[Wegen der Zeichenbegrenzung in zwei Teilen]
[Teil 1]]
Hallo Tobias,
in der aktuell online verfügbaren 1. Auflage des Lüdenscheider Familienbuchs beginnt das Kapitel zu Wortmann mit der Signatur Wortmann 1670. Nun sind für diese 1. Auflage kaum Quellen aus dem 17. Jahrhundert ausgewertet worden, sieht man von den Bürgerrechts- und Gildematrikeln („Stadt- und Gildebuch“, SGB) ab. Die verwendeten Quellen sollten in einen zeitlichen Kontext mit den Lüdenscheider Kirchenbüchern passen, die 1719 beginnen. Das SGB reicht noch etwa zwei Jahrzehnte ins 17. Jahrhundert zurück und ist bereits vollständig berücksichtigt worden, nicht nur in seinem für die „Kirchenbuchzeit“ relevanten Gehalt.
Die in Arbeit befindliche 2. Auflage hat nun (unter anderem) zum Ziel, Quellenmaterial des 17. Jahrhunderts in größerem Umfang einzubeziehen. Dem Vorhaben sind zwar durch die Überlieferungssituation Grenzen gesetzt. Die Stadt Lüdenscheid ist mehrfach in ihrer Geschichte abgebrannt, zuletzt 1723. Dabei sind nachweislich Registraturen zerstört worden, der staatlichen, kommunalen und kirchlichen Verwaltung etwa oder von Notariaten. Es sind jedoch Bestände überliefert, die zum Zeitpunkt der Brandkatastrophen nicht in der Stadt als dem Verwaltungszentrum beider Lüdenscheider Gemeinden, Stadt und Kirchspiel, lagerten. Zur Gliederung Lüdenscheids in zwei politische Gemeinden siehe im Übrigen den Abschnitt „Gliederung des Untersuchungsgebiets“ im Einleitungskapitel zum Familienbuch.
Beginnen wir mit Christoph (in den Quellen meist mundartlich Stoffel, auch Christoffer) Wortmann. In der 1. Auflage ist er unter der Signatur Wortmann 1682 mit zwei Belegstellen aus dem SGB zu finden. 1682 lebte er nicht mehr. Er besaß zu Lebzeiten das Schmiederecht der Lüdenscheider Drahtgilde und war Reidemeister. Ihn in einer Auflistung aus jenem Jahr posthum zu erwähnen war notwendig, denn das Schmiederecht war ein vererbliches Recht und der Eintrag in das Verzeichnis sicherte den Anspruch seiner Nachkommen auf die Ausübung des Schmiedeberufs. Im Jahr zuvor, 1681, war Lüdenscheid auch schon abgebrannt und ein älteres Buch war dabei offenkundig mit verloren gegangen.
Dieser Christoph Wortmann begegnet wiederholt in Quellen aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs und kurz danach. Von September 1636 bis Mai 1638 rechnete er mit der Rezeptur des Kirchspiels Lüdenscheid Bewirtungskosten und die Lieferung von Bier ab. Ein Beispiel: Im September 1636 waren Soldaten der landesherrlichen Garnison auf Burg Altena im Kirchspiel Lüdenscheid unterwegs, um ihre Besoldung einzutreiben. Der Sold wurde nicht aus dem staatlichen Etat bezahlt, sondern aus den umliegenden bäuerlichen Gemeinden erhoben. Und es waren nicht nur die durchziehenden fremden Truppenkontingente, die die Bevölkerung drangsalierten, sondern auch die eigenen, die die teils schon verarmte Bevölkerung mit martialischen Aktionen (sogenannten „Exekutionen“) unter Druck setzten. Diese Soldaten verursachten bei Christoph Wortmann in der Stadt Lüdenscheid Verzehrkosten, die er der Kirchspielsverwaltung in Rechnung stellte. Ein weiteres Beispiel: Im Wiedenhof, einem in der Nähe der Stadt gelegenen Gut, das der Versorgung des Kirchspielspfarrers diente, lag im Februar 1637 ein Trupp Soldaten, dem die Kirchspielsverwaltung eine Tonne Bier sandte, die sie von Christoph Wortmann bekommen hatte. Ähnliche Vorgänge wiederholen sich dann bis 1638. Die Vermutung liegt nahe, dass Wortmann neben seinen eisengewerblichen Aktivitäten auch eine Gaststätte betrieben hat. Verzehrkosten bei Wortmann (ohne Vornamen) verzeichnet auch nochmals die Rechnungslegung des Kirchspiels von Februar 1650. - 1652 schließlich bezog die Lüdenscheider Kirche von Christoph Wortmann eine Rente aus einer „Schmitte“ (Schmiede).
