ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

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    • 19.08.2008
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    ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

    Oeffentlicher Anzeige Cöln von 1879

    Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Partenheimer hierselbst vom 4. Dezember 1878

    Der Peter Dzybrowsky, 24 Jahre alt, Grundarbeiter, geboren zu Gerock, Kreis Bromberg (Posen), zuletzt in Rodenkirchen sich aufhaltend gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsorte,

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 15. Februar 1879, Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "am 3. Februar 1877 zu Bayenthal zum Nachtheile des Cornelius Langen ein falsches Fünfgroschenstück und zwei Zwanzigpfennigstücke gestohlen zu haben"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 4. Dezember 1878
    Der Ober-Prokurator, Crome

    Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Partenheimer hierselbst vom 17. Februar 1879

    Johann Christian Enders, 31 Jahre lat, Colporteur, geboren in Hof a/d. Saale und zuletzt zu Cöln wöhnhaft, im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom neunten April 1879, Vormittags neun Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "am 11. August 1878 zu Lindenthal in der Absicht, sich, beziehungsweise dem Buchhändler Johann Zillikum, einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen verschiedender Personen um Geldbeträge dadurch beschädigt zu haben, daß er durch Vorspiegelung falscher Thatsachen einen Irrthum erregte", § 263 R. St. G. B.

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 18. Februar 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome

    Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Otto hierselbst vom 21. März 1879

    Hermann Joseph Pütz, 34 Jahre alt, Kellner, zuletzt zu Cöln wohnhaft, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 21. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "am 10. October 1878 zu Cöln den Leopold Antonetty, den Schutzmann Jordan und den Wächter Kessel öffentlich beleidigt zu haben"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 21. März 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome

    Auf mein Anstehen ist durch Act des Gerichtsvollziehers Otto hierselbst vom 21. März 1879

    Eduard Giebeler, 35 Jahre alt, Fabrikmeister, geboren in Derschlag, zuletzt wohnhaft zu Weißhaus, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 21. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "in der Nacht vom 8. auf den 9. September 1878 zu Weißhaus den Hubert Brock mittels eines gefährlichen Werkzeuges vorsätzlich körperlich verletzt zu haben"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zuchtpolizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 21. März 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome

    Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Lies hierselbst vom 4. April 1879

    Johann Josten, 53 Jahre alt, Fuhrmann, geboren zu Kevelaer, zuletzt zu Brauweiler wohnhaft gewesen, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königl. Landgerichts zu Cöln vom 24. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "am 11. September 1877 zu Cöln der Ehefrau Richartz einen Sack mit Bohnen gestohlen zu haben"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 5. April 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome
    Viele Grüsse
    Konni
  • Konni
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
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    #2
    Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Corts I zu Cöln vom 17. April 1879

    der Christian Faßbender, 28 Jahre alt, Knecht, geboren zu Rodenkirchen, zuletzt zu Merheim bei Nippes wohnhaft, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizeikammer des Königl. Landgerichts zu Cöln vom zehnten Juni 1879, Vormittags neun Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "1) im Frühjahre resp. Sommer 1878 zu Hermannshof dem Wilhelm Andreas Zehnpfennig ein Paar Schnürschuhe, zwei bundleinene Taschentücher, sowie mehrere Eier gestohlen zu haben,
    2) am 13. und 14. Juli desselben Jahres zu Cöln in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen des Hermann Joseph Bornheim und der Sibilla Clasen um die Summe von je 6 Mark dadurch beschädigt zu haben, daß er durch Vorspiegelung falscher Thatsachen einen Irrthum erregte"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienz-Saales des Kgl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 22. April 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome
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    Auf mein Anstehen ist durch Act des Gerichtsvollziehers Erdmann zu Cöln vom 17. April 1879

    die Jeanne Mniewska, Ehefrau des Gusbesitzers Mniewski, zu Lubranice bei Alexandrowo in Rußland wohnhaft,

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizeikammer des Königl. Landgerichts zu Cöln vom 10. Juni 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "am 16. Mai 1878 auf dem hiesigen Central-Personen-Bahnhofe durch Verschweigen zollpflichtiger Waaren sich einer Zolldefraude schuldig gemacht zu haben"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienz-Saales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 22. April 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome
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    Auf Anstehen des Polizei-Anwaltes bei Königl. Polizeigerichte zu Gummersbach ist durch Akt des Gerichtsvollziehers von Hasselt zu Gummersbach vom zweiten Mai 1879

    der Capellmeister Conrad Schjra, aus Ramstein in Baiern, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort im Inlande

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung des Königlichen Polizeigerichts zu Gummersbach von Donnerstag den siebenten August dss. Js. Vormittags zehn Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    " am 7. und 10. April dss. Js. im Regierungsbezirke Cöln, speciell in der Stadtgemeinde Gummersbach, auf öffentlicher Straße Musik aufgeführt zu haben, ohne im Besitze des nach § 60 alinea 2 der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Legitimationsscheines der nach § 59 alinea 1 desselben Gesetzes vorgeschriebenen Erlaubniß der Ortsbehörde zu sein"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Sitzungssaales des Königl. Friedensgerichts zu Gummersbach angeheftet worden.

