Brauch mal eure erfahrung und Tipps

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  • Thuja
    Erfahrener Benutzer
    • 09.12.2011
    • 258

    Brauch mal eure erfahrung und Tipps

    hallo zusammen.

    Wir schreiben das Jahr 1944 oder eher ,meine Großmutter 16-18 Jahre alt bekommt ein uneheliches Kind (eine Tochter).warscheinlich war der Vater ein Wehrmachtssoldat.
    Sie bekommt das Kind und lebt mit ihrer Mutter und noch älteren Geschwistern
    Unter einem Dach ,der Vater ist im Krieg. Das Dorf im dem Sie geboren und aufgewachsen ist heißt Schmerlecke.Die nächste größere Ortschaft ist Erwitte.
    beide Orte liegen am Hellweg ,einer wichtigen Achse im dritten Reich.

    Der Druck von Geschwistern und Mutter nehmen zu also entschließt Sie sich das kind nach Wochen oder Tagen in ein Heim zu geben .Wahrscheinlich nach Lippstadt in ein Waisenhaus .
    Jahre später heiratet sie meinen Großvater und die Kleine affäre mit dem Wehrmachtssoldaten und dem Kind wird 60 jahre oder mehr vergessen.

    Nun sind meine Großeltern und auch meine Eltern verstorben ,aber meine Geschwister und ich haben diese Geschichte noch einmal ausgegraben und versuchen mehr zu erfahren .Wir haben noch lebende Verwandte befragt und haben das Taufbuch der Ortschaft durchkämpft um eine evl. Taufe zu finden.
    Aber nichts !!! Nur Dinge die wir schon wußten.

    Habt ihr da draussen noch einen Tipp was man machen kann.
    Wir brauchen einfach noch ein paar Ideen.

    Mit Gruss Carsten
    Mein FN Mohr aus Jutroschin, Punitz, Breslau, Dresden.
    Weitere Suchnamen: Märker Kreis Calau, Hollnick, Richter Lausitz.
    Julianne Büssert, Bissert. Vater Kammmachereister Ernst Büssert Militsch
  • Mariolla
    • 14.07.2009
    • 1781

    #2
    Hallo Carsten,
    ich verstehe Deine Frage nicht richtig, was wollt Ihr konkret finden?
    Der Vater des unehelichen Kindes wird wohl kaum zu ermitteln sein, es sei denn, er steht im standesamtlichen Geburtsregister als Randvermerk eingetragen.

    Als erstes würde ich nach dem standesamtlichen Geburtseintrag suchen, was schwierig wegen d. Personenstandsgesetz sein wird.
    Das geborene Kind trägt ja den Namen Deiner damals ledigen Großmutter.
    Wie lautet der Geburtsname Deiner Großmutter?
    Aufschluss kann auch das Stadtarchiv in Lippstadt evtl. geben, wenn das Kind wirklich nach Lippstadt in ein Waisenhaus kam. Wieviel Waisenhäuser gab es in Lippstadt? Wo sind die Waisenhausunterlagen - evtl. im Archiv?

    Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieses uneheliche geborene Kind noch lebt und dadurch die Suche etwas erschwert wird.

    Ich wünsche Dir sehr viel Erfolg bei Deinen Nachforschungen
    und viele Grüße Mariolla
    Zuletzt geändert von Mariolla; 10.12.2011, 22:00.

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    • Thuja
      Erfahrener Benutzer
      • 09.12.2011
      • 258

      #3
      Hallo Mariolla,
      Wir interessieren uns in erster linie für das Mädchen oder besser gesagt unsere Tante .
      Was meinst Du genau mit Personenstandsgesetz ?.
      Und Was mich stutzig macht ist das es keinerlei Aufzeichnung im Taufbuch gibt in einem streng katholischen Ort,auch wenn ich mich später entschließe ein Kind in ein Waisenhaus zu geben,oder zur Adoption freizugeben.
      Kann und muß es den eine Eintragung im Standesamt gegeben haben?oder kann das in den Kriegsjahren nicht einfach unter den Tisch gefallen sein??