Der an sich nicht so sehr häufige Vorname Christoph begegnet in den nachfolgenden Generationen immer wieder. Das ist bei der bis ins 19. Jahrhundert hinein sehr von Familientraditionen geprägten Praxis der Vornamensvergabe nicht verwunderlich.
Zur selben Generation wie Christoph mag noch Heinrich Wortmann gehören. Er war Waldförster und übte damit ein öffentliches Amt aus. In den Jahren 1649 und 1650 erhielt er Vergütungen vom Kirchspiel in Form von Geld und Wein. 1652 war er Eigentümer des Guts Selven Rahmede (heute Altroggenrahmede), dessen Gebäude kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg verfallen waren, aus dem aber Staat und Kirche Abgaben beanspruchten. Gemäß der Quelle „possidierte“ er das Gut, was nicht als bloßer Besitz, sondern als Eigentum interpretiert werden darf. Das Gut ist später von Erben Wortmann verkauft worden, die nicht mehr in einer der Lüdenscheider Gemeinden lebten (siehe schon die 1. Auflage, Signatur Wortmann 1723 und bezogene Quellen).
In Lüdenscheid folgte auf Christoph, wohl als nächste Generation, unter anderem ebenfalls ein Heinrich Wortmann. Ein konkretes Verwandtschaftsverhältnis, dass dies etwa Vater und Sohn gewesen wären, belegen die bislang verfügbaren Quellen nicht. Zu diesem Heinrich Wortmann enthält schon die 1. Auflage des Familienbuchs Informationen (Wortmann 1670). Interessant ist, dass auch er, wie vordem Christoph, mit dem Kirchspiel Lüdenscheid Verzehrkosten abrechnete. Als der Hogräfe als Richter und höchster Verwaltungsbeamter im Winter 1679/80 den Kirchspielsrezeptor arretieren und von Schützen bewachen ließ, damit, wie die Belegstelle verlautet, von den Kontribuenten desto besser Geld beigebracht werde, sind die Schützen und mit ihnen Repräsentanten des Kirchspiels von Heinrich Wortmann bewirtet worden. Heinrich begegnet ferner in einer Rauchhühnerliste, die um 1638 angelegt worden und um 1685 aktualisiert worden ist. Er gehört zur späteren Zeitschicht (um 1685) und war von einem Haus hälftig abgabepflichtig. Die andere Hälfte des Hauses lag in jener Zeit wüst.
Schon Christoph Wortmann gehörte als Reidemeister der städtischen gesellschaftlichen Oberschicht an. Bei Heinrich Wortmann ist dies noch ausgeprägter zu konstatieren. Er war Ratsmitglied und ihm oblag als Akzisemeister die Aufsicht über die Erhebung von Verbrauchssteuern.
Zur Generation Heinrichs dürften mehrere Personen gehören, die in der 1. Auflage des Familienbuchs bereits aufgeführt sind. Peter Wortmann (Signatur Wortmann 1671) begegnet auch in der erwähnten Rauchhühnerliste (spätere Zeitschicht, also auch um 1685). Sie alle waren in der Drahtgilde als Schmiede und/oder Reidemeister berechtigt. Zu ihnen zählt auch Johann Wortmann (Signatur Wortmann 1674). Er starb 1731 im Alter von 88 Jahren und ließ 1703 für seine Kinder Gildeberechtigungen reservieren, nahm diese aber wohl selbst nicht wahr. Die überlieferten Gildetags-Protokolle erwähnen ihn jedenfalls nicht. Mit ihm kommt erstmals das Gut Buckesfeld ins Spiel. Dass er Eigentümer des Guts war, ist anzunehmen, wenn auch nicht explizit belegt. Belegt ist jedoch, dass er (auch) Eigner des in der Nähe gelegenen Kottens (Gütchens) Sonnenhohl war. Eine Steuerliste aus seinem Sterbejahr (1731) weist ihn als solchen nach. Sonnenhohl lag im Kirchspiel, Buckesfeld in der Lüdenscheider Feldmark, die ihrerseits Teil der Stadtgemeinde war. Die für das Kirchspiel überlieferten Steuerlisten beinhalten ab den 30er Jahren des 18. Jahrhunderts wesentlich detailliertere Informationen als die aus früherer Zeit. Seit 1731 verzeichnen sie die Eigentümer der steuerpflichtigen Anwesen. Dass Johann auch in Steuerlisten bis 1739 noch aufgeführt ist, wird daran liegen, dass Steuerlisten oftmals über Jahre (manchmal sogar über Jahrzehnte) ohne namentliche Aktualisierung fortgeschrieben wurden. Für die fiskalischen Zwecke reichte das offenbar aus.
