Geburtsregister aus Westfalen werden vom PSA Detmold online gestellt!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ralf-I-vonderMark
    Super-Moderator
    • 02.01.2015
    • 2879

    Geburtsregister aus Westfalen werden vom PSA Detmold online gestellt!

    Hallo zusammen,

    nun gibt es einen ersten offiziellen Hinweis darauf, dass das Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe in Kooperation mit FamiliySearch in den nächsten Wochen mit der Digitalisierung der Geburtsnebenregister bis 1899 aus drei Regierungsbezirken beginnt! Die Dauer des Projekts ist auf 3 – 4 Jahren geplant.

    Dies wurde in dem Online-Vortrag „Standesamtsbücher als eine der wichtigsten Quellen für Ahnenforscher“ von Julia Kathke, Landesarchiv NRW, Abt. Ostwestfalen-Lippe vom 09.03.2023 angekündigt. (ab Vortragszeit 1:07:27 Std.)
    vgl. https://youtu.be/7j_dBLgqgpY

    Die Begrenzung bzw. der Zeitschnitt 1899 für die im Internet online einsehbaren Heiratsnebenregister und der geplanten Geburtsnebenregister ergibt sich aus der rechtlich notwendigen Rücksichtnahme auf Schutzwürdige Belange Dritter nach Archivgesetz. (dazu mehr ab Vortragszeit 1:08:50 Std.)

    Denn bei den Heiratsnebenregistern finden sich in Randvermerken Einträge zu geborenen Kindern aus dieser Ehe. Dabei wird mit einer 100-jähriger Schutzfrist gerechnet und davon ausgegangen, dass nach 1899 Kinder vermerkt sind, deren Geburtsdaten noch der Schutzfrist unterliegt.

    Bei den Geburtsnebenregistern werden Geburten unehelicher Kinder eingetragen. Bei der Kontrolle wurde eine uneheliche Geburt im Sterberegister vor 1900 gefunden, die noch 20 Jahre unter Schutzfristen fällt. Zudem können die Daten der Eltern noch im schutzpflichtigen Bereich liegen, weil niemand im Internet Hinweis auf Fehlgeburt finden will.

    Hinweise auf Geburten einzelner Personen, welche aufgrund eines Hinweises noch einer personenbezogenen Schutzfrist unterliegen, müssen gesperrt werden.
    Der Zeitschnitt 1899 stellt demnach eine Sicherheitslösung dar, um im Einzelfall die Veröffentlichung von schutzwürdigen Daten zu vermeiden, weil ansonsten der gesamte Bestand aufwendig kontrolliert werden müsste.

    Bei Sterberegistern bis 1938 sind keine Folgebeurkundung oder Hinweisgebung zu erwarten, welche schutzwürdige Belange betreffen. Deshalb konnten diese uneingeschränkt online gestellt werden.

    Allerdings kann im Lesesaal viel mehr vorgelegt werden, als online einsehbar ist!

    Vielleicht können schon Ende des Jahres 2023 die ersten „frisch digitalisierten“ Geburtsnebenregister online gestellt werden.

    Viele Grüße
    Ralf
Lädt...
X