Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden
Ausgabe 28, Minden den 16. Juni 1821
Den Beuteltuchmachern in Niederdorla bei Mühlhausen, welche, um ihre Fabrikate theils an Kaufleute in Stücken, theils an die Müller selbst in kleinen Quantitäten abzusetzen, von Ort zu Ort umherzuziehen pflegten, ist diese Art des Absatzes bei den Vorschriften des § des Gewerbesteuer- Gesetzes vom 30. Mai v. J. nicht ferner gestattet. Im wege der Bestellung ist jedoch das gedachte Fabrikat bei den Beuteltuchmachern Gebrüder Heinrich und Jacob Kleinschmidt, Emanuel Noethling, Joseph Kobold, Michael Noethling und Georg Kobold in Niederdorla fortwährend zu haben, welches zur Nachricht für das dabei interessirte Publicum hierdurch bekannt gemacht wird.
Minden, den 28. Mai 1821
Ausgabe 28, Minden den 16. Juni 1821
Den Beuteltuchmachern in Niederdorla bei Mühlhausen, welche, um ihre Fabrikate theils an Kaufleute in Stücken, theils an die Müller selbst in kleinen Quantitäten abzusetzen, von Ort zu Ort umherzuziehen pflegten, ist diese Art des Absatzes bei den Vorschriften des § des Gewerbesteuer- Gesetzes vom 30. Mai v. J. nicht ferner gestattet. Im wege der Bestellung ist jedoch das gedachte Fabrikat bei den Beuteltuchmachern Gebrüder Heinrich und Jacob Kleinschmidt, Emanuel Noethling, Joseph Kobold, Michael Noethling und Georg Kobold in Niederdorla fortwährend zu haben, welches zur Nachricht für das dabei interessirte Publicum hierdurch bekannt gemacht wird.
Minden, den 28. Mai 1821
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