Hallo miteinander, wir sind neu hier und hoffen auf hilfe

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  • silviaki
    Neuer Benutzer
    • 19.09.2009
    • 3

    Hallo miteinander, wir sind neu hier und hoffen auf hilfe

    Wer kann mir bitte weiter helfen?
    Sind auf der Suche nach der Ur-Großmutter meines Mannes. Unser Problem besteht darin, das sie genau so heißt wie ihre Tochter > Anna Kirchhoff< (deren Geburtsort war Schwerte/ Ruhr 15. 01.1913).
    Leider bekommen wir keine Geburtsdaten von ihr auf den Ämtern mitgeteilt, weil keines eingetragen ist.
    Wie sollen wir jetzt weiter suchen?
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29804

    #2
    Hallo silviaki,

    erstmal herzlich willkommen hier im Forum!!!

    Wißt ihr das Sterbedatum und den Sterbeort? Evtl. steht dort ein Geburtsort und eine Altersangabe dabei.
    Oder wißt ihr wann und wo sie geheiratet hat? Hier sollte auf jeden Fall der Geburtsort und normalerweise auch das Alter stehen!
    Heiratsurkunden sind sehr ergiebig!

    Ganz wichtig, wenn ihr Unterlagen beim Standesamt oder in den Archiven anfordert, ist, daß ihr immer eine Kopie mit allen Randvermerken anfordert!! Nie eine Abschrift, da werden die Daten nur in ein aktuelles Formular abgeschrieben und Randvermerke fehlen völlig!

    Viel Erfolg!
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • silviaki
      Neuer Benutzer
      • 19.09.2009
      • 3

      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort,
      doch leider können wir keine Daten zwecks der Heirat bekommen, weil die Dame nicht verheiratet war und keine anderen Eintragungen vorhanden wären
      LG Silvia

      Kommentar

      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3266

        #4
        Hallo,

        was steht denn auf der Heiratsurkunde der Tochter? Hier auch die Urkunde in Kopie mit allen Randvermerken anfordern.
        Auf der Geburtsurkunde der Tochter steht zwar, wer die Eltern sind, aber nichts weiter.
        Vielleicht hilft auch eine Meldebescheinigung weiter.

        Viel Glück
        wünscht
        Gudrun

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        • silviaki
          Neuer Benutzer
          • 19.09.2009
          • 3

          #5
          Hallo Gudrun, danke für deine Nachfrage, doch weder auf dem Standesamt noch auf dem Meldeamt in Schwerte sind irgendwelche Daten vorhanden, hab sämtliche Ämter angerufen und auch angeschrieben, kein Amt hat irgendwelche Dokumente, denn auch die Tochter hatte erst nach der Geburt ihres Sohnes geheiratet und diese Infos will das Standesamt in Kiel wo sie später wohnte nicht herausgeben. Hast du noch irgendeine Idee wie wir weiter kommen?

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29804

            #6
            Hallo silviaki,

            als direkter Nachkomme müsste Dir das StA Auskunft geben! Zumindest dem/der nächsten direkten Nachkommen der noch lebt. Also Großmutter, Mutter oder Dir.
            Sieh mal hier im Personenstandsgesetz nach.

            Auszug PSG:
            Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein
            berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.


            Wißt Ihr nicht, wann und wo sie gestorben ist? Dann könnte man es zuerst mal mit der Sterbeurkunde versuchen, da hat man dann evtl. auch wieder genauere Angaben für die weitere Suche.

            Auszug PSG:
            Eine weitere Möglichkeit der Benutzung eröffnet jetzt § 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein berechtigtes Interesse (wie etwa Familienforschung) auch außerhalb des Kreises der nächsten Angehörigen aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligte sind danach:
            • Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
            • Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
            • (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist von 30 Jahren)
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • Franz Malangeri
              Erfahrener Benutzer
              • 05.11.2006
              • 160

              #7
              Hallo,
              versucht doch mal, in den Kirchenarchiven nach zu schauen. Oft stehen bei den Taufdaten Informationen zu den Eltern und Taufpaten.
              herzliche Grüße, Franz

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              • Xtine
                Administrator

                • 16.07.2006
                • 29804

                #8
                An die KB's wird man aber wohl nicht rankommen bei einem Geburtsdatum 1913.
                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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                • Franz Malangeri
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.11.2006
                  • 160

                  #9
                  Kirchenbücher

                  Versuch macht klug,
                  ich hatte bei einigen Archiven das Glück, meine Suche ohne Einschränkungen durch zu führen. Wenn man nett auf die Verwalter der Bücher zu kommt, geht so manches.
                  herzliche Grüße, Franz

                  Kommentar

                  • ClaudiaBW
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.10.2009
                    • 436

                    #10
                    Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                    An die KB's wird man aber wohl nicht rankommen bei einem Geburtsdatum 1913.
                    Warum nicht? Auch ein direkter Abkömmling nicht?

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                    • Xtine
                      Administrator

                      • 16.07.2006
                      • 29804

                      #11
                      Hallo Claudia,

                      normalerweise verweisen die Kirchenarchive auf die Standesämter, wenn standesamtliche Aufzeichnungen existieren, was etwa ab 1800 (je nach Region) der Fall ist.
                      Ausnahmen netter Archivare sind natürlich möglich.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

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                      • ClaudiaBW
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.10.2009
                        • 436

                        #12
                        Oh... das habe ich noch nicht gewußt.

                        Danke für die Auskunft!

                        Grüßle

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