;
    einige zinnerne Eßlöffel;
    1 Paar blaue tuchene Kamaschen;
    1 tuchene Kappe;
    1 Kucheneisen.

    Warnend vor dem Ankaufe dieser gestohlenen Sachen, fordern wir einen Jeden auf, der über die Thäterschaft irgend einige Auskunft ertheilen kann, der nächsten Ortsbehörde, dem Königlichen Inquisitoriate zu Hamm, oder uns davon sofort Anzeige zu machen.

    Schwelm, den 6. Januar 1832.
    Königliches Land- und Stadtgericht.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832

    Diebstahl bei Allendorf.


    In der Nacht vom 18. auf den 19. December pr. sind dem Platzknecht auf dem Allendorfer-Hammer, Johann Muer, von einer im 2. Stocke seines Wohnhauses gelegenen Kammer, mittelst Einsteigens durch ein offenstehendes Fenster,
    44 Hemden, nämlich:
    7 große Mannshemden, gezeichnet J.M.,
    7 desgl., gezeichnet D.S.,
    7 große Frauenhemden, B.S. gezeichnet,
    5 kleine Mädchenhemden, A.M. gezeichnet,
    4 kleine Knabenhemden, gezeichnet A.M.,
    4 kleine Knabenhemden, gezeichnet C.M., und
    14 kleine Kinderhemden, ohne Zeichen,
    entwendet worden.

    Warnend vor dem Ankaufe der gestohlenen Wäsche, fordern wir Jeden auf, der über die Thäterschaft Auskunft geben kann, solches uns oder der nächsten Polizeibehörde schleunigst anzuzeigen.

    Balve, den 7. Januar 1832.
    Königliches Justiz-Amt.


    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Arnsberg.
    Stück 2, Arnsberg, den 14. Januar 1832
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    Kommentar

    • Marlies

      #3
      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 13. Januar 1824

      Am 23. November v. J. des Abends zwischen 7 bis 10 Uhr sind der Wittwe Heuerling Ernst Henrich Engelbrecht Nro. 1 zu Pödinghausen Kreis Bünde nachstehende Sachen gestohlen worden.

      1. ein Oberbett von grauem Bettdrell überzogen

      2. ein Unterbett desgl.

      3. ein Betttuch ohne Zeichen und

      4. etwas Heede

      Wir ersuchen jeden, dem die obigen Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

      Herford, den 5. Januar 1824

      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 13. Januar 1824

      Am 22. December 1823 Abends gegen 8 Uhr sind mittelst Einbruchs der Wittwe Stükerjurgen, Bauernschaft Spexard Kreis Wiedenbrück, folgened Sachen entwendet:

      a. ein kattunes Frauenhalstuch von rothem Grunde mit weißen Streifen

      b. ein dito mit Franchen und grün und rothen Rauten

      c. zwei weiß bordirte Frauentücher

      d. ein schwarz gefärbtes leinenes Frauentuch

      e. eine kattune Frauenschürze von grünem Grunde und roth und weißen Streifen

      f. zwei silberne Handknöpfe, einer schlicht, der andere durchbrochen

      g. ein silberner Halsknopf. schlicht und

      h. ungefähr 1 Rthlr. Courant in baarem Gelde

      Wir ersuchen Alle und Jeden, welchem diese Sachen etwa zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden möchten, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen

      Herford den 3. Januar 1824

      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 13. Januar 1824

      Am 23. vorigen Monats Abends zwischen 7 bis 8 Uhr sind dem Colon Hermann Schluter in der Bauernschaft Neuenkirchen nachverzeichnete Sachen durch Einbruch gestohlen.

      Wir fordern jeden auf, das Gestohlene und dessen verdächtigen Besitzer im Betretungsfall sofort der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde zur Ausmittelung des Thäters anzuzeigen

      Paderborn den 3. Januar 1824

      Verzeichnis des Gestohlnen:

      1. 16 Klanken Hanf

      2. 1 Bund zubereitetes Flachs

      3. 4 Kissen von blaugestreifter Baumwolle

      4. 1 Pfühl von gemeinem Drell

      5. 4 Stück gebleichte grobe Leinwand

      6. 1 desgleichen feiner

      7. acht Faruenshemde ohne Zeichen

      8. ein feines Betttuch

      9. ein Tischtuch

      10. 1 Paar gewebte neue Frauenstrümpfe

      11. 1 blaugedruckte leinene Schürze

      12. 1 altes Frauen-Kamisol von grünem Tuche

      13. ein silberner Hemdknopf

      14. 2 drellene Servietten in Rauten-Muster

      15. 10 Silbergroschen in 1/12 Stücken

      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 21. Januar 1824

      In der Nacht vom 13/14. vorigen Monats sind dem Heuerling Heinrich Schulte auf dem Colonate Rempe in Hedinghausen durch Einbruch folgende Sachen gestohlen:

      1) ein kupferner Kessel von 6 bis 7 Eimer mit einem eisernen Hängel

      2) ein desgleichen messingener von 11 Maaß mit einem eisernen Hängel

      3) ein 4 Scheffel großer Sack von Hanf, worin die Buchstaben S.C. mit Theer gedruckt

      Wir fordern jeden auf, dieses Gestohlene oder dessen verdächtige Besitzer im Betretungsfalle sofort den nächsten Ortsbehörden oder uns anzuzeigen

      Paderborn den 8. Januar 1824

      Kommentar

      • Marlies

        #4
        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 21. Januar 1824

        In der Nacht vom 26/27. vorigen Monats sind dem Colon Christoph Heinrich Kalefeld zu Druffel durch Einsteigen in eine Kuhstall-Klappen-Öffnung folgende Sachen gestohlen:

        1. ein runder kupferner Kessel von 11- 12 Eimer

        2. ein desgleichen von 1 1/2 Eimer

        Wir fordern jeden auf, die zur näheren Entdeckung der Thäter oder zur Wiederherbeischaffung der gestohlenen Gegenstände dienlichen Umstände entweder der Orts-Obrigkeit oder uns unverzüglich zur Anzeige zu bringen

        Paderborn den 9. Januar 1824

        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 29. Januar 1824

        In der Nacht vom 27/28. Dezember v. J. sind dem Handelsmann und Colon Johann Müller zu Verl durch Einbruch nachverzeichnete Sachen gestohlen
        Wir fordern jeden auf, dieses Gestohlene und dessen verdächtige Besitzer im Betretungsfall sofort der nächsten Ortsbehörde oder uns zur Entdeckung des Thäters anzuzeigen

        Paderborn den 13. Januar 1824

        Verzeichnis des Gestohlnen:

        1) 40 Pfund Kaffee

        2) 10 bis 11 Pfund weißer und brauner Zucker

        3) 3 Pfund Oldenkotter Taback

        4) Mehrere Packet Taback von Colbrum in Bielefeld

        5) 5 Rthlr. theils Kupfer theils Silbermünze, als sogenannten Matier, Mariengroschen, Gutegroschen

        6) 1 Packnadel, 1 kleiner Handbohr, ein kleines Gewicht von Messing, aus Loth und Quentchen bestehend und

        7) 3 kleine silberne Theelöffel, bezeichnet mit den eingedrückten Buchstaben A.W.

        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 29. Januar 1824

        In der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember v.J. sind dem Heuerling Caspar Kruse Nro. 3 in der Bauernschaft Bernbeck mittelst Einbruch nachstehende Gegenstände, als:

        1) ein kupferner Kessel, 2 1/2 Eimer enthaltend, ohne Zeichen und

        2) ein neuer Eimer von tannen Holze mit zwei eisernen Bändern, ebenfalls ohne Zeichen

        gestohlen worden.
        Wir ersuchen jeden, dem obige Sachen zu Gesichte kommen oder etwas zum Verkauf angeboten werden sollten, solches der nächsten Justiz- oder Polizeibehörde anzuzeigen

        Herford den 15. Januar 1824

        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 5. Februar 1824

        In der Nacht vom 5. auf den 6. d. M. sind dem Feldmärker Colonus Bökenkamp an der Chaussee zwischen Bielefeld und Herford nachstehende Sachen gestohlen worden:

        1) Zwei Seiten Speck

        2) zwei Schinken

        3) 23 Pf. sogenannte Flumen

        4) mehrere Stücke vom Rückgrad, ad 3-4 Fleisch aus dem Salze

        5) ein kupferner Wasserkessel, daran kenntlich, daß aus dem Rande desselben ein Stück gestossen und ein sogenanntes Gießstück in denselben gesetzt ist

        6) eine kupferne Pfannkuchenpfanne

        7) eine Kaffeemühle, oben mit einem Draht gebunden

        8) zwei Säcke und eine Schürze ohne besondere Zeichen


        Wir fordern Jeden, dem von diesen Sachen etwas zum Kaufe angeboten und sonst ansichtig werden sollte, auf davon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen.

