Großherzoglich-Bergische Wöchentliche Nachrichten 1810 aus Düsseldorf

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • NBasque
    Benutzer
    • 26.07.2009
    • 48

    Großherzoglich-Bergische Wöchentliche Nachrichten 1810 aus Düsseldorf

    Großherzoglich-Bergische Wöchentliche Nachrichten
    Düsseldorf, Dienstag den 6ten März 1810 (LA)

    6. Da gelegentlich eines von dem Adolph Struffmann zu Ketwig vor der Brücke gegen seine
    Gläubiger nachgesuchten Zahlungs-Ausstandes sich ergeben hat, daß der Schulden-Zustand
    desselben jenen des Vermögens allem Anscheine nach übertrift, so werden dessen sämmtliche
    Gläubiger hierdurch aufgefordert, in dem auf Freytag den 30. künftigen Monats Nachmittags
    3 Uhr bey Wittwe Hellersberg dahier pecemptorisch festgesetzten Termin, ihre Forderungen
    unter Ausschliessungsstrafe einzubringen und zu rechtfertigen, wie auch ihr allenfallsiges
    Vorzugsrecht alsdann auszuführen.
    Zugleich werden diejenigen, welche an besagten Struffmann zu zahlen schuldig sind, erinnert,
    ihre Schuld binnen 4 Wochen beym hiesigen Gericht unter Rechtsstrafe abzuführen.
    Ratingen den 7. Febr. 1810
    Dewies, Grschbr.


    7. Am Samstag den 10. künftigen Monats März morgens 10 Uhr sollen im Gerichtshause beym
    Gastgeber Heinrich Boheim dahier, jene 45 Morgen neu gerottetes, vor dem hiesigen Orte
    an der Chausse wohl und erhaben gelegenes, den Eheleuten Theodor Goebels zugehöriges
    Ackerland, worauf 3097 Rthlr. geboten sind, nochmals dem Meistbietenden zum öffentlichen
    Kauf ausgestellt, und falls kein Aufgebot geschehen sollte, zugeschlagen werden, was allen
    Kauflustigen zur Nachricht diene.
    Opladen den 15ten Febr. 1810
    A. A. Deycks


    8. Da der Peter Uellenberg das in der Beeck dahier gelegene Gütchen, genannt in der Hütten,
    welches den Eheleuten Jacob Merz und Maria Catharina Baumeister eigenthümlich zugehört,
    und woran dem Joh. Baumeister die Leibzucht zusteht, von demselben käuflich an sich gebracht
    hat, so werden auf dessen Anstehen alle und jede, welche daran aus irgend einem Grunde eine
    Ansprache zu haben glauben, hiermit aufgefordert, selbige in einer pecemptorischen Frist von
    sechs Wochen bey hiesigem Amtsgericht unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzubringen
    und zu rechtfertigen.
    Elberfeld den 10. Februar 1810
    Von Kochs, Richter


    9. Da die Eheleute Johann Brunöhler von der Wittwe Lambert Becker, das auf der Gaten
    hieselbst gelegene, früherhin Joh. Peter Scharlohsche Haus und dahinter liegenden Garten
    sammt Nebenplatz an sich gekauft haben, so werden auf Anstehen dieser Ankäufer alle und
    jede, welche daran aus irgend einem Grunde eine Ansprache zu haben glauben, hiermit
    aufgefordert, selbige in einer pecemptorischen Frist von sechs Wochen bey hiesigem
    Stadtgericht unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu rechtfertigen.
    Elberfeld den 12. Febr. 1810
    Von Kochs, Richter


    10. Am Donnerstag den 8. des nächsten Monats März Nachmittags 2 Uhr werden nachstehende
    im Pempelforter und Derendorfer Felde gelegene Ländereystücke, sogenannte Pempelforter
    Hofsländerey, in dem Gasthofe zum schwarzen Horn dahier dem Meistbietenden zur neuen
    Anpachtung ausgestellt werden.
    Größe in Morgen und Ruthen, bisheriger Pächter
    2, 63, Conrad Hilden
    1,23, Andreas Wenders
    1, 85, Der Nämliche
    4, 90, Wilhelm Erberich
    2, 32, Schröder
    2, 111, Jacob Schmalscheid
    4, 53 1/2, Thomas Schlösser
    5, 135, Der Nämliche
    Düsseldorf den 16. Febr. 1810
    Jansen


    12. Der Kaufmann Johann Gerhard Müller hat von den Eheleuten Johann Abraham
    Heitfeld derselben im Dorf Cronenberg gelegene Behausung, nebst dazu gehörigem
    Garten, Baumhof und Felder käuflich erworben.
    Nach der Bitte des Ankäufers werden diejenige, welche auf vorbenannte Stücke einen
    rechtlichen Anspruch zu haben glauben, andurch aufgefordert, denselben unter Strafe
    des ewigen Stillschweigens inner zerstörlicher Frist von sechs Wochen bey hiesigem
    Amtsgerichte einzubringen.
    Elberfeld den 17. Febr. 1810
    Von Kochs, Richter


    14. Da der Johann Godfried Troost von Johann Wilhelm Langensiepen das dahier am
    neuen Markt in der Section E. Nro. 195 liegende Haus sammt Zubehör erblich gekauft,
    und um eine Vorladung deren hieran etwa Betheiligten angestanden hat, so werden alle
    und jede, welche an besagter Behausung und Zubehör aus irgend einem Rechtsgrund
    rechtliche Ansprache zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre allenfallsige Befugnisse
    binnen zerstörlicher Frist von 6 Wochen bey hiesigem Stadtgeicht unter dem Nachtheil
    des ewigen Stillschweigens einzubringen.
    Elberfeld den 17. Februar 1810
    V. Kochs, Richter

    Weitere Bergische Nachrichten von 1802, Nr. 42 - Nr. 53 im Originalscan
    gibt es hier:

    Suche: Basqué - Pasque - Pasqué (Köln - Hzgt. Jülich)
Lädt...
X