Großherzoglich-Bergische Wöchentliche Nachrichten
Düsseldorf, Dienstag den 6ten März 1810 (LA)
6. Da gelegentlich eines von dem Adolph Struffmann zu Ketwig vor der Brücke gegen seine
Gläubiger nachgesuchten Zahlungs-Ausstandes sich ergeben hat, daß der Schulden-Zustand
desselben jenen des Vermögens allem Anscheine nach übertrift, so werden dessen sämmtliche
Gläubiger hierdurch aufgefordert, in dem auf Freytag den 30. künftigen Monats Nachmittags
3 Uhr bey Wittwe Hellersberg dahier pecemptorisch festgesetzten Termin, ihre Forderungen
unter Ausschliessungsstrafe einzubringen und zu rechtfertigen, wie auch ihr allenfallsiges
Vorzugsrecht alsdann auszuführen.
Zugleich werden diejenigen, welche an besagten Struffmann zu zahlen schuldig sind, erinnert,
ihre Schuld binnen 4 Wochen beym hiesigen Gericht unter Rechtsstrafe abzuführen.
Ratingen den 7. Febr. 1810
Dewies, Grschbr.
7. Am Samstag den 10. künftigen Monats März morgens 10 Uhr sollen im Gerichtshause beym
Gastgeber Heinrich Boheim dahier, jene 45 Morgen neu gerottetes, vor dem hiesigen Orte
an der Chausse wohl und erhaben gelegenes, den Eheleuten Theodor Goebels zugehöriges
Ackerland, worauf 3097 Rthlr. geboten sind, nochmals dem Meistbietenden zum öffentlichen
Kauf ausgestellt, und falls kein Aufgebot geschehen sollte, zugeschlagen werden, was allen
Kauflustigen zur Nachricht diene.
Opladen den 15ten Febr. 1810
A. A. Deycks
8. Da der Peter Uellenberg das in der Beeck dahier gelegene Gütchen, genannt in der Hütten,
welches den Eheleuten Jacob Merz und Maria Catharina Baumeister eigenthümlich zugehört,
und woran dem Joh. Baumeister die Leibzucht zusteht, von demselben käuflich an sich gebracht
hat, so werden auf dessen Anstehen alle und jede, welche daran aus irgend einem Grunde eine
Ansprache zu haben glauben, hiermit aufgefordert, selbige in einer pecemptorischen Frist von
sechs Wochen bey hiesigem Amtsgericht unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzubringen
und zu rechtfertigen.
Elberfeld den 10. Februar 1810
Von Kochs, Richter
9. Da die Eheleute Johann Brunöhler von der Wittwe Lambert Becker, das auf der Gaten
hieselbst gelegene, früherhin Joh. Peter Scharlohsche Haus und dahinter liegenden Garten
sammt Nebenplatz an sich gekauft haben, so werden auf Anstehen dieser Ankäufer alle und
jede, welche daran aus irgend einem Grunde eine Ansprache zu haben glauben, hiermit
aufgefordert, selbige in einer pecemptorischen Frist von sechs Wochen bey hiesigem
Stadtgericht unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu rechtfertigen.
Elberfeld den 12. Febr. 1810
Von Kochs, Richter
10. Am Donnerstag den 8. des nächsten Monats März Nachmittags 2 Uhr werden nachstehende
im Pempelforter und Derendorfer Felde gelegene Ländereystücke, sogenannte Pempelforter
Hofsländerey, in dem Gasthofe zum schwarzen Horn dahier dem Meistbietenden zur neuen
Anpachtung ausgestellt werden.
Größe in Morgen und Ruthen, bisheriger Pächter
2, 63, Conrad Hilden
1,23, Andreas Wenders
1, 85, Der Nämliche
4, 90, Wilhelm Erberich
2, 32, Schröder
2, 111, Jacob Schmalscheid
4, 53 1/2, Thomas Schlösser
5, 135, Der Nämliche
Düsseldorf den 16. Febr. 1810
Jansen
12. Der Kaufmann Johann Gerhard Müller hat von den Eheleuten Johann Abraham
Heitfeld derselben im Dorf Cronenberg gelegene Behausung, nebst dazu gehörigem
Garten, Baumhof und Felder käuflich erworben.
Nach der Bitte des Ankäufers werden diejenige, welche auf vorbenannte Stücke einen
rechtlichen Anspruch zu haben glauben, andurch aufgefordert, denselben unter Strafe
des ewigen Stillschweigens inner zerstörlicher Frist von sechs Wochen bey hiesigem
Amtsgerichte einzubringen.
Elberfeld den 17. Febr. 1810
Von Kochs, Richter
14. Da der Johann Godfried Troost von Johann Wilhelm Langensiepen das dahier am
neuen Markt in der Section E. Nro. 195 liegende Haus sammt Zubehör erblich gekauft,
und um eine Vorladung deren hieran etwa Betheiligten angestanden hat, so werden alle
und jede, welche an besagter Behausung und Zubehör aus irgend einem Rechtsgrund
rechtliche Ansprache zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre allenfallsige Befugnisse
binnen zerstörlicher Frist von 6 Wochen bey hiesigem Stadtgeicht unter dem Nachtheil
des ewigen Stillschweigens einzubringen.