Buckesfeld war ein sogenanntes Freigut. Freigüter waren landwirtschaftliche Betriebe. Sie gehörten nicht in die liegenschaftsgerichtliche Kompetenz des Lüdenscheider Hochgerichts (seit 1754 Landgericht), sondern für sie war das Freigericht in Altena zuständig. Alle Lüdenscheider Freigüter lagen im Kirchspiel, mit einer Ausnahme, nämlich Buckesfeld, dem einzigen Freigut auf städtischem Grund. Was die lokale Geschichtsschreibung betrifft, so kann man sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass die Freigüter in gewisser Weise romantisch verklärt wurden, etwa nach dem Motto: „Freie Bauern auf freier Scholle“. Die Realität sah freilich anders aus. Sie boten ihren Eigentümern im Vergleich zu Gütern anderer Liegenschaftskategorien weder ökonomische noch juristische Vorteile.
Es war im 17. und 18. Jahrhundert keineswegs ungewöhnlich, dass Lüdenscheider Bürger landwirtschaftliche Betriebe im Kirchspiel oder in der Feldmark erwarben. Sie nutzten diese aber in der Regel nicht selbst, sondern bezogen daraus Pachterträge. Das waren mithin auf Rendite ausgerichtete Investitionen. Im Fall Wortmann war es nach Quellenlage anders.
Viele Grüße
Thomas
[Teil 1]]
Hallo Tobias,
in der aktuell online verfügbaren 1. Auflage des Lüdenscheider Familienbuchs beginnt das Kapitel zu Wortmann mit der Signatur Wortmann 1670. Nun sind für diese 1. Auflage kaum Quellen aus dem 17. Jahrhundert ausgewertet worden, sieht man von den Bürgerrechts- und Gildematrikeln („Stadt- und Gildebuch“, SGB) ab. Die verwendeten Quellen sollten in einen zeitlichen Kontext mit den Lüdenscheider Kirchenbüchern passen, die 1719 beginnen. Das SGB reicht noch etwa zwei Jahrzehnte ins 17. Jahrhundert zurück und ist bereits vollständig berücksichtigt worden, nicht nur in seinem für die „Kirchenbuchzeit“ relevanten Gehalt.
Die in Arbeit befindliche 2. Auflage hat nun (unter anderem) zum Ziel, Quellenmaterial des 17. Jahrhunderts in größerem Umfang einzubeziehen. Dem Vorhaben sind zwar durch die Überlieferungssituation Grenzen gesetzt. Die Stadt Lüdenscheid ist mehrfach in ihrer Geschichte abgebrannt, zuletzt 1723. Dabei sind nachweislich Registraturen zerstört worden, der staatlichen, kommunalen und kirchlichen Verwaltung etwa oder von Notariaten. Es sind jedoch Bestände überliefert, die zum Zeitpunkt der Brandkatastrophen nicht in der Stadt als dem Verwaltungszentrum beider Lüdenscheider Gemeinden, Stadt und Kirchspiel, lagerten. Zur Gliederung Lüdenscheids in zwei politische Gemeinden siehe im Übrigen den Abschnitt „Gliederung des Untersuchungsgebiets“ im Einleitungskapitel zum Familienbuch.