    Cöln, den 6. Mai 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome
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    Auf Anstehen des Polizei-Anwaltes bei Königl. Polizeigerichte zu Bensberg ist durch Akt des Gerichtsvollziehers August Kunze zu Bensberg vom dritten Mai 1879

    der Joseph Huber, Korbmacher, früher Türfels, Bürgermeisterei Bensberg wohnhaft, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort im Inlande

    vorgeladen worden, am Freitag den elten Juli ds. Js. Vormittags 10 Uhr in der öffentlichen Sitzung des Königl. Polizeigerichts zu Bensberg zu erscheinen, um über die Beschuldigung:

    "seine beiden Kinder Catharina und Peter Huber am ersten März Nachmittags vom Betteln im Orte Bensberg nicht abgehalten zu haben"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre zum Audienzsaale des Königl. Polizeigerichts zu Bensberg angeheftet worden.

    Cöln, den 26. Mai 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome
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    Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Corts II hierselbst vom 30. Mai 1879

    der Johann Bausen, 23 Jahre alt, geboren zu Cöln, zuletzt zu Elberfeld wohnhaft, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

    vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königl. Landgerichts zu Cöln vom 30. Juli 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

    "am 23. November 1878 z Cöln zum Nachtheile des Jakob Jansen 21 Blechbüchsen beziehungsweise 7 Mark 35 Pfg. unterschlagen zu haben"

    das Rechtliche erkennen zu hören.

    Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

    Cöln, den 30. Mai 1879
    Der Ober-Prokurator, Crome
    Viele Grüsse
    Konni

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    • Konni
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      • 19.08.2008
      • 3007

      #3
      Oeffentlicher Anzeiger Cöln von 1879

      Durch Act des Gerichtsvollziehers Schmidt zu Bonn vom 30. Mai d. J. hat der Polizei-Anwalt beim Königl. Polizeigerichte Nro. I zu Bonn,

      den Heinrich Müller, Korbmacher aus Balkhausen, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

      vorladen lassen, am Samstag den 26. Juli d. Js., Morgens 9 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Königl. Polizei-Gerichts Nro. I zu Bonn zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

      "Am 18. April 1879 in der Bürgermeisterei Vilich das Gewerbe als Korbmacher im Umherziehen ausgeübt zu haben, ohne im Besitze eines Gewerbescheins gewesen zu sein"

      das Rechtliche erkennen zu hören.

      Eine Abschrift diesees Actes ist in Gemäßheit des Art. 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Sitzungssaales des Königl. Polizeigerichts Nro. I zu Bonn angeheftet worden.

      Bonn, den 10. Juni 1879
      Der Ober-Prokurator
      In Vertretung
      Der Staats-Prokurator, von Groote
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      Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Erdmann hierselbst vom 17. Juni 1879

      Carl Hugo Steinberg, 27 Jahre alt, ohne Geschäft, geboren in Elberfeld und zuletzt zu Deutz sich aufhaltend, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort im Inlande,

      vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 22. August 1879, Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

      "Am 19. Februar 1879 zu Cöln den Nachwachtmeister Samblowsky öffentloich beleidigt zu haben",

      das Rechtliche erkennen zu hören.

      Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

      Cöln, den 21. Juni 1879
      Der Ober-Prokurator, Crome
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      Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Erdmann hierselbst vom 17. Juni 1879

      Ben Said Abdallah, 25 Jahre alt, Akrobate, geboren zu Paris und wohnhaft zu Constantinopel,

      vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 22. August 1879, Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

      "In der Nacht vom 20. auf den 21. April 1879 zu Cöln gemeinschaftlich mit einer anderen Person durch eine unzüchtige Handlung öffentlich ein Aergerniß gegeben zu haben,"

      das Rechtliche erkennen zu hören.

      Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

      Cöln, den 21. Juni 1879
      Der Ober-Prokurator, Crome
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      Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Partenheimer hierselbst vom 5. Juli 1879

      Paulus Melchers, 65 Jahre alt, Dr. theologiae und vormaliger Erzbischof von Cöln, geboren zu Münster, zuletzt wohnhaft zu Cöln, gegenwärtig bekannten Wohn- und Aufenthaltsort im Inlande,

      vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 26. August 1879, Vormittags neun Uhr, zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

      "Im Jahre 1879 zu Cöln:
      mittels einer von ihm verfaßten und der Oeffentlichkeit übergenen Druckschrift mit der Aufschrift: "Eine Unterweisung über das heilige Meßopfer von Dr. Paulus Melchers, Erzbischof von Cöln, Cöln 1879" eine Amtshandlung vorgenommen zu haben, nachdem er durch Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom 28. Juni 1876 aus seinem Amte als Erzbischof von Cöln entlassen worden ist, und den Titel eines Erzbischofs von Cöln unbefugt angenommen zu haben"

      das Rechtliche erkennen zu hören.

      Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

      Cöln, den 7. Juli 1879
      Der Ober-Prokurator, Crome
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      Durch Act des Gerichtsvollziehers Savelsberg dahier vom 17. Juli d. J. habe ich

      den Theodor Pauly, 42 Jahre alt, Kutscher, zuletzt zu Bonn wohnend, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort

      vorladen lassen, am zwölften September d. J. Vormittags 9 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

      "Am 17. Februar 1879 zu Bonn den Polizeisergeanten Bock öffentlich beleidigt zu haben"

      das Rechtliche erkennen zu hören.

      Eine Abschrift der Vorladung ist in Gemäßheit des Art. 10 des Decrets vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn angeheftet worden.

      Bonn, den 21. Juli 1879
      In Vertretung des Ober-Prokurators:
      Der Staats-Prokurator, von Groote
      Viele Grüsse
      Konni

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      • Konni
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        • 19.08.2008
        • 3007

        #4
        Oeffentlicher Anzeiger Cöln von 1879

        Durch Act des Gerichtsvollziehers Savelsberg dahier vom 17. Juli d. J. habe ich

        den Georg Kaufmann, 31 Jahre alt, Schweißermeister, zuletzt zu Troisdorf wohnend, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

        vorladen lassen, am zwölften September d. J. Morgens 9 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

        "Am 8. März 1879 bei Siegburg den Gensd'armen Schack öffentlich beleidigt zu haben"

        das Rechtliche erkennen zu hören.

        Eine Abschrift der Vorladung ist in Gemäßheit des Art. 10 des Decrets vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn angeheftet worden.

        Bonn, den 19. Juli 1879
        In Vertretung des Ober-Prokurators:
        Der Staats-Prokurator, von Groote
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        Durch Act des Gerichtsvollziehers Savelsberg zu Bonn vom 16. Juli d. J. habe ich

        den Jacob Lahr, 28 Jahre alt, Dienstknecht zuletzt zu Aulgasse bei Siegburg wohnend, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

        vorladen lassen, am zwölften September d. J. Morgens 9 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

        "Am 27 October 1878 zu Aggerhof den Heinrich Weber um 12 Mark betrogen zu haben,"

        das Rechtliche erkennen zu hören.

        Eine Abschrift dieser Vorladung ist in Gemäßheit des Art. 10 des Decrets vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn angeheftet worden.

        Bonn, den 19. Juli 1879
        In Vertretung des Ober-Prokurators:
        Der Staats-Prokurator, von Groote
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        Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Corts II hierselbst vom 30. Juli 1879

        Johann Barths, 18 Jahre alt, Tagelöhner, geboren und zuletzt wohnhaft in Cöln, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort im Inlande,

        vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 29. September 1879 Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

        "In Cöln, in der Nacht vom 1. zum 2. April currentis dem Wilhelm Linder ein Portemonnaie mit 11 Mark gestohlen zu haben",

        das Rechtliche erkennen zu hören.

        Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

        Cöln, den 1. August 1879
        Der Ober-Prokurator, Crome
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        Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Lies hierselbst vom 5. August 1879

        Johann Heinrich Lohmar, 20 Jahre alt, Bäckergeselle, geboren zu Forsbach, zuletzt wohnhaft in Cöln, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

        vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 29. September 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

        "Im Mai 1879 zu Bensberg in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen der Catharina Bierkötter, Ehefrau Georg Bendey um den Betrag von 10 Mark dadurch beschädigt zu haben, daß er durch Vorspiegelung falscher Thatsachen einen Irrthum erregte,"

        das Rechtliche erkennen zu hören.

        Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

        Cöln, den 9. August 1879
        Der Ober-Prokurator, Crome
        Viele Grüsse
        Konni

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        • Konni
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          • 19.08.2008
          • 3007

          #5
          Oeffentlicher Anzeiger Cöln von 1879

          Durch Act des Gerichtsvollziehers Savelsberg zu Bonn vom 16. Juli d. J. habe ich

          den Johann Helm, 19 Jahre alt, Bäckergeselle zuletzt zu Bensberg wohnend, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

          vorladen lassen, am zwölften September d. J. Morgens 9 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn zu erscheinen, um über die Beschuldigung:

          "Im Jahre 1878 zu Siegburg dem Bäcker Stein zu wiederholten Malen Geldbeträge insgesammt circa 80 Mark, sowie verschiedene Waaren gestohlen zu haben,"

          das Rechtliche erkennen zu hören.

          Eine Abschrift der Ladung ist in Gemäßheit des Art. 10 des Decrets vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizeigerichts zu Bonn angeheftet worden.

          Bonn, den 19. Juli 1879
          In Vertretung des Ober-Prokurators:
          Der Staats-Prokurator, von Groote
          Viele Grüsse
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          • Konni
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            • 19.08.2008
            • 3007

            #6
            Der hierselbst wegen Diebstahls zur Untersuchung gezogene Schneidergeselle Theodor Plats, 40 Jahre alt, geboren zu Cöln, zuletzt zu Kalk wohnhaft, circa 1,55 Meter groß, mit dünnen Haaren, freier Stirne, blonden Augenbraunen, schwarzen Augen, dicker Nase, dicken Lippen, röthlichem Schnurr- und Kinnbart, ovalem Kinn, von gesunder Gesichtsfarbe und gesetzter Statur, besonderes Kennzeichen: auf der linken Wange eine starke Warze, ist nicht zu ermitteln gewesen.

            Ich ersuche die Polizei-Behörden, auf den Plats zu wachen, ihn im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

            Cöln, den 4. Januar 1879
            Der Ober-Prokurator, Crome
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            Der Bahnarbeiter Peter Gritsch, der früher im Hombruch bei den Eheleuten Dißmann gewohnt hat, soll als Zeuge vernommen werden, befindet sich aber in unbekannter Abwesenheit.

            Alle diejenigen, die über seinen jetzigen Aufenthalt etwas wissen, werden ersucht, dies dem unterzeichneten Gericht anzuzeigen.

            Dortmund, den 27. Dezember 1878
            Königliches Kreisgericht
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            Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Schmitz zu Cöln vom 12. Dezember 1879

            die Gertrud Hinzbach, Ehefrau Friedrich Gerstenkorn, 27 Jahre alt, ohne Geschäft, zuletzt zu Cöln wohnhaft, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

            vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 22. Februar 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:

            "am 24. October 1878 zu Cöln durch ihrew Vermittelung und durch Gewährung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub geleistet zu haben"

            das Rechtliche erkennen zu hören.

            Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienz-Saales des Königlichen Zucht-Polizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.

            Cöln, den 12. Dezember 1878
            Der Ober-Prokurator, Crome
            -----

            Gegen den Tagelöhner Philipp Jung aus Alpenroth ist wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Beleidigung und Mißhandlung die gerichtliche Haft beschlossen.

            Da der Aufenthalt des Jung unbekannt ist, so werden alle betreffende Behörden ersucht, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und uns zuführen zu lassen.

            Altenkirchen, den 17. Januar 1879
            Königliches Kreisgericht

            Signalement des Philipp Jung:
            Größe cr. 1,74 M. bis 1,76 M., Gestalt kräftig, Alter 52 Jahre, Augen schwarz, Haare schwarz. Jung ist unter dem Namen "Longart" bekannt.
            Viele Grüsse
            Konni

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            • Konni
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              • 19.08.2008
              • 3007

              #7
              Der Friseur Adolf Becker aus Möllin bei Gadebusch in Mecklenburg, zuletzt hier, ist dringend verdächtig, im November 1878 zu Dortmund dem Cigarrenhändler Asemann 71 Mk. unterschlagen zu haben, hat sich jedoch von hier entfernt, so daß ich um seine Verhaftung und Nachricht ersuche.

              Dortmund, den 15. Januar 1879
              Der Untersuchungsrichter I

              Signalement:
              Becker ist 5 Fuß 4 Zoll groß, hat braunen Voll- und Schnurrbart, etwas durchrasirtes Kinn und gesunde Gesichtsfarbe, blondes Haar und graue Augen.
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              Der Metzgergeselle Handelsmann Paul Hentschel aus Raschdorf (Kreis Frankenstein) ist dringend verdächtig in der Nacht vom 12. - 13. Dezember 1878 zu Dortmund der Ehefrau Stern 200 Mark gestohlen zu haben.

              Da sein jetziger Aufenthalt unbekannt ist, wird um seine Verhaftung und Nachricht ersucht.

