Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten?

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  • nighthawk1980
    Benutzer
    • 24.10.2010
    • 41

    Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten?

    Mein Vater ist im Juli 1992 bei einem Schiffsunglück auf dem Rhein bei Duisburg-Ruhrort tödlich verunglückt.

    Kürzlich habe ich beim zuständigen Duisburger Standesamt Duisburg eine Kopie der Sterbeurkunde beantragt. Zusammen mit der Urkunde erhielt ich vom Standesamt auch die Kopie der damaligen Sterbefallanzeige der Wasserschutzpolizei. Darin ist auch ein Aktenzeichen für die Akte bei der Staatsanwaltschaft Duisburg angegeben.

    Kennt sich jemand in diesem Fall juristisch ein wenig aus? Kann ich als direkter Angehöriger eines der Verstorbenen des Schiffsunglücks Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Akten beantragen? Gibt es eine bestimmte Sperrfrist bis zur Freigabe der Akten? Sind die Akten nach 19 Jahren immer noch bei der Staatsanwaltschaft oder bereits in einem Archiv deponiert?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Christian
    Zuletzt geändert von nighthawk1980; 05.08.2011, 18:16.
  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 390

    #2
    Einsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten.

    Hallo Christian.
    Aus eigener Erfahrung: Frage ganz einfach an. Man wird Dir sagen wo die Akten zu finden sind. Dann am Besten die Stelle anrufen.
    Habe ich so gemacht und vom Landesarchiv in Münster/Westf. ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 1882 erhalten.
    Viel Erfolg.
    Viele Grüße
    Volker

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    • Vorfahren
      • 17.03.2008
      • 174

      #3
      Todesbescheinigung

      In den Belegakten (Sammelakten) der Standesämter sind zahlreiche Schriftstücke enthalten, deren Eregbnis die Sterbeurkunde ist.
      Im allgemeinen kennen die Archive diesen Begriff gar nicht, aber das ist die Arbeitsakte des Standesamtes, worin die einzelnen Vorgänge "gesammelt" werde. Deswegen sollten auch diese "Belegakten" Archivgut werden.

      Weil ich erst nach schreiben das Datum 1992 gelesen habe, musste ich den Text noch umformulieren. Ich hatte erst "1952" gelesen. Mach' das erst mal mit dem Anschreiben an die Staatsanwaltschaft und weise ein berechtigtes Interesse nach.

      Trotzdem schicke ich den vorher gefertigten Text ins Forum - auch wenn es in diesem Fall an der Sache vorbei geht.

      In einem aus meiner Sicht sehr dummen Statement hat ein Mitarbeiters des Landesarchivamts in Münster den "inhaltlichen Wert der Sammelakten für gering und gegenüber den Personenstandsregistern in der Regel für redundant" bezeichnet.

      Das mag sein - weil es Kopien von Geburtsurkunden aus der Nachbargemeinde sein können - aber auch aus Gebieten, wo es heute keine Quellen mehr gibt (z.B. Ostpreussen). Auch die Totenschau oder der Bericht der Polizei bei Unglücksfällen oder ungeklärten Todesfällen gehört manchmal dazu.

      Archivare und Historiker "ticken" anders als Familienforscher. Familenforscher wollen ihre Forschungen beweisen - Archivare wollen das Original haben (möglichst unter Glas) und bekommen damit vermutlich .......... Träume.

      Im konkreten Fall besteht ja ein direktes Verwandschaftsverhältnis und es besteht meiner Meinung nach auch berechtigtes Interesse.

      Ich bitte alle Leser, auf die jeweiligen kommunalen Standesämter und Archive freundlich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, das diese Belegakten (Sammelakten) eine enorm wichtige Quelle sind. Kommerziellen Erbenermittler sind diese Akten bekannt und die fordern daraus auch Kopien an. Nun liegt es an jedem Forscher, sein "berechtigtes Interesse" zu beweisen.

      Evtl. kann man nur durch halblegale Tricks die Öffentlichkeit aufrütteln, z.B. wie "Belege für Naziwillkür werden vernichtet" oder "Akten über Vorfälle im kirchlichen Heimen verschwinden". Ich bin auch deswegen so zornig, weil auch viele Familenforscher nicht dagegen vorgehen.

      Zu diesen Thema habe ich vor, Herrn Strahl aus Düsseldorf für 2012 für ein Referat zu gewinnen.

      mfg
      Wilhelm

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      • nighthawk1980
        Benutzer
        • 24.10.2010
        • 41

        #4
        Ich teile, das eindringliche Plädoyer über die Bedeutung der Sammelakten zu den Personenstandsurkunden für die Ahnenforschung. Mit haben diese Unterlagen auch schon häufig sehr interessante Details über meine Vorfahren offenbart oder eben den entscheidendenen Hinweis gegegeben, der mir noch fehlte, um einen toten Punkt zu überwinden.

        In meinem geschilderten Fall wurde mir aber der Inhalt der Sammelakte zur Sterbeurkunde bereits vom zuständigen Standesamt zur Verfügung gestellt. Daher habe ich ja die polizeiliche Sterbefallanzeige. Unterlagen der Staatsanwaltschaft gab es in der Sammelakte aber nicht - und eben um die ging es mir ja bei meiner Anfrage.

        Ich werde dann mal direkt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg mein Glück versuchen, vielleicht sind die ja kooperativ und lassen mich mal einen Blick in die Akten werfen. Ich war nur irritiert, weil ich irgendwo gelesen hatte, dass grundsätzlich nur Anwälte Zugang zu den Akten der Staatsanwaltschaft hätten. Oder gilt diese Regelung nur für laufende Verfahren?

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        • nighthawk1980
          Benutzer
          • 24.10.2010
          • 41

          #5
          Kurze Info für alle, die einen ähnlichen Fall haben:
          Ich habe gerade mit der Staatsanwaltschaft telefoniert und erfahren, dass die Akten grundsätzlich 30 Jahre aufbewahrt und dann je nach Relevanz entweder vernichtet oder archiviert werden.
          In meinem Fall liegen die Akten nach 19 Jahren noch vor. Akteneinsicht ist aber grundsätzlich nur durch einen Anwalt und nicht persönlich möglich. Der Anwalt darf aber auch Kopien aus der Akte anfertigen.

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          • Stern74
            Benutzer
            • 28.12.2008
            • 59

            #6
            Jetzt fehlt hier im Forum nur noch der Anwalt, der sich bei ähnlich gelagerten Fällen einmal die zu erwartetenden Anwaltskosten erläutert und sich ggf. bereiterklärt für uns "normalsterbliche" Akteneinsicht zu beatragen.

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