      Mfg Carsten
      Mein FN Mohr aus Jutroschin, Punitz, Breslau, Dresden.
      Weitere Suchnamen: Märker Kreis Calau, Hollnick, Richter Lausitz.
      Julianne Büssert, Bissert. Vater Kammmachereister Ernst Büssert Militsch

      Kommentar

      • Mariolla
        • 14.07.2009
        • 1781

        #4
        Hallo Carsten,

        nein, dass Kind wurde auf keinen Fall unterschlagen.
        Ich sehe echt für Euch nur eine Chance, wenn Ihr die Geburtsregister (Standesamt) anschaut bzw. beantragt. Glaube aber kaum, dass Ihr eine Chance habt.
        Personenstandsrecht:
        Es gibt nur Auskunft aus den Standesamtsregistern - zurück gerechnet ab 2011:
        zurück 30 Jahre / Todesfälle
        zurück 80 Jahre / Trauungen
        zurück 110 Jahre / Geburten

        Es wurde schon mehrmals über die Gesetze in den Threads geschrieben.
        Sollte Eure Großmutter bereits 30 Jahre verstorben sein, so würde ich über das Standesamt eine Geburtsurkunde anfordern und das in Kopie mit allen Randvermerken.
        Ihr habt aber gesetzlich das Recht als direkte Nachkommen Einblick zu erhalten und das ohne Beachtung des Personenstandsrecht !!!

        Viele Grüße Mariolla
        Zuletzt geändert von Mariolla; 10.12.2011, 23:55.

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        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29965

          #5
          Hallo Carsten,

          das Personenstandsgesetz kannst Du hier nachlesen.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • Thuja
            Erfahrener Benutzer
            • 09.12.2011
            • 258

            #6
            Danke für deine promte Antwort.

            Ich denke dann ist unser Suche jetzt echt schwer.
            Das Todesjahr unserer Oma ist 2004.
            Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe dann hab ich keinen Einblick in die
            Standesamtlichen Unterlagen ,aufgrund der Fristen.
            Oder habe ich Einblick ohne Fristen weil ich direkter Nachfahre bin .

            Gruß Carsten
            Mein FN Mohr aus Jutroschin, Punitz, Breslau, Dresden.
            Weitere Suchnamen: Märker Kreis Calau, Hollnick, Richter Lausitz.
            Julianne Büssert, Bissert. Vater Kammmachereister Ernst Büssert Militsch

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            • Mariolla
              • 14.07.2009
              • 1781

              #7
              Ihr habt aber gesetzlich das Recht als direkte Nachkommen Einblick zu erhalten und das ohne Beachtung des Personenstandsrecht !!!

              Gruß Mariolla

              Kommentar

              • Thuja
                Erfahrener Benutzer
                • 09.12.2011
                • 258

                #8
                Danke nochmal jetzt hab ich das kapiert.
                Dann wollen wir mal sehen was ich in den Standesämtern so finde.
                Mein FN Mohr aus Jutroschin, Punitz, Breslau, Dresden.
                Weitere Suchnamen: Märker Kreis Calau, Hollnick, Richter Lausitz.
                Julianne Büssert, Bissert. Vater Kammmachereister Ernst Büssert Militsch

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                • WortSpiel

                  #9
                  Zitat von Mariolla Beitrag anzeigen
                  Ihr habt aber gesetzlich das Recht.... und das ohne Beachtung des Personenstandsrecht !!!
                  Sorry, aber ein Recht zu haben ohne das Recht zu beachten ist leicht verwirrend.
                  Das Recht der Einsichtnahme ergibt sich aus dem Personenstandsrecht.

                  WS

                  Kommentar

                  • Mariolla
                    • 14.07.2009
                    • 1781

                    #10
                    Hallo WortSpiel,
                    hast ja recht, es ist mit den Gesetzen alles etwas verworren.
                    Man darf Register anfordern, wenn es die direkte Linie betrifft und das muss auch nachgewiesen werden und so kann man auch vor Ablauf des
                    Personenstandsrechts Auskünfte erhalten.
                    Habe ich mich jetzt richtig ausgedrückt ? Bin im Erklären immer etwas
                    schwierig .
                    Sollte meine Auskunft falsch sein, so bitte ich um Korrektur !
                    Viele Grüße Mariolla und noch einen schönen 3. Adventssonntag

                    Kommentar

                    • Kai Heinrich2
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.02.2009
                      • 1463

                      #11
                      Hallo,

                      ich würde im Archiv des damaligen Wohnortes mal nach Meldekarten fragen. Nicht selten stehen dort auch vermerke zu Geschwistern und anderen Verwandten drin und diese Karten kann quasi jeder erfragen.