        Herford den 30. Januar 1824

        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 5. Februar 1824

        In der Nacht vom 5/6. dieses sind dem Feldmärker Dieckmann und seinem Heuerling Hampeter bei Bielefeld folgende Sachen

        1) ein Mannshemd gezeichnet D

        2) zwei Frauenshemde, eines mit einem batistmouselinen Kragen

        3) zwei Kinderhemde ohne Zeichen

        4) ein leinen Tischtuch, worin ein klein Loch befindlich

        5) ein Mannshemde und zwei Frauenshemde

        6) sechs Kinderhemde ohne Zeichen

        aus ihrer Wohnung gestohlen worden

        Wir fordern jedermann welchem davon etwas vorkommen möchte auf den verdächtigen Besitzer anzuhalten und bei der nächsten Obrigkeit davon Anzeige zu machen

        Herford den 30. Januar 1824

        Kommentar

        • Marlies

          #5
          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. Februar 1824

          Am 10. v. M. sind dem Colon Heidemann Nro. 22 zu Großdornberg Kreis Bielefeld nachstehende Sachen gestohlen worden:

          1) ein Oberbett mit einem Überzug von Parchent

          2) zwei Kissen, eins mit einem parchenen, das andere mit drellenem Überzug und

          3) ein Betttuch

          Alle und Jeden, welchen diese Sachen zu Kauf angeboten oder sonst ansichtig werden möchten, ersuchen wir, davon schleunigst der nächsten Justiz- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen


          Herford, den 2. Februar 1824

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. Februar 1824

          In der Nacht vom 23/24. Januar d. J. sind gewaltsamer Weise bei dem Colon Austermann zu Bockel entwendet:

          1) ein Kessel von Kupfer, rund geformt, 2 Eimer haltend

          2) ein großer Kessel von Kupfer, 20 Eimer haltend, am Rande beschädiget und am Boden geflickt

          3) ein runder dito, fast und 18 Eimer haltend

          Jedermann wird vor dem Ankaufe dieser Gegenstände gewarnt und aufgefordert, in deren Betretungsfalle der nächsten obrigkeitlichen Behörde zur fernern Veranlassung sofortige Anzeige davon zu machen


          Paderborn den 30. Januar 1824

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. Februar 1824

          In der Nacht vom 27/28. Januar cur. sind dem Colon Heinrich Bories Heucke zu Liemke Gerichts-Bezirk Rittberg, mittelst Einschleichens, aus dem zweiten Stocke seiner Wohnung an baarem Geld 26 Stück Conventions-Thaler, worunter einer mit einem Manne zu Pferde ausgeprägt war; 12 - 14 Stück Preußische Thaler-Stücke; und 25 Rthlr. in kleinen Preußischen Münz-Sorten entwendet worden.

          Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung, daß ein jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkeit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

          Paderborn den 9. Februas 1824
          Königlich Preußisches Inquisitoriat

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. Februar 1824

          Am 20. Januar cur. Abends zwischen 6 - 7 Uhr sind dem Küster Christoph Neuhaus von Ringbocke durch Einbruch nachverzeichnete Sachen gestohlen worden.
          Wir machen diesen Diebstahl öffentlich bekannt mit der Aufforderung an jeden, die gestohlenen Sachen mit den verdächtigen Besitzern im Betretungsfalle sofort der nächsten Ortsbehörde oder uns zur Entdeckung des Thäters anzuzeigen

          Paderborn den 9. Februar 1824

          Verzeichniß des Gestohlenen:

          1) 1 mit weissem Leinewand überzogenes Oberbett

          2) 1 Kisssen mit einem Überzuge von rothgedrucktem Linnen

          3) 1 Pföhl mit einem Überzuge von blaugestreiftem Drill

          4) 1 kleines mit blaugestreiftem Drill überzogenes Unterbett, so mit einem leinen Lappen geflickt

          5) 1 lange Hose, ganz neu, von grauem Tuche ohne Zeichen

          6) 4 Kinderhemde, in deren einem die Buchstaben M.N. mit rothem Zwirn genähet waren

          7) ein hänpfenes Handtuch

          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 26. Februar 1824

          Am 29. Januar d. J. Abends zwischen 8 bis 10 Uhr sind dem Colon Anton Hilkendreis aus Druffel Regierungs-Bezirk Rittberg folgende Sachen durch Einbruch von drei Menschen entwendet worden.

          1) 4 Stück Laken Linnen, werth zusammen 6 Rhlr. 20 Sgr.

          2) 2 Stück feine Leinewand a 20 Ellen werth 7 Rthlr.

          3) 1 Stück feineres dito von 7/4 Breite werth 7 Rthlr.

          4) ein feiner linnener Kissenüberzug werth 20 Sgr.

          5) 15 Manns- und Frauenhemde wenigstens, von noch guter Qualität, werth 10 Rthlr.

          6) 4 weiße Frauenstücher wenigstens, wert 1 Rthlr. 10 Sgr.

          7) 10 Stück Garn von Hanf, werth 12 Sgr. 6 Pf.

          8) 8 Rthlr. in Kronthalern und Preußischen Courant wenigstens

          Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß und fordern jeden auf, alle ihnen zur Kenntniß gekommene Umstände die zum Wiederhabhaftwerden des Gestohlenen und zur Ausmittelung der Thäter beitragen, sofort der nächsten Ortsbehörde oder uns anzuzeigen

          Paderborn den 13. Februar 1824

          Kommentar

          • Marlies

            #6
            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 26. Februar 1824

            Am 29. Januar d. J. Abends zwischen 8 bis 10 Uhr sind dem Colon Anton Hilkendreis aus Druffel Regierungs-Bezirk Rittberg folgende Sachen durch Einbruch von drei Menschen entwendet worden.

            1) 4 Stück Laken Linnen, werth zusammen 6 Rhlr. 20 Sgr.

            2) 2 Stück feine Leinewand a 20 Ellen werth 7 Rthlr.

            3) 1 Stück feineres dito von 7/4 Breite werth 7 Rthlr.

            4) ein feiner linnener Kissenüberzug werth 20 Sgr.

            5) 15 Manns- und Frauenhemde wenigstens, von noch guter Qualität, werth 10 Rthlr.

            6) 4 weiße Frauenstücher wenigstens, wert 1 Rthlr. 10 Sgr.

            7) 10 Stück Garn von Hanf, werth 12 Sgr. 6 Pf.

            8) 8 Rthlr. in Kronthalern und Preußischen Courant wenigstens

            Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kenntniß und fordern jeden auf, alle ihnen zur Kenntniß gekommene Umstände die zum Wiederhabhaftwerden des Gestohlenen und zur Ausmittelung der Thäter beitragen, sofort der nächsten Ortsbehörde oder uns anzuzeigen

            Paderborn den 13. Februar 1824

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 26. Februar 1824

            In der Nacht vom 29. auf den 30. v. M. sind dem Colon Steinkamp Nro. 12 zu Rehmerloh Gerichtsbezirk Quernheim nachstehende Sachen gestohlen:

            1) ein Oberbett von Parchent werth 3 Rthlr.

            2) ein Unterbett von Drell werth 3 Rthlr.

            3) ein dito jedoch ohne Federn werth 12 Ggr.

            4) ein alter weiß drellener Pfühl werth 12 Ggr.

            5) ein Kissen werth 6 Ggr.

            6) ein weiß leinerer Bettbezug werth 12 Ggr.

            7) ein leinen Bettlaken werth 4 Ggr.


