Hallo Petra,
hier kommt Nr. 2
Viele Grüße
Marlies
Paderbornsches Intelligenzblatt für den Oberlandes- Gerichts- Bezirk 1828
Ausgabe 7, Mittwoch, den 23. Januar 1828
Beilage zum Paderbornschen Intelligenzblatt Nr. 7
Im Wege der Execution sollen die hierunter verzeichneten Realitäten des Henrich Cappius zu Haaren, welche nach Abzug der Lasten und Abgaben, gerichtlich überhaupt auf 110 Rthlr, abgeschätzt worden, in termino den 19. April 1828, Morgens 10 Uhr an ort und Stelle vor dem Deputirten, Herrn Gerichts- Assessor Gehlen, öffentlich und meistbietend verkauft werden.
Qualificirte Kauflustige werden daher zu diesem Termin eingeladen, um ihre Gebote abzugeben, und hat demnächst der Meistbieter, wenn keine gesetzlichen Hindernisse obwalten, den Zuschlag zu erwarten.
Zugleich werden alle etwaige unbekannte Realprätendenten und Creditoren aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem Licitations- Termine entweder persönlich, oder durch gesetzlich zuläßige Bevollmächtigte anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit präcludirt und ihnen ewiges Stillschweigen sowohl gegen den Käufer der Grundstücke, als gegen die Gläubiger, unter welche das Kaufgeld vertheilt wird, bei einem demnächst zu eröffnenden Liquidations- Prozesse auferlegt werden soll.
Die Taxe kann täglich in der Registratur des Gerichts eingesehen werden, die Verkaufs- Bedingungen werden im Termine eröffnet.
Büren, den 30. November 1827
(Anmerkung: Die Realitäten sind leider nicht angegeben)
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Viele Grüße
Marlies
Paderbornsches Intelligenzblatt für den Oberlandes- Gerichts- Bezirk 1828
Ausgabe 7, Mittwoch, den 23. Januar 1828
Beilage zum Paderbornschen Intelligenzblatt Nr. 7
Im Wege der Execution sollen die hierunter verzeichneten Realitäten des Henrich Cappius zu Haaren, welche nach Abzug der Lasten und Abgaben, gerichtlich überhaupt auf 110 Rthlr, abgeschätzt worden, in termino den 19. April 1828, Morgens 10 Uhr an ort und Stelle vor dem Deputirten, Herrn Gerichts- Assessor Gehlen, öffentlich und meistbietend verkauft werden.
Qualificirte Kauflustige werden daher zu diesem Termin eingeladen, um ihre Gebote abzugeben, und hat demnächst der Meistbieter, wenn keine gesetzlichen Hindernisse obwalten, den Zuschlag zu erwarten.
Zugleich werden alle etwaige unbekannte Realprätendenten und Creditoren aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem Licitations- Termine entweder persönlich, oder durch gesetzlich zuläßige Bevollmächtigte anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit präcludirt und ihnen ewiges Stillschweigen sowohl gegen den Käufer der Grundstücke, als gegen die Gläubiger, unter welche das Kaufgeld vertheilt wird, bei einem demnächst zu eröffnenden Liquidations- Prozesse auferlegt werden soll.
Die Taxe kann täglich in der Registratur des Gerichts eingesehen werden, die Verkaufs- Bedingungen werden im Termine eröffnet.
Büren, den 30. November 1827
(Anmerkung: Die Realitäten sind leider nicht angegeben)
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