Beginnen wir mit Christoph (in den Quellen meist mundartlich Stoffel, auch Christoffer) Wortmann. In der 1. Auflage ist er unter der Signatur Wortmann 1682 mit zwei Belegstellen aus dem SGB zu finden. 1682 lebte er nicht mehr. Er besaß zu Lebzeiten das Schmiederecht der Lüdenscheider Drahtgilde und war Reidemeister. Ihn in einer Auflistung aus jenem Jahr posthum zu erwähnen war notwendig, denn das Schmiederecht war ein vererbliches Recht und der Eintrag in das Verzeichnis sicherte den Anspruch seiner Nachkommen auf die Ausübung des Schmiedeberufs. Im Jahr zuvor, 1681, war Lüdenscheid auch schon abgebrannt und ein älteres Buch war dabei offenkundig mit verloren gegangen.
Dieser Christoph Wortmann begegnet wiederholt in Quellen aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs und kurz danach. Von September 1636 bis Mai 1638 rechnete er mit der Rezeptur des Kirchspiels Lüdenscheid Bewirtungskosten und die Lieferung von Bier ab. Ein Beispiel: Im September 1636 waren Soldaten der landesherrlichen Garnison auf Burg Altena im Kirchspiel Lüdenscheid unterwegs, um ihre Besoldung einzutreiben. Der Sold wurde nicht aus dem staatlichen Etat bezahlt, sondern aus den umliegenden bäuerlichen Gemeinden erhoben. Und es waren nicht nur die durchziehenden fremden Truppenkontingente, die die Bevölkerung drangsalierten, sondern auch die eigenen, die die teils schon verarmte Bevölkerung mit martialischen Aktionen (sogenannten „Exekutionen“) unter Druck setzten. Diese Soldaten verursachten bei Christoph Wortmann in der Stadt Lüdenscheid Verzehrkosten, die er der Kirchspielsverwaltung in Rechnung stellte. Ein weiteres Beispiel: Im Wiedenhof, einem in der Nähe der Stadt gelegenen Gut, das der Versorgung des Kirchspielspfarrers diente, lag im Februar 1637 ein Trupp Soldaten, dem die Kirchspielsverwaltung eine Tonne Bier sandte, die sie von Christoph Wortmann bekommen hatte. Ähnliche Vorgänge wiederholen sich dann bis 1638. Die Vermutung liegt nahe, dass Wortmann neben seinen eisengewerblichen Aktivitäten auch eine Gaststätte betrieben hat. Verzehrkosten bei Wortmann (ohne Vornamen) verzeichnet auch nochmals die Rechnungslegung des Kirchspiels von Februar 1650. - 1652 schließlich bezog die Lüdenscheider Kirche von Christoph Wortmann eine Rente aus einer „Schmitte“ (Schmiede).
Der an sich nicht so sehr häufige Vorname Christoph begegnet in den nachfolgenden Generationen immer wieder. Das ist bei der bis ins 19. Jahrhundert hinein sehr von Familientraditionen geprägten Praxis der Vornamensvergabe nicht verwunderlich.
Zur selben Generation wie Christoph mag noch Heinrich Wortmann gehören. Er war Waldförster und übte damit ein öffentliches Amt aus. In den Jahren 1649 und 1650 erhielt er Vergütungen vom Kirchspiel in Form von Geld und Wein. 1652 war er Eigentümer des Guts Selven Rahmede (heute Altroggenrahmede), dessen Gebäude kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg verfallen waren, aus dem aber Staat und Kirche Abgaben beanspruchten. Gemäß der Quelle „possidierte“ er das Gut, was nicht als bloßer Besitz, sondern als Eigentum interpretiert werden darf. Das Gut ist später von Erben Wortmann verkauft worden, die nicht mehr in einer der Lüdenscheider Gemeinden lebten (siehe schon die 1. Auflage, Signatur Wortmann 1723 und bezogene Quellen).