Elberfeld den 17. Februar 1810
V. Kochs, Richter
Weitere Bergische Nachrichten von 1802, Nr. 42 - Nr. 53 im Originalscan
gibt es hier:
Düsseldorf, Dienstag den 6ten März 1810 (LA)
6. Da gelegentlich eines von dem Adolph Struffmann zu Ketwig vor der Brücke gegen seine
Gläubiger nachgesuchten Zahlungs-Ausstandes sich ergeben hat, daß der Schulden-Zustand
desselben jenen des Vermögens allem Anscheine nach übertrift, so werden dessen sämmtliche
Gläubiger hierdurch aufgefordert, in dem auf Freytag den 30. künftigen Monats Nachmittags
3 Uhr bey Wittwe Hellersberg dahier pecemptorisch festgesetzten Termin, ihre Forderungen
unter Ausschliessungsstrafe einzubringen und zu rechtfertigen, wie auch ihr allenfallsiges
Vorzugsrecht alsdann auszuführen.
Zugleich werden diejenigen, welche an besagten Struffmann zu zahlen schuldig sind, erinnert,
ihre Schuld binnen 4 Wochen beym hiesigen Gericht unter Rechtsstrafe abzuführen.
Ratingen den 7. Febr. 1810
Dewies, Grschbr.
7. Am Samstag den 10. künftigen Monats März morgens 10 Uhr sollen im Gerichtshause beym
Gastgeber Heinrich Boheim dahier, jene 45 Morgen neu gerottetes, vor dem hiesigen Orte
an der Chausse wohl und erhaben gelegenes, den Eheleuten Theodor Goebels zugehöriges
Ackerland, worauf 3097 Rthlr. geboten sind, nochmals dem Meistbietenden zum öffentlichen
Kauf ausgestellt, und falls kein Aufgebot geschehen sollte, zugeschlagen werden, was allen
Kauflustigen zur Nachricht diene.
Opladen den 15ten Febr. 1810
A. A. Deycks
8. Da der Peter Uellenberg das in der Beeck dahier gelegene Gütchen, genannt in der Hütten,
welches den Eheleuten Jacob Merz und Maria Catharina Baumeister eigenthümlich zugehört,
und woran dem Joh. Baumeister die Leibzucht zusteht, von demselben käuflich an sich gebracht
hat, so werden auf dessen Anstehen alle und jede, welche daran aus irgend einem Grunde eine
Ansprache zu haben glauben, hiermit aufgefordert, selbige in einer pecemptorischen Frist von
sechs Wochen bey hiesigem Amtsgericht unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzubringen
und zu rechtfertigen.
Elberfeld den 10. Februar 1810
Von Kochs, Richter
9. Da die Eheleute Johann Brunöhler von der Wittwe Lambert Becker, das auf der Gaten
hieselbst gelegene, früherhin Joh. Peter Scharlohsche Haus und dahinter liegenden Garten
sammt Nebenplatz an sich gekauft haben, so werden auf Anstehen dieser Ankäufer alle und
jede, welche daran aus irgend einem Grunde eine Ansprache zu haben glauben, hiermit
aufgefordert, selbige in einer pecemptorischen Frist von sechs Wochen bey hiesigem
Stadtgericht unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu rechtfertigen.
Elberfeld den 12. Febr. 1810
Von Kochs, Richter
10. Am Donnerstag den 8. des nächsten Monats März Nachmittags 2 Uhr werden nachstehende
im Pempelforter und Derendorfer Felde gelegene Ländereystücke, sogenannte Pempelforter
Hofsländerey, in dem Gasthofe zum schwarzen Horn dahier dem Meistbietenden zur neuen
Anpachtung ausgestellt werden.
Größe in Morgen und Ruthen, bisheriger Pächter
2, 63, Conrad Hilden
1,23, Andreas Wenders
1, 85, Der Nämliche
4, 90, Wilhelm Erberich
2, 32, Schröder
2, 111, Jacob Schmalscheid
4, 53 1/2, Thomas Schlösser
5, 135, Der Nämliche
Düsseldorf den 16. Febr. 1810
Jansen
12. Der Kaufmann Johann Gerhard Müller hat von den Eheleuten Johann Abraham
Heitfeld derselben im Dorf Cronenberg gelegene Behausung, nebst dazu gehörigem
Garten, Baumhof und Felder käuflich erworben.
Nach der Bitte des Ankäufers werden diejenige, welche auf vorbenannte Stücke einen
rechtlichen Anspruch zu haben glauben, andurch aufgefordert, denselben unter Strafe
des ewigen Stillschweigens inner zerstörlicher Frist von sechs Wochen bey hiesigem
Amtsgerichte einzubringen.
Elberfeld den 17. Febr. 1810
Von Kochs, Richter
14. Da der Johann Godfried Troost von Johann Wilhelm Langensiepen das dahier am
neuen Markt in der Section E. Nro. 195 liegende Haus sammt Zubehör erblich gekauft,
und um eine Vorladung deren hieran etwa Betheiligten angestanden hat, so werden alle
und jede, welche an besagter Behausung und Zubehör aus irgend einem Rechtsgrund
rechtliche Ansprache zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre allenfallsige Befugnisse
binnen zerstörlicher Frist von 6 Wochen bey hiesigem Stadtgeicht unter dem Nachtheil
des ewigen Stillschweigens einzubringen.
Elberfeld den 17. Februar 1810
V. Kochs, Richter
Weitere Bergische Nachrichten von 1802, Nr. 42 - Nr. 53 im Originalscan
gibt es hier: