In einer Presseveröffentlichung über das Werler Amtsgerichts war am 1913 zu lesen:
„Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte sich der Tagelöhner Friedrich N.N, aus Werl,
der am 18. Oktober 1864 zu Körbecke geboren ist, wegen Vergehens gegen die §§ 174.1
(Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) und 176.8 (Sexueller Missbrauch von Kindern)
zu verantworten. Die Verhandlung wurde aber vertagt, da die Frau und die Tochter des
Angeklagten ihre Aussagen verweigerten. Zu der nächsten Verhandlung, die am 9. Juli
stattfinden soll, wird der Untersuchungsrichter in dieser Sache geladen werden.“
Geburtsdatum und Vorname stimmen allerdings nicht überein.
Für den 16.10.1864 ist im katholischen Kirchbuch in Körbecke die Geburt eines Friedrich Lütgenau
eingetragen (~20.10.1864). Eltern: Theodor Luetgenau ꚙTheresia Risse.
Hier passen zum Presseartikel lediglich der Vorname, der Geburtsort und der Geburtsmonat.
Zu diesem Friedrich Lütgenau finde ich keinerlei weitere Daten – weder in Körbecke noch in Werl.
Hat irgendjemand Hinweise zum Verbleib?
P.S. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Freundliche Grüße
FL
„Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte sich der Tagelöhner Friedrich N.N, aus Werl,
der am 18. Oktober 1864 zu Körbecke geboren ist, wegen Vergehens gegen die §§ 174.1
(Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) und 176.8 (Sexueller Missbrauch von Kindern)
zu verantworten. Die Verhandlung wurde aber vertagt, da die Frau und die Tochter des
Angeklagten ihre Aussagen verweigerten. Zu der nächsten Verhandlung, die am 9. Juli
stattfinden soll, wird der Untersuchungsrichter in dieser Sache geladen werden.“
Geburtsdatum und Vorname stimmen allerdings nicht überein.
Für den 16.10.1864 ist im katholischen Kirchbuch in Körbecke die Geburt eines Friedrich Lütgenau
eingetragen (~20.10.1864). Eltern: Theodor Luetgenau ꚙTheresia Risse.
Hier passen zum Presseartikel lediglich der Vorname, der Geburtsort und der Geburtsmonat.
Zu diesem Friedrich Lütgenau finde ich keinerlei weitere Daten – weder in Körbecke noch in Werl.
Hat irgendjemand Hinweise zum Verbleib?
P.S. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Freundliche Grüße
FL
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