Ehepaar Grothe-Humpert in Belgien und Bochum

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  • Möki
    Benutzer
    • 17.11.2014
    • 37

    Ehepaar Grothe-Humpert in Belgien und Bochum

    Hallo in die Runde,
    vielleicht könnt ihr mir helfen, ein Rätsel für eine Forscherin aus Belgien zu lösen.
    Gustav Adolph Grothe *15.09.1858 in Bredenscheid bei Hattingen heiratete laut belgischer Heiratsurkunde am 22.12.1892 in Leuven in Belgien Gertrud Humpert *04.06.1864 in Niedermarsberg. Seine erste Ehe wurde 1882 auch in Belgien geschlossen und wurde wohl geschieden.
    Jetzt gibt es eine zweite Heiratsurkunde des Ehepaares Grothe-Humpert vom Standesamt Bochum-Dahlhausen vom 14.01.1899. Das Ehepaar ist wohl nach Deutschland vielleicht wegen der Arbeit zurückgekommen.
    Meine Frage: Wieso haben sie in Bochum nochmal geheiratet? Vielleicht weil die Eheschließung in Belgien in Deutschland nicht anerkannt wurde?
    Schönen Sonntag
    Wolfgang​
  • hhb55
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2014
    • 1977

    #2
    Hallo Wolfgang,

    ich habe zwar eine Standesbeamtin in der Familie aber für dein Problem habe ich mir anderweitig Hilfe geholt.
    Hier in aller Ausführlichkeit:

    Die Eheschließung eines deutschen Ehepaars zunächst in Belgien (1892) und dann erneut in Bochum, Deutschland (1899), wirft aus heutiger Sicht Fragen auf, war aber im Kontext der damaligen Zeit nicht ungewöhnlich. Für dieses Vorgehen gibt es mehrere mögliche und historisch schlüssige Erklärungen:
    Mögliche Gründe für zwei Eheschließungen

    Rechtliche Anerkennung und unterschiedliche Rechtsordnungen
    • Im 19. Jahrhundert unterschieden sich die Eheschließungsregeln und deren Anerkennung teils erheblich zwischen verschiedenen Ländern. Eine in Belgien geschlossene Ehe wurde möglicherweise in Deutschland nicht automatisch anerkannt, insbesondere wenn die formalen Voraussetzungen nach deutschem Recht nicht erfüllt waren oder deutsche Behörden zusätzliche Nachweise forderten.
    • Es war üblich, dass bei einer im Ausland geschlossenen Ehe – insbesondere, wenn einer der Ehepartner weiterhin in Deutschland lebte oder zurückkehrte – eine erneute Eheschließung oder Registrierung beim deutschen Standesamt notwendig war, um die Ehe auch im Inland rechtswirksam zu machen.


    Wohnsitzregelungen und Zuständigkeit
    • Nach belgischem Recht konnte eine Ehe nur dann in Belgien geschlossen werden, wenn mindestens einer der Partner Belgier war oder seinen gewöhnlichen Wohnsitz dort hatte. Es ist denkbar, dass einer der Partner zeitweise in Belgien lebte und dort heiratete, später aber nach Deutschland zurückkehrte und die Ehe dort erneut schließen oder registrieren ließ, um alle rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen abzusichern.


    Scheidung, Aufhebung oder Formalitäten
    • Sollte die erste Ehe (z.B. in Belgien) aus formalen Gründen nicht anerkannt oder für ungültig erklärt worden sein, konnte eine zweite Eheschließung in Deutschland notwendig werden. Auch Änderungen im Familienstand, Namensrecht oder Staatsangehörigkeit konnten eine erneute Eheschließung erforderlich machen.
    Rechtliche Rahmenbedingungen im 19. Jahrhundert
    • Seit 1876 war in Deutschland die standesamtliche Trauung gesetzlich vorgeschrieben. Eine im Ausland geschlossene Ehe musste bestimmten formalen Anforderungen genügen, um in Deutschland anerkannt zu werden. Andernfalls konnte eine erneute Eheschließung nötig sein.
    • Das Ehefähigkeitszeugnis, das die Ehefähigkeit der Partner bescheinigte, war (und ist) für Eheschließungen im Ausland erforderlich. Die Ausstellung und Anerkennung solcher Dokumente war damals mitunter kompliziert und konnte zu Unsicherheiten führen, ob die Ehe tatsächlich rechtswirksam war.

    Ich hoffe es hilft weiter!

    Hans-Hermann

    Kommentar

    • Möki
      Benutzer
      • 17.11.2014
      • 37

      #3
      Hallo Hans-Hermann, vielen Dank für deine ausführliche Antwort, die ich so weiterleiten werde.
      Viele Grüße Wolfgang

      Kommentar

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