            Wir fordern Alle und Jeden dem die obigen Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden möchten auf davon der nächsten Justiz - oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen


            Herford den 16. Februar 1824

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 26. Februar 1824

            Der Wittwe Margarethe Elisabeth Menke zu Brokhagen sind in der Nacht vom 27/28. Januar mittelst gewaltsamen Einbruchs folgende Sachen gestohlen:

            1) ein neuer drellner Bettbezug

            2) 15 Ellen blaugestreifte Baumseide

            3) drei Stück weiße Leinwand, zwei Stück 15 und eins 12 Stock lang

            4) neun Stück Mannshemde, gezeichnet W. 1. schon ziemlich abgenutzt

            5) zwei gebrauchte tuchne Mannsröcke von blauem und grauem Tuch

            6) zwei Enden weiße Leinewand, zusammen 14 Ellen enthaltend, ohne Kennzeichen

            7) eine weiße Manns-Mütze mit rothen Streifen

            8) ein weißer Kissenbezug ohne Kennzeichen

            9) eine Brieftasche von Leder

            10) eine rothbunte Weste

            11) einige schmutzige Hemde für beiderlei Geschlecht

            12) einen kleinen Beutel mit Roggen-Mehl

            13) von einem Haspel einige Bind-Garn


            Wir fordern daher jedermann dem von diesen Sachen etwas vorkommen möchte auf den verdächtigen Besitzer anzuhalten und der nächsten Obrigkeit davon Anzeige zu machen


            Herford den 20. Februar 1824

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 4. März 1824

            Am Abend des 3. d. M. sind der unverehelichten Wilhelmine Heitbrinks auf dem Stegemannschen Colonate zu Altenhagen Kreis Bielefeld nachstehende Sachen mittelst Einbruch gestohlen worden

            1) ein neues dreischläfriges Oberbett von weißen Parchent mit breiten blauen Streifen, dessen Ecken inwendig mit grauen Leinen besetzt sind

            2) ein dazu gehöriger Überzug von dunkelblauen Linnen mit hellblauen Sternchen

            3) zwei neue Kopfkissen von dem nämlichen Parchent wie das Oberbett

            4) zwei dazu gehörige Überzüge von dunkelblauen Linnen mit hellblauen Blumen

            5) ein altes Unterbett von weißen Parchent mit schmalen blauen Streifen

            6) ein neues Bettlaken 4 1/2 Elle lang 3 3/4 Elle breit gezeichnet mit dem Buchstaben H in weißem Zwirn

            7) ein Kleid von dunkelblauem Linnen mit hellblauen Blumen

            8) drei Frauenshemde zwei neue und ein altes gezeichnet H. B. in rothen Garn


            Alle und Jeden, welchem obige Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden sollten, ersuchen wir, davon sofort bei der nächsten Justiz- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen


            Herford den 20. Februar 1824

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 4. März 1824

            In der Nacht vom 5. auf den 5. d. M. sind dem Colon Johann Deppe zu Lippentrup Kreis Wiedenbrück nachstehende Sachen mittelst Einbruch gestohlen worden:

            1) 26 Stück langes Schiergarn

            2) 3 Paar wollene Strümpfe, 3 Paar Manns- und 5 Paar Frauensstrümpfe

            3) zwei dunkelgrüne Kinderröcke von Bieber

            4) einen weißen Boigen Kinderrock

            5) einen gedruckten Kissenzug

            6) zwei große und eien kleine Schürze von blaugestreiften Linnen

            7) ein Paar Frauensschuhe

            8) ein grünes gedrucktes Frauenswamms

            9) ein roth karrirtes Taschentuch

            10) ein Boigen Camisol ohne Ermel

            11) eine hölzerne Pfeife mit Rohr und einer silbernen Kette, worin ein Glied fehlte

            Wir fordern Jeden welchem von obigen Sachen etwas ansichtig werden sollte auf den verdächtigen Besitzer anzuhalten und davon der nächsten Justiz- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen


            Herford den 24. Februar 1824

            Kommentar

            • Marlies

              #7
              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 20. März 1824

              Am 22. Dezember v. J. Abends gegen 7 Uhr sind dem Colon Sölmann zu Herringshausen nachstehende Sachen mittelst Einbruch gestohlen worden:

              1) ein Oberbett von breit gestreiften blauen Drell und einem weiß leinen Bezuge ohne Zeichen

              2) ein Kopfkissen von demselben Drell mit bunten blauen leinen Bezuge

              3) ein Pfühl von gleichen Drell

              4) ein weiß leinenes Bettetuch

              Wir fordern jeden dem von obigen Sachen etwas ansichtig werden sollte auf, den verdächtigen Besitzer anzuhalten und der nächsten Justiz- oder Polizei-Behörde davon Anzeige zu machen

              Herford den 12. März 1824

              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 29. März 1824

              Am 26. v. M. Abends zwischen 6 bis 10 Uhr sind dem Heuerling Johannesmann bei Col. Gentrup Kirchspiel Hoberge, Kreis Bielefeld mittelst Einbruch ein Parchent Oberbette mit blauen Streifen und weißen Überzuge und zwei weiße drellene Kissen mit weißen Überzuge gestohlen worden
              Wir fordern Jeden dem diese Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden sollten auf, davon sofort der nächsten Polizei- oder Justiz-Behörde Anzeige zu machen

              Herford den 15. März 1824

              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 15. April 1824

              In der Nacht vom 22. auf den 23. v. M. sind dem Kaufmann Tecklenburg zu Wiedenbrück folgende Sachen mittelst Einbruch gestohlen worden

              1) ein Kupferner Kessel, ungefähr 2 Eimer haltend mit einem eiseren Hahl ohne Zeichen

              2) zwei kleine eiseren Töpfe von resp. 1 und 2 Maaß ohne Zeichen

              3) vier eiserne Stulpen ohne Zeichen und zwar eine große ovale und 3 runde

              4) eine große Kaffeemühle ohne Zeichen

              5) ein eisernes Hackemesser ohne Zeichen

              6) zwei tannene Eimer

              7) eine Pfannkuchenpfanne

              8) eine Schute oder Spaden

              Alle und Jeden, welchem von obigen Sachen etwas ansichtig werden möchte, fordern wir auf, davon der nächsten Justiz- oder Polizeibehörde schleunigst Anzeige zu machen

              Herford den 3. April 1824

              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 15. April 1824

              In der Nacht vom 8. auf den 9. v. M. sind dem Heuerling und Commerzianten Christian Nieweg zu Brackwedde mittelst Einbruchs nachstehende Sachen entwendet:

              1) an Garn für 7 Rthlr.

              2) 10 Säcke und Beutel wovon 2 Beutel mit C.N. gezeichnet waren, werth 5 Rthlr.

              3) an Butter für 2 Rthlr.

              4) an brauner Seife mit Zurücklassung des Fasses, 2 Rthlr.

              5) an Thran und Oehl incl. der steineren Krüge, 1 Rthlr. 12 Ggr.

              6) an Brantwein für 2 Rthlr.

              7) Taback, theils in Paqueten theils lose für 2 Rthlr die Paquete waren von dem Kaufmann Kisker in Halle sub L. C. und B.

              8) ungefähr 3 Pf. Kandis und 1 Pf. weißen Zucker, 3-4 Pf. rohen Kaffee, 5 Pf. reiß, 12 Paquete Eichorien, 1/4 Pf. Dachtgarn und einige Flegelriemen, zusammen werth 4 Rthlr.

              9) 3 steinerne Krüge, 2 Bouteillen, 1 Brantweinsbudel, 2 braune Schachteln mit gestoßenem Pfeffer, ungefähr 30 Stück Eyer und eine Knipp-Waage, 2 Rthlr.

              Indem wir diesen Diebstahl hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, ersuchen wir Jeden dem etwas von den obigen Sachen ansichtig werden möchte, davon der nächsten Justiz- oder Polizeibehörde sofort Anzeige zu machen

              Herford den 9. April 1824

              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 3. Mai 1824

              In der Nacht vom 3. auf den 4. d. M. sind dem Colon Rancke Nr. 3 zu Eikum zwei kupferne Kessel, circa von 3 resp. 2 Eimer Größe, von denen der kleinere daran kenntlich, daß er aus einem Stücke gediegen war, einen starken eisernen Rand hatte, in welchen eine eiserne Stange eingefaßt war, mittelst Einbruchs gestohlen worden.
              Jeden dem obige Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden möchten, ersuchen wir zur Entdeckung der Thäter davon sofort der nächsten Justiz- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen.

              Herford den 26. April 1824

              Kommentar

              • Marlies

                #8
                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 8. Mai 1824

                Dem Colon Lücking Nro. 23 zu Diebrock sind am 9. v. M. 12 Stück Mannshemde, in welche theils am Brustloche ein R. mit rothem Garn, theils ein F. und ein L. mit weißem Garne gezeichnet gewesen so wie ein Tischtuch ohne Zeichen und in der Nacht vom 11/12. ejd. m. ein gestähltes Pflugeisen und ein eiserner Schleifsteindreher entwandt worden

                Alle und Jeden welchen von diesen Sachen etwas zu Gesichte kommen sollte fordern wir auf davon sofort der nächsten Justiz- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen.

                Herford den 1. Mai 1824

                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 24. Mai 1824

                In der Nacht vom 29/30. v. M. sind dem Kötter Stephan Wellbreder Bauernschaft Ostlangenberg, Kreis Wiedenbrück, zwei kupferne Kessel ohne Zeichen von welchen der eine etwa 12 Eimer und der andere drei Eimer groß war, mittelst Einbruchs gestohlen worden
                Alle und Jeden, dem die obigen Kessel zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden möchten, ersuchen wir davon der nächsten Justiz oder Polizei-Behörde sofort Anzeige zu machen

                Herford den 14. Mai 1824

                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 24. Mai 1824

                Dem Heuerling Adolph Gaus bei Colon Gaus Nr. 47 Bauernschaft Heepen sind in der Nacht vom 23/24 März cur. mittelst Ausnahme einer Fensterscheibe 15 Spulen von welchen auf jeder 3 Stück 5 Gebind Garn sich befunden, gestohlen worden
                Jedem, dem von diesen Spulen etwas zu Gesichte kommen sollte fordern wir hierdurch auf davon der nächsten Justiz - oder Polizei-Behörde zur Entdeckung der Thäter Anzeige zu machen.

                Herford den 14. Mai 1824

                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 24. Mai 1824

                Dem Colono Albert Hermann Wocke Nro. 5 zu Laar Kreis Herford sind in der Nacht vom 25/26. v. M. folgende Sachen gestohlen worden

                1) vier Seiten Speck

                2) zwei Schweinerückenhäste

                3) zwei Stück Schweineribben

                4) eine Tonne Leinsaamen

                5) ein Paar weiße wollene Strümpfe

                6) zwei Stück Garn

                7) etwas Flachs

                Wir fordern Jeden, dem obige Sachen etwas ansichtig werden sollte, auf, davon der nächsten Justiz-oder Polizei-Behörde sofort Anzeige zu machen

                Herford den 17. Mai 1824

                Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 3. Juni 1824

                Dem Colon Bornemeyer in Westerloh Gerichts-Bezirk Delbrück sind in der Nacht vom 27. auf den 28. April d. J. mittelst Einbruchs aus seiner Wohnung

                1) ein kupferner Kessel, 5 bis 6 Eimer haltend, mit verbogenem Rande und ohne weiteren Abzeichen und

                2) ein kupferner Kessel zwei Eimer haltend, mit eiserner Handhabe

                gestohlen.

                Indem wir Jedermann gegen den Ankauf warnen, ersuchen wir zugleich auf die muthmaßlichen Thäter so wie auf die gestohlne Sachen ein wachsames Augenmerk zu halten und alle sich etwa ergebene Indicien bei der nächsten Orts-Behörde oder unmittelbar bei uns anzuzeigen

                Paderborn den 26. Mai 1824

                Kommentar

                • Marlies

                  #9
                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. Juni 1824

                  Dem Colon Conrad Rüding aus Westerwiehe wurden in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai d. J. aus seiner Wohnung

                  a. ein kupferner Kessel von runder Form, am Rande oben eingerissen und 6 Eimer haltend

                  b. ein halber Centner reiner Hanf

                  c. ein Korb mit Eyern

                  unter gewaltsamen Einbruch gestohlen

                  Da der Thäter bisher nicht ermittelt werden worden, so ersuchen wir alle obrigkeitliche Behörden, es an Erforschungen nicht fehlen zu lassen, die dahin führen können, dem Thäter auf die Spur zu kommen und uns von allen Entdeckungen baldige Nachricht zu geben

                  Paderborn den 29. Mai 1824

                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. Juni 1824

                  In der Nacht vom 11/12. Mai cur sind dem Vorsteher und Schenkwirth Grote zu Riesel von zwei bei ihm logirten unbekannten Menschen folgende Sachen gestohlen worden

                  1) ein kupferner Kessel

                  2) ein desgleichen

                  3) zwei Schüsseln von Englischem Zinn

                  4) acht Teller von feinem Zinn

                  5) ein gewürfeltes Tischtuch mit kleinen Streifen

                  6) ein dito mit breiten Streifen und

                  7) ein kattuner Kinderrock

                  Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung, daß ein jeder die zur Entdeckung der Thäter oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsbehörde oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                  Paderborn den 2. Juni 1824

                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. Juni 1824

                  In der Nacht vom 20/21. p. M. sind dem Neubauer Grotkop Nro. 138 zu Kleinendorff Bezirk Rahden mittelst Öffnung einer Klappe folgende Sachen gestohlen worden:

                  1) 1 dunkelblauer Mannsrock

                  2) 1 dito

                  3) 1 dito lange Hose

                  4) 1 dito Wams

                  5) 1 blau manchestern dito

                  6) 1 rothbuntes Wams

                  7) 1 Frauenskleid nebst Kamisohl von braunen Muck

                  8) 1 Frauenskleid von grauem Coating

                  9) 1 gollgassen Frauensrock

                  10) 1 Frauens-Kamisohl von schwarzem Tuch

                  11) 1 schwarztaften Schürze

                  12) 1 Frauenhalstuch von Battist

                  13) 1 dito von Kasimir

                  14) 1 dito schwarzbunt halbseiden

                  15) 1 Schürze von rothbunten Zitz

                  16) 1 Halsgeschmeide von Bernstein mit silbernen Schloß ohne Zeichen

                  17) 1 silberner Fingerring ohne Zeichen

                  18) 1 leinener Sack, 2 Scheffel haltend

                  19) ein Steuerquittungs-Buch

                  Alle und Jeden, welchem von obigen Sachen etwas zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden möchte, ersuchen wir, davon der nächsten Justiz- oder Polizeibehörde zur Entdeckung der Thäter anzeige zu machen

                  Herford den 1. Juni 8124

                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe16. Juni 1824

                  In der Nacht vom 26/27. Mai d. J. sind dem Colon Otto Schmelter zu Verl im Gerichtsbezirke Rietberg mittels Einbruchs folgende Sachen gestohlen worden

                  1) 5 zinnerne Teller ohne Zeichen

                  2) 1 dito Schüssel in welcher an einer Seite ein Loch zugelötet

                  3) ein kupferner Tiegel, daran erkennbar daß ein Fuß etwas lose und derselbe etwas ausgebessert ist

                  4) ein kupferner Kaffeetopf, 1 Maaß haltend, daran erkennbar daß der Deckel mit keinem Knopfe mehr versehen ist

                  5) 11 Becher Buchwaizen in einem kleinen Sacke, welcher etwas ausgebessert gewesen

                  Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung, daß ein jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkeit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                  Paderborn den 8. Juni 1824

                  Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 23. Juni 1824

                  Ende April d. J. sind dem Heinrich Altemeyer Heuerling beim Erbpächter Altemeyer zu Hüffen Kreis Bünde folgende Sachen gestohlen worden als:

                  1) 1 Band Corallen nebst silbernem Schloß

                  2) ein silberner Trauring und silberne Frauen Hemdschnalle

                  3) 1 1/2 Elle grau Tuch

                  4) 2 Stück gebleichtes Flechsen Linnen

                  5) Eine Partíe Flechsen und Heeden Stellgarn

                  6) circa 14 Kloben bereits geribbeten Flachs

                  7) ein kleineres Band Corallen

                  Alle und jeden welchem obige Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden möchte fordern wir auf davon zur Entdeckung der Thäter der nächsten Justiz- oder Polizei-behörde schleunigst Anzeige zu machen

                  Herford den 14. Juni 1824

                  Kommentar

                  • Marlies

                    #10
                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 23. Juni 1824

                    In der Nacht vom 29/30. v. M. sind dem Erbpächter Bernhard Henrich Bergmann im Stift Schildesche Kreis Bielefeld nachstehende Sachen gestohlen worden

                    1) eine große Hechel

                    2) ein messingner Durchschlag

                    3) ein zinnerner Teller

                    4) ein Längehöhl

                    5) ein Frauenhemd

                    Alle und jeden, welchem obige Sachen ansichtig werden möchten, fordern wir hierdurch auf, davon schleunigst der nächsten Justiz- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen

                    Herford den 14. Juni 1824

                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 30. Juli 1824

                    In der Nacht vom 18/19. Mai sind dem Colon Trentrup Nro. 16 zu Schildesche mittelst Einbruchs nachstehende Sachen gestohlen worden

                    1) ein kupferner Kessel etwa 5 Eimer enthaltend

                    2) ein dito etwa 1 1/2 Eimer enthaltend

                    3) ein alter messingner Eimer

                    4) ein alter zinnerner Suppennapf und

                    5) ein Stab aus der Butterkerre

                    Alle und Jeden welchem obige Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden sollten, fordern wir auf, davon sofort der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen

                    Herford den 23. Juli 8124

                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 30. Juli 1824

                    Dem Colono Ossenbrink im Kirchspiel Herzebrock sind in der Nacht vom 6. auf den 7. dieses folgende Sachen aus seiner Küche mittelst gewaltsamen Einbruchs gestohlen:

                    1) Ein Stück 5/4 breites Hanfleinen, 30 Ellen lang, erst 2mal gelauget, mit einem W. durch eingenähten weißen Zwirn bezeichnet, die daran befindlichen Schleifen hatten sogenannte Kreuzknoten

                    2) 1 Stück dito welches an einem Ende einen Einschlag von Flachsgarn hatte, dieses Ende und auch das andere war nicht umgenäht und deshalb etwas kraus geworden, sonst ohne Zeichen

                    3) 1 Stück dito dreimal gelaugt und etwas weißer ohne alles Zeichen

                    4) 1 Stück dito auch dreimal gebücket ohne besonderes Zeichen

                    5) Ein Ende Hänfen Leinwand, 4 1/2 viertel breit, ungefähr 9 Ellen lang, erst zweimal gebücket, ohne Schleifen und ohne besonderes Zeichen

                    Da die Thäter nicht ausgemittelt sind, so fordern wir jeden, welchem etwa von diesen Sachen etwas zu Gesicht kommen möchte auf, den verdächitgen Besitzer anzuhalten und davon sofort bei seiner nächsten Obrigkeit Anzeige zu machen.

