Suche Ackerwirtsgehilfe Fritz Luig, *1888, evtl. Anröchte-Altenmellrich, Ostheide

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  • Franz-J
    Erfahrener Benutzer
    • 14.09.2021
    • 218

    Suche Ackerwirtsgehilfe Fritz Luig, *1888, evtl. Anröchte-Altenmellrich, Ostheide

    Hallo, ich suche den Ackerwirtsgehilfen Fritz Luig aus Ostheide. Die Personalie habe ich aus Zeitungen NRW aus einer Gerichtsverhandlung. Angeblich 22 Jahre alt, müsste er 1888 geboren sein. Er stammt vom Luig'schen Hof. Der Vorfall war in der Nähe von Altenmellrich. Ich tippe also auf den Hof Luig gen. Gehrenschulte in Ostheide/Drostheide. Ich finde allerdings keinerlei Kirchenbucheinträge im Zeitraum zu einem Friedrich oder Fritz. Auch nicht aus den Nachbargemeinden. Hat jemand einen Tipp?
    Noch einen schönen Sonntag, Franz
  • Ed Gonzalez
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2021
    • 487

    #2
    Moin,

    Bei Ancestry verweist jemand auf einen Friedrich Wilhelm LUIG aus Voßwinkel/ Arnsberg; geboren am 8. Januar 1888
    Ich habe die Seite mal rausgesucht:



    Das ist zwar 30km entfernt aber mehr habe ich derzeit nicht.

    Ich kenne die Familie aus dem Großraum Allagen.
    Zu diesem Datum habe ich aber leider keine anderen Hinweise aus meinem Forschungsgebiet.

    Ed
    Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
    Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)

    Kommentar

    • Franz-J
      Erfahrener Benutzer
      • 14.09.2021
      • 218

      #3
      Danke, aber das passt vermutlich tatsächlich nicht. Hier der gesamte Zeitingstext:

