Mein Vater ist im Juli 1992 bei einem Schiffsunglück auf dem Rhein bei Duisburg-Ruhrort tödlich verunglückt.
Kürzlich habe ich beim zuständigen Duisburger Standesamt Duisburg eine Kopie der Sterbeurkunde beantragt. Zusammen mit der Urkunde erhielt ich vom Standesamt auch die Kopie der damaligen Sterbefallanzeige der Wasserschutzpolizei. Darin ist auch ein Aktenzeichen für die Akte bei der Staatsanwaltschaft Duisburg angegeben.
Kennt sich jemand in diesem Fall juristisch ein wenig aus? Kann ich als direkter Angehöriger eines der Verstorbenen des Schiffsunglücks Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Akten beantragen? Gibt es eine bestimmte Sperrfrist bis zur Freigabe der Akten? Sind die Akten nach 19 Jahren immer noch bei der Staatsanwaltschaft oder bereits in einem Archiv deponiert?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Christian
Kürzlich habe ich beim zuständigen Duisburger Standesamt Duisburg eine Kopie der Sterbeurkunde beantragt. Zusammen mit der Urkunde erhielt ich vom Standesamt auch die Kopie der damaligen Sterbefallanzeige der Wasserschutzpolizei. Darin ist auch ein Aktenzeichen für die Akte bei der Staatsanwaltschaft Duisburg angegeben.
Kennt sich jemand in diesem Fall juristisch ein wenig aus? Kann ich als direkter Angehöriger eines der Verstorbenen des Schiffsunglücks Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Akten beantragen? Gibt es eine bestimmte Sperrfrist bis zur Freigabe der Akten? Sind die Akten nach 19 Jahren immer noch bei der Staatsanwaltschaft oder bereits in einem Archiv deponiert?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Christian
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