                    Herford den 25. Juli 1824

                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 4. August 1824

                    In der Nacht vom 19/29. Juni d. J. sind dem Colon Rickermeyerzu Westenholz Gerichtsbezirk Salzkotten mittelst Eindruchs nachstehende Sachen entwendet worden

                    1) ein Frauensrumpf von grünem Tuche vorne gestickt

                    2) ein Paar weiße baumwollene Frauenstrümpfe, an der Ferse ein wenig gestopft

                    3) eine Frauenschürze von neuem gedruckten Linnen, blau mit weißem Streifen und Blumen

                    4) ein Paar blaue Mannsstrümpfe, ungewaschen und ausgebessert

                    5) ein alter Bettüberzug von Linnen, der untere Theil weiß und der obere Theil blau gewürfelt

                    6) ein Bettuch

                    7) 1 1/2 Stück weißer Zwirn

                    8) 1 Stück weißes Garn

                    9) der Rumpf von einem neuen noch unverfertigten Mannshemde

                    10) ein Frauensrumpf von rothem Dammast, vorn mit einer Streife Kattun an jeder Seite geflickt

                    11) 3 Bettlaken welche bereits geflickt

                    12) 1 Frauensrock von gedrucktem Linnen, blau mit schmalen weißen Streifen

                    13) ein alter Frauensrock, an Farbe und Stoff dem vorigen ähnlich

                    14) ein Kaffeetopf, daran erkennbar, daß das Höhl abweichend von anderm so befestiget gewesen, daß es nicht hin und her bewegt werden kann, derselbe enthält 2 Maaß

                    15) ein kupferner Kessel, 2 Eimer haltend, daran erkennbar, daß der Rand an beiden Seiten übergebogen und in dieser Überbucht einen unbedeutenden Borst zeigt, derselbe ist seit 3 Jahren, wo er neu war, in Gebrauch

                    Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung, daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederhabhaftwerdung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Obrigkeit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                    Paderborn den 22. Juli 1824

                    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 4. August 1824

                    In der Nacht vom 8/9. Juli cur. sind dem Schreiner Johann Linnemann von Istrup im Gerichtsbezirk Brakel mittelst Einbruch folgende Sachen gestohlen worden

                    1) ein grüner tuchener Überrock

                    2) eine Tabackspfeife, nämlich ein hölzener Maserkopf mit Silber beschlagen nebst einem 1 1/2 Fuß langen Rohre von schwarzem Ebenholze und grün- und schwarzseidenen Quasten, so am Knopfe mit Silber gestickt war

                    3) ein gestrickter grün-wollener Geldbeutel und 1 1/2 Rthlr. grobes Preußisches Courant so in demselben befindlich

                    4) ein kleiner Maßstab von gelbem Holze

                    5) ein Paar lange mit Nägeln beschlagene Stiefeln

                    6) ein schon getragenes Mannshemd von feinem Patist

                    7) zwei desgleichen tuchene

                    8) ein desgleichen flächsenes

                    9) ein Bettlaken

                    10) zwei Brode

                    11) eine Nadelbüchse mit verschiedenen Nadeln und etwas Zwirn , von geringem Werthe


                    Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäter oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienende Umstände entweder der Ortsobrigkeit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                    Paderborn den 26. Juli 1824

                    Kommentar

                    • Marlies

                      #11
                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 31. August 1824

                      In der Nacht von 6/7. d. M. sind aus dem Gartenhause des Kaufmanns Wormann zu Bielefeld mittelst Einbruchs fogende Sachen gestohlen:

                      1) eilf Paar porcelainene Tassen mit einer Kornblumen-Guirlande und vergoldetem Rande

                      2) zwei desgleichen Kaffeekannen

                      3) zwei dito Milchkannen

                      4) ein dergleichen Zuckerdose

                      5) ein dergl. Theedose

                      6) ein dergl. Theetopf

                      7) neun feine geschliffene Weingläser

                      8) ein rothlakirter Obstkorb

                      9) sechs porcelaine Teller

                      10) vier Biergläser

                      11) eine blecherne Dose

                      12) vier Servietten gezeicnet mit W.

                      13) ein braun lakirter Präsentierteller

                      14) ein Stück von einer Fenstergardiene

                      Alle und Jeden welchem obige Sachen zum Verkaufe angeboten oder sonst ansichtig werden sollten, fordern wir hierdurch auf, davon sofort der nächsten Justiz- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen

                      Herford den 25. August 1824

                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 27. September 1824

                      In der Nacht vom 12/13. dieses sind dem Weißgärber Ludwig Olmert zu Borgholz Gerichts-Bezirk Beverungen von der Bleiche folgende Sachen gestohlen worden

                      1) 3 Stiege 3/4 breites Linnen beinahe ganz weiß

                      2) 4 Bettlaken von flechsen Linnen

                      3) 2 Betttücher von dunkelblauem Linnen mit weißen Blumen

                      4) 2 Tischtücher wovon eins mit Servietten-Drell und das andere von Flechsen-Linnen

                      5) drei Handtücher von gestreiftem flechsen Linnen

                      6) 27 Hemde wovon 18 Manns- und die übrigen Kinderhemde

                      7) fünf bis sechs Paar theils baumwollene theils linnene Strümpfe

                      8) zwei Halstücher von Chaconet wovon 1 mit rothen und 1 mit blauen Blümchen punctirt

                      9) 4 bis 6 kleine Vorhemde

                      10) 3 Stück Strumpfgarn


                      Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkeit oder unterzeichneten Behörde unverzüglich anzeige

                      Paderborn den 21. September 1824

                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 27. September 1824

                      In der Nacht vom 2/3. dieses Monats sind dem Colon Joseph Berend Dammhorst zu Mastholte Gerichts-Bezirk Rittberg durch Einbruch fogende Sachen als:

                      1) zwei Stücke grauer grober Leinwand jedes zu 21 Ellen

                      2) eine silberne Taschenuhr mit einem schildpattenen Gehäuse und einer stälernen Drahtkette woran ein silberner Schlüssel, auf dem Ziffernblatte befanden sich Römische Zahlen mit erhabenen Nieten

                      entwendet worden.

                      Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                      Paderborn den 21. September 1824

                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 18. October 1824

                      In der Nacht vom 24/25. vorigen Monats sind dem Höcker Florenz Wibbe zu Rittberg Gerichts-Bezirk daselbst durch Einbruch nachverzeichnete Sachen gestohlen worden

                      Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                      Paderborn den 6. October 8124

                      Verzeichniß des Gestohlenen

                      1) für 15 bis 30 Rthlr. Flachs- Hanf- und Heeden-Garn

                      2) ein goldener gereifter Ring mit einem viereckigen Plätchen worauf die Buchstaben G.F.

                      3) 11 Rthlr. in 1/6, 1/12, 1/24, 1/48, 1/50 Thalers- und sonstigen Stücken

                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 22. October 1824

                      Am 3. August cur. Nachmittags 5 Uhr sind dem Glasmachergesellen Carl Fiege zu Emde Gerichtsbezirks Brakel von der Bleiche zwei Stück 5/4 tuchenes und zwei Stück flächsenes Linnen von welchem letzern eins unten am Saum mit einem Kreuze und das andere auf dem Saume mit einer Flechte bezeichnet, gestohlen worden

                      Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                      Paderborn den 12. October 1824

                      Kommentar

                      • Marlies

                        #12
                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. November 1824

                        Der Gastwirthin Wittwe Barkey in Gütersloh und deren Schwager Christian Ludwig Barkey sind in der Nacht von Sonnabend auf den Sonntag den 23/2. October c. folgende Sachen mittelst gewaltsamen Einbruchs gestohlen

                        1) ein dunkelgrüner tuchner Manns-Oberrock mit grünen gesponnenen Knöpfen von Kameelgarn, noch ganz neu, an Werth 12 Rthlr.

                        2) ein kleiner hellbauner Frackrock mit gelben metallenen Knöpfen, halbgeschliffen, Werth 4 Rthlr.