      Sauerländer Tageblatt 28.4.1910. Schwurgericht. Paderborn, 27. April.
      Vor dem Schwurgericht stand heute der Ackerwirtsgehilfe Fritz Luig aus Ostheide. Der Angeklagte ist 22 Jahre alt und befindet sich seit dem 17. Sept. vorigen Jahres in Untersuchungshaft. Er ist beschuldigt, am 27. Nov. vorigen Jahres abends, im Jagdgebiete der Gemeinde Altenmellrich, das von dem Freiherrn Lothar v. Fürstenberg angepachtet ist, gewildert und dem Waldaufseher des Freiherrn v. F., Herrn Oelmann, als dieser ihn stellte, Widerstand geleistet, ihn tätlich angegriffen und verletzt zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Er sei die betreffende Person, von dem Waldaufseher Oe. angegriffen sein will, nicht gewesen. Oelmann bekundet über den Tatbestand folgendes: Er hat sich an dem Nachmittage des fraglichen Tages gegen ½5 Uhr von Eggeringhausen nach einem an der Strecke nach Altenmellrich liegenden Gehölz begeben. Da sieht er über das Feld in der Richtung vom Luigschen Hofe her einen Mann auf das Gebüsch zu schreiten, der dann an dem Rande des Gehölzes, das Gesicht nach dem freien Felde gerichtet, sich aufstellte. Oe. hat dann auf einem anderen Wege versucht, besser an den Mann heranzukommen und hat ihn dabei für einige Zeit aus dem Auge verloren. Währenddessen hat er von der Stelle her, wo der Täter stehen musste, einen Schuss vernommen. Er ist dann, als er den Täter wieder zu Gesicht bekam, nicht auf ihn zugegangen, da er dann dessen Verschwinden im Walde befürchtete. Er hat vielmehr gewartet, bis er sich wieder feldein entfernte, ist ihm dann nachgegangen, als die Distanz noch vielleicht 20 Schritt betrug, wurde er von der Person bemerkt, die nun entfloh, aber beim Übersteigen eines Stacheldrahtes, der den Weg sperrte, zu Fall kam und nun von dem Oe. auf der anderen Seite des Zaunes eingeholt wurde. Er habe einen langen grauen Überzieher und Holzschuhe getragen. Der Kopfbedeckung erinnerte sich Zeuge nicht mehr genau. Auf die Frage des Oe. „wie er heiße“, gab ihm der Mensch zur Antwort, er sei von dem Gröplinghofe (der noch eine gute Strecke hinter dem Luigschen Hofe lag). Da Oe. die Bewohner vom Gröplinghofe kannte, so schenkte er diesen Worten keinen Glauben. Er forderte dem Wilddiebe das Gewehr ab, was dieser aber verweigerte, vielmehr ging er zum Angriff über, indem er den Lauf des Gewehres, das er zerteilt unter dem langen Überzieher verbarg, hervorholte, um dem Oe. einen Schlag zu versetzen. Oe. fing den Schlag zum größten Teile mit dem Arme auf, sodass er nur eine leichte Anschwellung am Kopfe sich zuzog. Er holte nun seinerseits mit seinem Gewehr zum Schlage aus, das den Angreifer an der linken Seite des Kopfes traf und zwar so wuchtig, dass die Wunde blutete. Dann kam es zu einem Handgemenge, bei dem Oe. den Kürzeren zog. Der Wilddieb kniete auf ihm und misshandelte ihn, hielt ihm den Mund zu, wenn er schreien wollte, und drohte gar, ihn in den nahen Wassertümpel zu werfen. Schließlich verlegte sich Oe. aufs Bitten und der Angreifer ließ erst von Oe. ab, nachdem dieser sein Gewehr entladen und versichert hatte, er wolle nichts aus der Sache machen. Dem Waldaufseher Oe. ist sogleich der Verdacht aufgestiegen, dass der junge Luig der Täter gewesen sein müsse. Noch an demselben Abend haben sich Frhr. v. F., der Zeuge und Sergeant Broermann aus Anröchte sich zum Luigschen Hofe begeben. Sergeant B. und der Zeuge sind in das Haus gegangen und haben dort den Angeklagten gefunden. Oe. erklärt, er habe ihn sogleich wiedererkannt und gesagt: Wir haben uns heute schon einmal gesehen. Sergeant B. bestätigt, dass Oe. gesagt habe: Der muss es sein, aber anscheinend nicht mit solcher Bestimmtheit, die jeden Zweifel hinwegräumte. Dagegen bezeugt der Vater des Angeklagten, dass Oe. geäußert habe, er müsse es wohl sein, aber er sehe doch ganz anders aus wie vordem; Oe. bemerkt, wenn er das gesagt habe, so habe sich diese Äußerung nur auf Kleidung usw. bezogen. Dann haben sich beide nach draußen begeben, wo Oe. zu Frhr. v. F. klar und bestimmt gesagt hat: Er ist drin, der war es. Da ist dem Oe. eingefallen, dass er seinem Angreifer eine Verletzung an der linken Seite des Kopfes beigebracht hat. Alle drei Herren sind wieder hineingegangen und haben nun an der betr. Stelle eine noch ziemlich frisch blutende Wunde entdeckt. Der Angeklagte führt das zurück auf einen Unfall, den er am Morgen beim Aufladen eines Schweines sich zugezogen habe; er will dabei von einer Rampe am Rade des Wagens heruntergefallen sein. Dass er bei diesem