In Lüdenscheid folgte auf Christoph, wohl als nächste Generation, unter anderem ebenfalls ein Heinrich Wortmann. Ein konkretes Verwandtschaftsverhältnis, dass dies etwa Vater und Sohn gewesen wären, belegen die bislang verfügbaren Quellen nicht. Zu diesem Heinrich Wortmann enthält schon die 1. Auflage des Familienbuchs Informationen (Wortmann 1670). Interessant ist, dass auch er, wie vordem Christoph, mit dem Kirchspiel Lüdenscheid Verzehrkosten abrechnete. Als der Hogräfe als Richter und höchster Verwaltungsbeamter im Winter 1679/80 den Kirchspielsrezeptor arretieren und von Schützen bewachen ließ, damit, wie die Belegstelle verlautet, von den Kontribuenten desto besser Geld beigebracht werde, sind die Schützen und mit ihnen Repräsentanten des Kirchspiels von Heinrich Wortmann bewirtet worden. Heinrich begegnet ferner in einer Rauchhühnerliste, die um 1638 angelegt worden und um 1685 aktualisiert worden ist. Er gehört zur späteren Zeitschicht (um 1685) und war von einem Haus hälftig abgabepflichtig. Die andere Hälfte des Hauses lag in jener Zeit wüst.
Schon Christoph Wortmann gehörte als Reidemeister der städtischen gesellschaftlichen Oberschicht an. Bei Heinrich Wortmann ist dies noch ausgeprägter zu konstatieren. Er war Ratsmitglied und ihm oblag als Akzisemeister die Aufsicht über die Erhebung von Verbrauchssteuern.
Zur Generation Heinrichs dürften mehrere Personen gehören, die in der 1. Auflage des Familienbuchs bereits aufgeführt sind. Peter Wortmann (Signatur Wortmann 1671) begegnet auch in der erwähnten Rauchhühnerliste (spätere Zeitschicht, also auch um 1685). Sie alle waren in der Drahtgilde als Schmiede und/oder Reidemeister berechtigt. Zu ihnen zählt auch Johann Wortmann (Signatur Wortmann 1674). Er starb 1731 im Alter von 88 Jahren und ließ 1703 für seine Kinder Gildeberechtigungen reservieren, nahm diese aber wohl selbst nicht wahr. Die überlieferten Gildetags-Protokolle erwähnen ihn jedenfalls nicht. Mit ihm kommt erstmals das Gut Buckesfeld ins Spiel. Dass er Eigentümer des Guts war, ist anzunehmen, wenn auch nicht explizit belegt. Belegt ist jedoch, dass er (auch) Eigner des in der Nähe gelegenen Kottens (Gütchens) Sonnenhohl war. Eine Steuerliste aus seinem Sterbejahr (1731) weist ihn als solchen nach. Sonnenhohl lag im Kirchspiel, Buckesfeld in der Lüdenscheider Feldmark, die ihrerseits Teil der Stadtgemeinde war. Die für das Kirchspiel überlieferten Steuerlisten beinhalten ab den 30er Jahren des 18. Jahrhunderts wesentlich detailliertere Informationen als die aus früherer Zeit. Seit 1731 verzeichnen sie die Eigentümer der steuerpflichtigen Anwesen. Dass Johann auch in Steuerlisten bis 1739 noch aufgeführt ist, wird daran liegen, dass Steuerlisten oftmals über Jahre (manchmal sogar über Jahrzehnte) ohne namentliche Aktualisierung fortgeschrieben wurden. Für die fiskalischen Zwecke reichte das offenbar aus.
Buckesfeld war ein sogenanntes Freigut. Freigüter waren landwirtschaftliche Betriebe. Sie gehörten nicht in die liegenschaftsgerichtliche Kompetenz des Lüdenscheider Hochgerichts (seit 1754 Landgericht), sondern für sie war das Freigericht in Altena zuständig. Alle Lüdenscheider Freigüter lagen im Kirchspiel, mit einer Ausnahme, nämlich Buckesfeld, dem einzigen Freigut auf städtischem Grund. Was die lokale Geschichtsschreibung betrifft, so kann man sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass die Freigüter in gewisser Weise romantisch verklärt wurden, etwa nach dem Motto: „Freie Bauern auf freier Scholle“. Die Realität sah freilich anders aus. Sie boten ihren Eigentümern im Vergleich zu Gütern anderer Liegenschaftskategorien weder ökonomische noch juristische Vorteile.
Es war im 17. und 18. Jahrhundert keineswegs ungewöhnlich, dass Lüdenscheider Bürger landwirtschaftliche Betriebe im Kirchspiel oder in der Feldmark erwarben. Sie nutzten diese aber in der Regel nicht selbst, sondern bezogen daraus Pachterträge. Das waren mithin auf Rendite ausgerichtete Investitionen. Im Fall Wortmann war es nach Quellenlage anders.
Viele Grüße
Thomas
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