                      Die Karten sind meist nach Familiennamen geordnet und ich würde nach allen Karten zu deinem gesuchten Familiennamen fragen, nicht nur nach der von Deiner Oma.

                      Viel Erfolg,

                      Kai
                      Meine Namensliste / mein Stammbusch:
                      http://www.kaiopai.de/Stammbaum_publ1/indexpubl1.html

                      Derjenige welcher bis zu seinem Tod die meisten Ahnen zusammen bekommt gewinnt!

                      Kommentar

                      • Mats
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2009
                        • 3419

                        #12
                        Hallo Carsten,

                        über die Geburt Deiner Tante bekommst Du beim Standesamt keine Auskunft, denn das betriftt nicht die direkte Linie. Auskunft bekommst Du jederzeit über Deine Eltern, Groß- und Urgroßeltern.

                        Ich würde also auch erstmal fragen, ob die alten Meldekarten noch existieren und versuchen etwas über das Waisenhais in Lippstadt in Erfahrung zu bringen.

                        Wenn Deine Tante noch lebt (was sehr wahrscheinlich ist angesichts des Geburtsjahres) und adoptiert wurde, wird es allerdings schwierig. Solche Daten werden meist nicht herausgegeben.

                        Grüße vom Wiehengebirge
                        Anja
                        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                        also ist heute der richtige Tag
                        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                        Dalai Lama

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                        • Mariolla
                          • 14.07.2009
                          • 1781

                          #13
                          Hallo Anja,
                          wir drehen uns hier im Kreis -- ich bin davon ausgegangen, dass Carsten
                          erst einmal eine Geburtsurkunde seiner Großmutter anfordert und eventuell auf diesem Registerauszug einen Hinweis, als Randvermerk, zur unehelichen Geburt dieser "unbekannten Tante" erhält.
                          Bis jetzt weiß er ja kein Geburtsdatum, Vornamen u.s.w..
                          Erst dann würde ich als nächsten Schritt mir Auskünfte zu den "Meldekarten" einholen.
                          Viele Grüße Mariolla

                          Kommentar

                          • Mats
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2009
                            • 3419

                            #14
                            Hallo Mariolla,

                            bei Geburtseinträgen habe ich bisher noch keine Randvermerke über die Geburt der Kinder gelesen (im Gegensatz zu Einträgen im Heiratsregister).

                            Wenn die Oma als unverheiratete Tochter im Haushalt der Eltern lebte, sind Oma und Tante auf der Meldekarte der Urgroßeltern eingetragen. Da steht meist Name und Geburtsjahr, und eventuell auch wann nach wohin abgemeldet. Gerade wenn außer einer Wohnadresse keine weiteren Daten bekannt sind, sind Meldekarten ein wertvolle Informationsquelle. Ich drück die Daumen, daß die alten Karten noch existieren.

                            Aber Du hast vollkommen Recht, erstmal sollte man alles was das Standesamt hergibt über die Oma anfordern.

                            Grüße aus OWL
                            Anja
                            Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                            der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                            also ist heute der richtige Tag
                            um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                            Dalai Lama

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                            • Mariolla
                              • 14.07.2009
                              • 1781

                              #15
                              Hallo Anja,
                              sicherlich hast Du mehr Erfahrungen als ich in der Ahnen- u. Familienforschung. Ich kann nur meine Erfahrungen weiter geben, die ich selbst erhalten habe. Ja, in der Geburtsurkunde einer Vorfahrin stand die uneheliche Geburt ihres Kindes als Randvermerk eingetragen. So konnte ich recherchieren. Ob das nun überall so durchgeführt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
                              Bei Carsten geht es ja um seine Großmutter, die ein uneheliches Kind (ein Mädchen - seine unbekannte Tante) bekam und da möchte er mit seinen Recherchen ansetzen.
                              Viele Grüße Mariolla - die bisher nur in den ehemaligen dt. Gebieten recherchierte

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