                        3) ein Levantin hellbraunes Frauenkleid, ohne besondere Zeichen, Werth 6 Rthlr.

                        4) ein blau Kamisol von Nanquin mit Knöpfen vom nämlichen Zeuge, an Werth 2 Rthlr. 5 Sgr.

                        5) zwei blaue, ein hell und ein dunkler, Kittel, der eine größer und der andere etwas kleiner, von denen der eine mit FB. in rothem Garn gezeichnet war, Werth 2 Rthlr. 20 Sgr.

                        6) zwei Frauen und zwei Mannshemde wovon erstere mit DB. und letztere mit B in rothem Garn gezeichnet, Werth 2 Rthlr.

                        7) drei zinnerne Suppennäppe mit gestreiften Händeln an denselben, Wert 6 Rthlr.

                        8) eine zinnerne Schüssel neu und schlicht ohne sonstige Abzeichen Werth 25 Sgr.

                        9) eine gestreifte zinnerne Kaffee- und Milchkanne, erstere mit einem zinnernen , letztere mit einem hölzernen Griff, Werth 1 Rthlr. 15 Sgr.

                        10) ein messingner Mörser mit Pistille, welche letzte einen hölzernen Griff hat, Werth 1 Rthlr. 15 Sgr.

                        11) ein runder blecherner Vorlegelöffel ihen Zeichen, Werth 15 Sgr.

                        12) eine schwarze manchesterne Wesuet mit Perlamuttknöpfe, Werth 15 Sgr.

                        13) ein dunkelblau tuchener bereits schon abgetragener Oberrock mit Knöpfen vom nämlichen Tuche, Werth 5 Rthlr.

                        14) eine Weste und eine lange weite Hose von hellgrauem Tuche mit Knöpfen vom nämlichen Tuche, Werth 9 Rthlr.

                        15) ein gelber seidner halbgeschlissener Halstuch, Wrth 1 Rthlr.

                        16) ein hellblauer leinener Kittel ohne Zeichen, Werth 1 Rthlr. 10 Sgr.


                        Wir fordern jedermann auf, dem von diesen Sachen etwas vorkommen möchte, den verdächtigen Besitzer anzuhalten und auf alle Fälle der nächsten Justiz- oder Polizei-Behörde davon Anzeige zu machen

                        Herford den 2. November 1824

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 9. November 1824

                        In der Nacht vom 27/28. August cur. sind dem Knechte Carl Haake und Kuhhirten Wilhelm Geisen aus der Wohnung ihres Dienstherrn Heinrich Borkhausen von Siddessen durch Eröffnung der Kuhstallthür von Außen, folgende Sache gestohlen worden, als:

                        I. dem Carl Haake

                        1) ein hellblauer tuchener Überrock mit blanken Knöpfen

                        2) ein hellblaues tuchenes Kammisol mit dergl.

                        3) drei Hemde

                        4) eine dunkelblau tuchene Weste

                        5) eine cattune dito

                        6) ein Paar Schuhe

                        7) drei Stück wollene Strümpfe

                        8) eine grün manchesterne Hose

                        II. dem Wilhelm Geisen

                        1) ein Paar kurze Stiefeln

                        2) ein Hemde

                        3) ein dunkelblaulinnenes Kammisol mit gelben Knöpfen


                        Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige


                        Paderborn den 22. October 1824

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 12. November 1824

                        In der Nacht vom 30. September auf den 1. October cur. sind dem Colon Ferdinand Wecker zu Ostenland Gerichts-Bezirk Delbrück mittelst Einbruchs folgende Sachen gstohlen worden als:

                        1) ein kupferner Kessel von 2 Eimer, vor 1 1/2 Jahren neu angeschafft, fast noch ganz neu und mit einer starken runden Handhabe versehen

                        2) ein desgleicher von sechs Eimer, daran erkennbar daß er an einer Seite an der Handhabe einen kleinen Riß hatte, derselbe ist noch nicht sehr alt, wenig im Gebrauche und in einem übrigens noch guten Zustande gewesen

                        3) 12 Stück Hemde worunter 4 Faruens- die übrigen Männerhemde

                        4) ein Sack mit ungefähr 20 Kloben Hanf

                        Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige

                        Paderborn den 3. November 1824

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 28. Dezember 1824

                        In der Nacht vom 13/14. Dezember d. J. sind dem Schullehrer Christoph Bade zu Hohenwepel Gerichts-Bezirk Warburg mittelst verübten Einbruchs Abends gegen 8 Uhr nachstehende Sachen entwendet worden:

                        1) ein neues Meßgewand von röthlicher Seide mit Blumen gestickt, die Kreuze von Goldstoff nebst dazugehöriger Stola und Manipule, welche mit einem gelben Bande bordirt sind. Auf dem rothen Futter-Kattune findet sich mit schwarzer Dinte die Signatur: Geschenkt vom General-Vicar Dammers im Jahre 1823

                        2) mehrere Hemde von weißem Leinewand, zum Theil mit einem C.B. zum Tehil mit einem J. roth gezeichnet

                        3) mehrere Vorhemde C.B. gezeichnet

                        4) zwei Küssenüberzüge mit weßne Blumen on gewöhnlichem gedruckten Leinewand

                        5) eine baumwollene Decke, weiß mit rothen und grünen Streifen an beiden Enden

                        6) 20 Ellen weiße Leinewand ohne besondere Abzeichen

                        7) ein rothseidenes Tuch mit einer Handebreiten Borde mit rothen, grünen und weißen Streifen

                        8) ein neuer Hut mit der Etikette: Martin Wiegand in Warburg

                        9) ein Paar silberne Schuhschnallen mit doppelten Hacken und durchgezogenen ledernen Riemen, Becker gezeichnet

                        10) ein silbernes Kreuz mit einer dreifach silbernen Kette

                        11) ungefähr 10 Rthlr baares Geld worunter sechs Thalerstücke, und zwei Tahler in neuen hessischen 2/3 Stücken

                        Wir bringen diesen gewaltsamen Diebstahl zur öffentlichen Kunde, warnen vor dem Ankaufe des Gestohlenen und ersuchen Jeden die ihm bereits bekannt gewordenen oder ihm noch bekannt werdenden nähern Umstände, die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung der gestohlenen Gegenstände dienlich sein können, entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich zur Anzeige zu bringen

                        Paderborn den 18. Dezember 1824

                        Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 28. Dezember 1824

                        In der Nacht vom 4/5. dieses Monats ist dem Schneidergesellen Heinrich Rorig bei dem Schneider Bernard Voß zu Metzinghausen Gerichts-Bezirk Salzkotten durch Einbruch eine silberne Taschenuhr entwendet worden

                        Es ist eine französische eingehäusige Uhr mit silbernem Deckel, deren Glas mit drei silbernen Hacken befestiget worden, woran der vierte heruntergegangen ist. Die Uhr ist mit einem schwarzen Stunden- und Minuten- und mit einem gelben Datum-Zeiger versehen. An der Uhr befindet sich ein baumwollener mit weißen und grünen Perlen durchstrikter Band

                        Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige


                        Paderborn den 18. Dezember 1824

                        Kommentar

                        • Marlies

                          #13
                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 28. Dezember 1824

                          In der Nacht vom 15/16. dieses Monats sind dem Meier Joseph Claus vulgo Kühljost auf der Thune bei Neuhaus hiesigen Land- und Stadt-Gerichts-Bezirks durch Einbruch

                          1) ein kupferner runder Kessel von 10 Eimer mit einer Handhabe von Eisen, und sowohl an der Seitenwand wie auch in der Mitte des Bodens mit einem langen kupfernen Flicken versehen und

                          2) ein kupferner Kaffeetopf mit Deckel und drei eisernen Stahlen, der an einer Seite eine Beule hat

                          entwendet worden

                          Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde mit der Aufforderung daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienenden Umstände entweder der Ortsobrigkit oder unterzeichneter Behörde unverzüglich anzeige


                          Paderborn den 20. Dezember 1824

                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 5. Januar 1825

                          In der Nacht vom 15/16. Dezember d. J. sind dem Ackersmann Heinrich Menne aus Wormeln Gerichtsbezirks Warburg durch Einbruch folgende Sachen gestohlen worden:

                          1) 2 Kimmeisen

                          2) 2 Bohrer

                          3) 2 Feilen

                          4) 1 Holzbarte

                          5) 1 Zugmesser

                          6) 1 neuer Sack

                          7) 12 Bothen reinen Flachs

                          8) 2 Maas Oel

                          9) 1 fette Gans und

                          10) etwas Gänsefleisch


                          Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Runde, mit der Aufforderung, daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienende Umstände entweder der Ortsobrigkeit oder unterzeichneten Behörde unverzüglich anzeige.