Anlasse gefallen ist, bestätigt der Vater, der Sohn habe allerdings erst mittags von der Verletzung gesprochen, was aber nicht auffalle, da die Verletzung nicht arg gewesen sei. Dass die Wunde wieder am Abend geblutet, erklären die beiden Luig daraus, dass Luig jun.., bevor er am Abend ein Schwein zerlegte, wobei die drei Herren ihn antrafen, sich gewaschen und beim Kämmen mit dem harten Kamme über die Stelle gefahren sei. Die drei Herren haben eine Haussuchung vorgenommen, aber weder den Überzieher noch das Gewehr gefunden. Dasselbe ist nochmals am folgenden Tage geschehen, gleichfalls mit negativem Erfolge. Am nächsten Tage hat man auch Spuren auf einem Acker gefunden, die mit dem Gebüsch, wo der Täter stand, und dem Luigschen Hofe in einer geraden Linie lagen und nach der Aussage der 3 Zeugen offenbar von Holzschuhen herrührten. Der Sachverständige Dr. Schmidtmann, der die Wunde des Angeklagten auf dem Amte am 29. untersucht hat, ist der Ansicht, dass die Wunde an sich wohl durch einen solchen Fall an das Rad eines Wagens erklären lasse, aber auch hinter der Ohrmuschel sei die Verletzung stark gewesen, und die wäre höchstens möglich gewesen, wenn der Angeklagte beim Wiederaufstehen ziemlich heftig gegen einen scharfen Gegenstand gestoßen sei, wovon der Angeklagte aber nichts gesagt hat. Außerdem lasse die Richtung der Wunde eher auf einen mit einem Gegenstande ausgeführten Schlag schließen.
      Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen ist, legt der Vorsitzende den Geschworenen drei Fragen vor: 1. Ist der Angeklagte schuldig, am 27. November in der zur Gemeinde Altenmellrich gehörigen Jagd des Frhrn. von Fürstenberg widerrechtlich die Jagd ausgeübt zu haben und zwar nachts und im Walde? 2. Durch eine zweite Selbständige Handlung einem vom Jagdberechtigten Bestellten, dem Aufseher Oelmann, bei Ausführung seines Amtes Widerstand geleistet unter Gewalt oder Androhung von Gewalt und ihn tätlich angegriffen zu haben mit dem Erfolg der Körperverletzung? 3. Im Falle der Bejahung der Frage 2: Sind mildernde Umstände vorhanden?
      Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte für schuldig. Es sei kein Zweifel, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat begangen habe. Der Verteidiger bat, den Angeklagten freizusprechen, da 1. die Momente, auf denen die Anklage aufgebaut sei, ausschalteten, insofern der Täter überhaupt keine Ahnung davon haben konnte, dass der Oe., der ohne Uniform erschien, ein beauftragter Jagdhüter gewesen sei. Zweitens sei es absolut nicht bewiesen, dass der Angeklagte der Täter gewesen sei.
      Die Geschworenen bejahten die Frage I mit Ausnahme der Worte „im Walde“ und „nachts". Desgleichen bejahten sie die II. und III. Frage. Der Staatsanwalt beantragte zu Frage I 4 Wochen Gefängnis, zu Frage II ein Jahr und 1 Monat Gefängnis und diese zusammenzuziehen zu 1 Jahr 3 Monate Gefängnis. Außerdem die Einziehung des Gewehres. Der Verteidiger bat um eine mildere Strafe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten aufgrund des Geschworenenspruches wegen des in Frage I ausgesprochenen Vergehens zu 100 Mark Geldstrafe, wofür im Unvermögensfalle anstelle von 5 Mark ein Tag Gefängnis tritt, in Frage II zu 1 Jahr Gefängnis. Zwei Monate von der Untersuchungshaft werden angerechnet, sodass noch zehn Monate zu verbüßen sind. Das Gewehr ist einzuziehen. Ein Antrag des Verteidigers auf Haftentlassung wurde abgelehnt; einem weiteren Antrage auf Haftentlassung gegen Stellung einer Kaution von 3000 Mark stattgegeben.

      BLOMBERGER ANZEIGER 30.4.1910 …Paderborn. Wegen Wilddieberei und schwerer Körperverletzung hatte sich Fritz Luig aus Ostheide vor den Geschworenen zu verantworten. Der Angeklagte war im November v. J. in dem vom Frhr. v. Fürstenberg gepachteten Jagdgebiete der Gemeinde Altenmellrich von dem Waldausseher Olmann in verdächtiger Weise mit einem Jagdgewehr angetroffen und gestellt worden. Bei einem Handgemenge wurde der Waldausseher von dem Wilddieb überwältigt und schwer misshandelt. Das Urteil lautete unter Zubilligung mildernder Umstände auf 1 Jahr Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe.

      Da von dem "Hof" und von "Junior" berichtet wird, da es von den Gehrenschulten verwandtschaftlich in westliche Richtung maximal bis Körbecke geht und da sich die Voßwinkeler eher in Richtung Arnsberg/Neheim/Menden/Wickede-Rur etc. orientieren, wird es wohl tatsächlich (leider) nicht passen.
      Franz

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