NRW: Auskunft über eigenen AUFGEBOTSDATEN verweigert.

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  • Ruebezahl7
    Benutzer
    • 22.11.2014
    • 99

    NRW: Auskunft über eigenen AUFGEBOTSDATEN verweigert.

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1971
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Brauweiler
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):



    Hallo zusammen,

    Ich benötige mal Eure Hilfe:

    Inwiefern dürfen Aufgebotsdaten der Person die geheiratet hat nicht derselben ausgegeben werden? Laut dem betreffenden Standesamt war die Antwort auf die Anfrage, dass es dazu keine Auskunftspflicht der Behörde gibt.

    Eine Kopie der Trauung könnte man bestellen. (Diese ist jedoch bereits als Original im Besitz.)

    Es war das Aufgebot zur eigenen Trauung. Erscheint mir doch nicht ganz einleuchtend, das man dies nicht bekommen darf.
    Gibt es dazu etwas Grundsätzliches?

    VG,
    Ruebezahl7
    Zuletzt geändert von Ruebezahl7; 02.07.2020, 10:36.
  • Grisabel
    Erfahrener Benutzer
    • 31.01.2017
    • 315

    #2
    Zitat von Ruebezahl7 Beitrag anzeigen

    Inwiefern dürfen Aufgebotsdaten der Person die geheiratet hat nicht derselben ausgegeben werden? Laut dem betreffenden Standesamt war die Antwort auf die Anfrage, dass es dazu keine Auskunftspflicht der Behörde gibt.

    Keine Auskunftspflicht heißt für mich, dass sie die Unterlagen nicht herausgeben müssen. Es liegt in deren eigenem Ermessen. Bei den Daten der Trauung selbst sieht es ja anders aus, diese müssen evtl. bei anderen Behörden vorgelegt werden, daher müssen diese auch ausgestellt werden.
    LG Petra

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 23820

      #3
      Hallo,
      könnte man nicht die DSGV bemühen, um die Unterlagen zu erhalten?
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Kai M
        Erfahrener Benutzer
        • 06.07.2017
        • 247

        #4
        Hallo,

        im Personenstandsgestz steht es so:

        (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
        (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
        Ich würde das so interpretieren, dass du Auskunft aus der Sammelakte deiner Heirat erhalten kannst.

        Einfach nochmal beim Standesbeamten nachfragen und darum bitten den Sachverhalt neu zu prüfen.

        Viele Grüße
        Kai

        Kommentar

        • Ruebezahl7
          Benutzer
          • 22.11.2014
          • 99

          #5
          Hallo zusammen
          Und viele Dank für Eure Kommentare und Tipps. Mein Vater wird das nochmals schriftlich beim Sta anfragen. Frage nach gesamten Inhalt seiner dazugehörigen Sammel/Belegakte und dann sieht man weiter. Bisher konnte ich nichts finden, dass das Aufgebot nicht kopiert oder oder werden darf.

          Die Angaben des Standesamts nicht auskunftspflichtig zu sein soll es dann schriftlich belegen.

          VG, Ruebezahl7

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