                          Paderborn den 28. Dezember 1825

                          Amtsbaltt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 5. Januar 1825

                          Dem Colon Schoppenkaup zu Osterwiehe sind in der Nacht vom 13/14. Dezember c. folgende Sachen

                          a) 6 vollständige etwas abgeschlissene Frauenhemde

                          b) zwei vollständige Mannshemde

                          c) vierzehn 3/4 lange Frauenhemde mit Ermel

                          d) zehn lange Frauenhemde ohne Ermel

                          e) ein runder kupferner Kessel von 8 Eimer

                          f) sechszehn Klanken Hanf mit einem Sacke

                          g) 20 Pfund Talg

                          unter gewaltsamen Einbruch gestohlen

                          Indem wir diesen Diebstahl hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, ersuchen wir alle Behörden so wie Jedermann der über die Thäter oder darüber wo die gestohlnen Sachen hingekommen sind, Wissenschaft bekommen sollte, davon der nächsten Orts-Obrigkeit oder unmittelbar bei uns die schuldige Anzeige zu machen.

                          Paderborn den 25. Dezember 1824

                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 17. Januar 1825

                          In der Nacht vom 20/21 Dezember 1824 sind dem Colon Jodocus Blockdeppe zu Westerwiehe, Gerichtsbezirks Rittberg, durch Einbruch folgende Sachen gestohlen worden:

                          1) ein messinger runder Kessel mit Handhabe, und ungefähr 3 Maaß groß

                          2) ein Sack mit Buchweizenschrott von 1 Mudde

                          3) 2 Becher gelbe Erbsen in einem leinenen Tischtuche

                          4) 5 Pf. Butter

                          5) Ein steinerer Topf mit 2 Pf. Schweinefett; der Topf war ungefähr 8 Maaß groß

                          6) 2 Pf. Speck

                          7) 2 Pf. frisches Kuhfleisch

                          8) 2 Mettwürste

                          9) 1 unangeschnittenes Brod von 45 Pf.;

                          Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde, mit der Aufforderung, daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters, der Ortsobrigkeit oder unterzeichneten Behörde unverzüglich anzeige.

                          Paderborn, den 5 Januar 1825

                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 17. Januar 1825

                          In der Nacht vom 19/20 v. M. sind dem Meier Franz Herbort zu Mastholte, Gerichtsbezirks Rittberg, folgende Sachen:

                          1) 1 großer kupferner Kessel von runder Form und flachem Boden, der indeß an einer Seite ein eingenietetes Stück hatte. Der Kessel faßte gegen 4 Eimer Raum, war noch in gutem Stande und circa 9 Rthlr. Werth

                          2) ein anderer etwas kleinerer kupferner Kessel, ebenfalls von runder Form und noch faßt neu, werth 4 Rthlr.

                          3) ein runder kupferner Durchschlag, werth 2 Rthlr.

                          unter gewaltsamen Einbruche gestohlen.

                          Wir ersuchen Jedermann, der über den Thäter dieses Diebstahls oder über die gestohlenen Sachen Wissenschaft erhält, davon bei der nächsten Orts-Polizei oder bei uns sofort Anzeige
                          zu machen.

                          Paderborn, den 11. Januar 1825

                          Kommentar

                          • Marlies

                            #14
                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 17. Januar 1825

                            In der Nacht von 23/24. Dezember 1824 sind dem Colon Johann Heinrich Banteneword zu Varenfell, Gerichtsbezirks Rittberg, nachverzeichnete Sachen durch Einbruch gestohlen worden.
                            Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Runde, mit der Aufforderung, daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienende Umstände entweder der Ortsobrigkeit oder unterzeichneten Behörde unverzüglich anzeige.

                            Paderborn, den 5. Januar 1825.


                            Verzeichniß des Gestohlenen

                            1) 1 kupferner Kessel 14 Maaß groß, unten an der Seite geflickt

                            2) 1 kupferner Kaffeetopf ohne besondere Kennzeichen, 2 Maaß groß

                            3) 3 Paar wollene Kastorstrümpfe, beinahe ganz neu, von weiß blauer Farbe

                            4) 1 Paar gestrickte wollene Frauenstrümpfe

                            5) 1 rothes baumwollenes Tuch mit weißen Blumen

                            6) ein seidenes Tuch, roth am Rande, mit weißen Streifen

                            7) 10 Stück Hanfgarn

                            8) 7 dito langgehaspeltes

                            9) 1 neues Frauenshemd

                            10) 6 Stück zinnerne Löffel

                            11) 1 Hechel

                            12) 30 Schweinewürste

                            13) 1 Stück Talg von 7 oder 8 Pf.

                            14) 1 Kaffeemühle

                            15) ein Scheffel Roggenmehl mit einem kleinen Sack

                            16) ein Bügeleisen

                            17) 1 Knippwichte

                            18) 1 kleines Tischtuch

                            19) 1 eiserne Kneipzange

                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 17. Januar 1825


                            Am 22. Dezember 1824 Abends von 6 bis 10 Uhr sind dem Colon Conrad Westerspockmann zu Westerwiehe, Gerichts- Bezirks Rittberg aus seinem vom Hauptgebäude ungefähr 10 Schritte entfernten Speicher durch Erbrechung eines Koffers folgende Sachen gestohlen worden:

                            1) 3 Stück grobes hanfenes Linnen, bereits gebleicht, jedes Stück zu 20 Ellen

                            2) Wenigstens 6 Stück feines hanfenes Linnen, ebenfalls gebleicht, und 20 Ellen p. Stück groß

                            3) 64 Stück Hedengarn

                            4) 8 Stück Hanfgarn

                            5) Ein alter Küssenzug von weißem Linnen mit wenigstens 3 Pfund Schafwolle

                            Wir bringen diesen Diebstahl zur öffentlichen Kunde, mit der Aufforderung, daß ein Jeder die zur Entdeckung des unbekannten Thäters, oder zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen dienende Umstände entweder der Ortsobrigkeit oder unterzeichneten Behörde unverzüglich anzeige.

                            Paderborn, den 5. Januar 1825.

                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 8. Februar 1825

                            In der Nacht vom 18/19. v. M. sind dem Colon Bathasar Langendieckhoff in der Bauerschaft Westerwiehe Gerichtsbezirk Rietberg mittelst gewaltsamen Einbruchs folgende Sachen gestohlen worden

                            1) ein runder kupferner Kessel zu eta 1 1/2 Maaß fast neu ohne Zeichen werth 5 Thaler

                            2) ein alter messingener Kessel zu etwa 1 1/2 Maaß werth 15 Sgr.

                            3) ein messingener dito zu 3 1/2 Maaß gleich dem vorigen rund werth 10 Sgr.

                            4) 7 zinnerne Löffel werth 15 Sgr.

                            5) 4 porcellainene und 1 zinnerner Teller werth 10 Sgr.

                            6) 14 Pfund Talg werth 1 Thaler 12 Sgr.

                            7) die Würste von 2 Schweinen werth 4 Thaler

                            8) 14 Stück geräuchertes Kuhfleisch ungefähr 50 Pfund schwer werth 2 Thaler

                            Jedermann wird vor den Ankauf dieser Sachen gewarnt und aufgefordert sobald ihm von denselben oder dem Thäter etwas bekannt werden sollte davon der nächsten Orts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen

                            Paderborn den 1. Februar 1825

                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 8. Februar 1825

                            Dem Leineweber Bartold Stroop zu Rietberg sind in der Nacht vom 12. auf den 13. d. M. aus seiner Wohnung unter gewaltsamen Einbruch folgende Effekten als

                            a) eilf Bind weißes Wollgarn und 12 Stück Flachsgarn

                            b) ein runder fast neuer kupferner Kessel fast einen Eimer haltend mit eiserner Handhabe welche an der einen Seite etwas angeschweißt war

                            c) ein kupferner Kaffeekessel von 2 1/2 Maaß auf dessen Deckel der messingerne Knopf fehlt

                            d) ein desgleichen von zwei Maaß mit messingernen Knopf auf dem Deckel

                            e) ein dito von 3/4 Maaß dessen Deckel ohne Knopf und der Rand des Deckels etwas eingespalten ist

                            gestohlen worden. Wir ersuchen alle über den Thäter des Diebstahls etwa sich ergebende Umstände bei der nächsten Polizei-Behörde oder unmittelbar bei uns anzuzeigen

                            Paderborn den 28. Januer 1825

                            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 15. Februar 1825

                            In der Nacht vom 7/8 d. M. sind dem Colon Joseph Dierksmeyer zu Mettinghausen, mittelst gewaltsamen Einbruchs, folgende Sachen gestohlen worden:

                            1) 18 Stück graues Garn, theils von Hanfheede, und teils von Hanf, werth 3 Rthlr.

