Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1971
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Brauweiler
Konfession der gesuchten Person(en):
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):
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Hallo zusammen,
Ich benötige mal Eure Hilfe:

Inwiefern dürfen Aufgebotsdaten der Person die geheiratet hat nicht derselben ausgegeben werden? Laut dem betreffenden Standesamt war die Antwort auf die Anfrage, dass es dazu keine Auskunftspflicht der Behörde gibt.
Eine Kopie der Trauung könnte man bestellen. (Diese ist jedoch bereits als Original im Besitz.)
Es war das Aufgebot zur eigenen Trauung. Erscheint mir doch nicht ganz einleuchtend, das man dies nicht bekommen darf.
Gibt es dazu etwas Grundsätzliches?
VG,
Ruebezahl7
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