                            2) 2 Paar weiße wollene gestrickte Frauenstrümpfe ohne Zeichen, werth 20 Ggr.

                            3) 1 Paar weiße wollene gestrickte Mannstrümpfe, werth 12 Ggr

                            4) 1 Paar graue gewalkte wollene Frauenstrümpfe, mit rothem Rande, werth 20 Ggr.

                            5) 1 Halstuch von schwarz -und weiscarrirtem Cattun, werth 10 Ggr.

                            6) 1 Brod- und 1 Taschen- Messer, ersteres mit einem buchsbaumenen und letzteres mit einem hornenen Stiele versehen, werth 5 Gge.

                            7) 1 dreifäßiges Spinnrad, werth 20 Ggr.


                            Jedermann, dem diese Sachen zu Gesicht kommen, oder von dem Diebe etwas bekannt werden sollte, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde sofort Anzeige zu machen.

                            Paderborn, den 26. Januar 1825

                            Kommentar

                            • Marlies

                              #15
                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 15. Februar 1825

                              In der Nacht vom 15/16 d. M. sind dem Martin Rehböse zu Verne folgende Sachen mittelst gewaltsamen Einbruchs gestohlen worden:

                              1) 1 kupferner Kessel, 3 Eimer haltend, mit einem eisernen Hengel versehen, in gutem Stande, werth 9 Rthlr. 20 Ggr.

                              2) ein kleiner kupferner Kessel, 1 Eimer haltend, mit einem eisernen Hengel versehen, ganz brauchbar, werth 3 Rthlr.

                              3) 2 Seiten Speck, werth 8 Rthlr.

                              4) 2 Schinken, werth 6 Rthlr.

                              5) 5 lange Mettwürste, werth 1 Rthlr. 16 Ggr.

                              Jedermann, dem diese Sachen zu Gesicht kommen, oder von dem Diebe etwas bekannt werden sollte, wird aufgefordert, davon der nächsten Orts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

                              Paderborn, den 26. Januar 1825

                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 21. Februar 1825

                              In der Neujahrsnacht d. J. sind dem Förster Brücky zu Eilversen im Gerichtsbezirke Brakel folgende Sachen mittelst gewaltsamen Einbruchs aus seinem Hause gestohlen worden:

                              1) aus einem Fasse 78 Pfund eingesalzenes Rindfleisch, werth 4 Rthlr.

                              2) ein Anker mit Hahn und Trichter, und in demselben 32 Maaß Branntwein, werth 6 Rthlr.

                              3) ein Kälberbraten von 14 Pfund, werth 8 ggr.

                              4) 3 geschlachtete Gänse, werth 1 Rthlr. 18 ggr.

                              5) 4 große Brode, werth 16 ggr.

                              6) 3 große Flaschen mit Sirup, eine mit Essig, und eine mit Bier, werth 20 ggr.

                              7) 2 Stück Assietten von feiner Fayance, 2 dito Teller und 1 Schüssel, zusammen werth 2 Rthlr.

                              8) 4 Stück feine englische zinnerne Löffel und ein Kinderlöffel, werth 12 ggr.

                              9) 1 eiserne Waage, werth 2 Rthlr. 12 ggr.

                              10) 2 Stück Fenstergardinen von feinem Mousselin mit breiten Frangen

                              11) 2 Stück dito, etwas schlechter

                              12) 3 feine Kindermützen, einige feine Hauben und Halstücher,
                              welche nicht einzeln angegeben werden können, ohne besondere Zeichen

                              Der Wert dieser gestohlenen Wäsche beträgt zusammen 9 Rthlr.
                              Jedermann, dem verdächtige Sachen dieser Art zu Gesicht kommen, oder wer von dem Diebe etwas in Erfahrung bringen sollte, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei- Behörde sofortige Anzeige zu machen.

                              Paderborn, den 10. Februar 1825

                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 8. März 1825

                              Dem Colon Johann Moritzer zu Westerwiehe, Gerichtsbezirk Rietberg, wurden in der Nacht vom 19/20 sten Januar c. unter gewaltsamen Einbruch aus seiner Wohnung folgende Sachen gestohlen:

                              1) ein dunkelgrüner Manns- Ueberrock

                              2) 24 Stück Mannshemde, theil neue, theils alte, und mit weißem Garn auf der Brust mit J. H. und zum Teil mit H. gezeichnet,

                              3) Sechs alte Frauenhemde,

                              4) Zwei drellene Servietten in der Größe kleiner Tischtücher und geblümt,

                              5) Zwei weiße Kissen- Ueberzüge,

                              6) Zwei Bettücher von 6/4tel Leinen,

                              7) 28 Stück Rullgarn,

                              8) an baarem Gelde 10 Rthlr., theils in 1/3 , 1/6 und 1/24. Stücken

                              9) ein mit Silber beschlagenes Gebetbuch,

                              10) ein Kissen- Ueberzug von blau und weiß gestreifter Leinewand,

                              Ein Teil dieser Sachen und zwar ad. 1. der dunkelgrüne Manns- Rock, ad. 2 acht Mannshemde, ad. 3. fünf alte Frauenhemde, ad. 5. die zwei Kissen- Ueberzüge und ad. 9. das Gebetbuch, jedoch ohne den Silberbeschlag hat sich am 21sten Januar c. in einiger Entfernung auf Gessenkampe in einem Beutel wiedergefunden; die übrigen Sachen werden aber vermißt.
                              Wir ersuchen daher alle Militair- , Civil- und Polizei- Behörden auf die Thäter dieses gewaltsamen Diebstahls, so wie auf die gestohlenen Sachen strenge wachen zu lassen und die sich ergebene Indicien schleunig anzuzeigen.

                              Paderborn, den 16. Februar 1825

                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 8. März 1825

                              Dem Colon Christian Bollklas zu Oesterwiehe im Gerichtsbezirke Rietberg wurden in der Nacht vom 25sten auf den 26sten Januar d. J. aus seiner Wohnung unter gewaltsamen Einbruch

                              1) ein runder kupferner Kessel von 10 Eimer

                              2) zwei Schinken, jeder etwa 18 Pfund schwer

                              3) ein runder kupferner Kessel an einer Seite geflickt und 4 Eimer groß

                              4) zwei zinerne Teller

                              5) ein kupferner Kaffeekessel für etwa 6 Personen

                              6) ein Paar neue Mannsschuh

                              7) ein Paar wollene bläuliche Mannsstrümpfe

                              8) eine weiße baumwollene Manns-Mütze

                              9) ein rothbunter kattuner Taschentuch und

                              10) mehreres Hanf und Heeden-Garn welches den Werth von 5 1/2 Rtl. hat

                              gestohlen

                              Wir ersuchen alle obrigkeitliche Behörden auf die Thäter dieses Diebstahls so wie auf die gestohlne Sachen wachen zu lassen und die sich ergebende Indicien bei der nächsten Gerichts-Behörde oder unmittelbar bei uns zur Anzeige zu bringen

                              Paderborn den 24. Februar 1825

                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 8. März 1825

                              In der Nacht vom 31sten Januar auf den 1sten Februar d. J. sind dem Schmidt Carl Ludwig Kuhle zu Höxter folgende Sachen aus seinem Haus gestohlen worden:

                              1) ein neuer dunkelblauer tuchener Mannsüberrock mit einem Kragen von schwarzen Sammtmanchester und besponnenen Knöpfen werth 16 Rthlr.

                              2) ein dunkelblauer tuchener Frackrock mit weißen Metallknöpfen werth 12 Rthlr.

                              3) eine neue dunkelblaue lange tuchene Hose werth 4 Rthlr.

                              4) eine bereits gewendete dito werth 2 Rthlr. 12 Ggr.

                              5) drei roth und weiß gestreifte baumwollene Tücher zusammen werth 4 Rthlr. 22 Ggr.

                              6) ein weißgesticktes Tuch werth 1 Rthlr. 20 Ggr.

                              7) eine baumwollene Mannsmütze werth 8 Ggr.

                              8) ein Paar goldene Ohrringe rund in Schlangenform werth 2 Rthlr.

                              9) zwei silberne Fingerringe werth 1 Rthlr.

                              10) ein Paar silberne Schuhschnallen viereckig mit erhabenen Buckeln gezeichnet K. L. K. werth 10 Rthlr.

                              11) an baarem Gelde: 2 Rthlr. 16 Ggr. in 1/5 und 1/12 Preuß. Courant

                              Ein jeder dem verdächtige Sachen dieser Art zu Gesicht kommen oder der von den Thätern etwas in Erfahrung bringen sollte wird aufgefordert davon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde sofort Anzeige zu machen

                              Paderborn den 1. März 1825

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