              Dortmund, den 17. Januar 1879
              Der Untersuchungsrichter I.

              Signalement:
              Hentschel hatte zuletzt Domizil in Cöln, ist 33 - 36 Jahre alt, 5 Fuß 2 - 3 Zoll groß, untersetzt gebaut hat etwas blonden Schnurrbart, kurzes, krauses blondes Haar, ganz blasse Gesichtsfarbe und war bekleidet mit grauem Rock.
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              Der Bergmann Wilhelm Nohl, zuletzt in Littfeld wohnhaft, dessen Signalement nicht näher mitgetheilt werden kann, ist wegen Uebertretung des § 360 Nr. 11 St. G. B. mit 10 Mark Geldstrafe oder im Unvermögensfalle mit 3 Tagen Haft durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 16. April 1878 bestraft. Das das Urtheil bisher nicht hat vollstreckt werden können, weil sein Aufenthaltsort unbekannt ist, so ersuchen wir um Strafvollstreckung und Benachrichtigung.

              Hilchenbach, den 14. Februar 1879
              Königliche Kreisgerichts-Commission
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              Der durch Urtheil des Königlichen Polizeigerichts zu Bergheim vom 5. Dezember 1878 wegen Unfugs zu einer Haftstrafe von vier Tagen verurtheilte Schauspieler Stephan Hilgers, geboren und früher wohnhaft zu Düsseldorf, dessen Signalement nicht näher angegeben werden kann, ist nicht zu ermitteln gewesen.

              Ich ersuche die Polizei-Behörden, auf den Hilgers zu wachen, ihn im Betretungsfalle verhaften und direct in das Cantonsgefängniß zu Bergheim abführen zu lassen.

              Cöln, den 17. Februar 1879
              Der Ober-Prokurator, Crome
              Viele Grüsse
              Konni

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              • Konni
                Erfahrener Benutzer
                • 19.08.2008
                • 3007

                #8
                Der Zimmergesell Johann Kalthoff aus Frohnhausen, Bürgermeisterei Altendorf, der sich gewöhnlich Schreiner Johann Hammacher aus Essen nennt und bald hier, bald dort aufhält, ist dringend verdächtig, im November 1878 und Januar 1879 hier verschiedene Schlafstellendiebstähle ausgeführt zu haben.

                Da sein Aufenthalt unbekannt ist, wird um Verhaftung und Nachricht ersucht.

                Dortmund, den 13. Februar 1879
                Der Untersuchungsrichter I.

                Signalement:
                Hammacher ist etwa 20 Jahre alt, circa 1,65 bis 1,70 Meter groß, schlanker Figur, hat länglich schmales Gesicht und blasse Gesichtsfarbe, trägt keinen Bart und hat hellblondes Kopfhaar. Bekleidet war er mit einem schwarzen Tuchrock, dito Weste, jedenfalls mit einer dunklen Bukskinhose und kleinem, rundem Filzhütchen.
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                In einer Untersuchungssache wegen Gewerbesteuer-Vergehen, ist die Vernehmung der Zeugen Eheleute Scheerenschleifer Ferdinand Brecker, früher in Düsseldorf, Ratingen, Rheidt, erforderlich und der Aufenthaltsort derselben unbekannt.

                Ich ersuche die Polizeibehörden um Ermittelung und event. Mittheilung desselben.

                Cöln, den 26. Februar 1879
                Der Untersuchungs-Richter II, Bachem
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                Die hierselbst wegen vorsätzlicher Personenstandsveränderung zur Untersuchung gezogene Gertrud Raaf, Ehefrau Peter Joseph Demarteau, Hebamme, geboren und zuletzt wohnhaft zu Cöln, 30 Jahre alt, 5 Fuß 3 Zoll groß, mit braunen Haaren und Augenbrauen, freier Stirne, grauen Augen, rundem Kinn und Gesicht, von blasser Gesichtsfarbe und mitteler Statur, ist nicht zu ermitteln gewesen.

                Ich ersuche die Polizei-Behörden, auf die Demarteau zu wachen, sie im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

                Cöln, den 4. März 1879
                Der Ober-Prokurator, Crome
                -----

                Die durch Erkenntniß der correctionellen Kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 22. October 1878 wegen Pfandverschleppung zu einer Gefängnißstrafe von einer Woche verurtheilte Näherin und Wäscherin Albertine Frenig, Wittwe Heinrich Böhmig, geboren zu Leipzig, zuletzt wohnhaft zu Herne, Kreis Bochum, 40 Jahre alt, 1,60 Meter groß, mit braunen Haaren und Augenbraunen, freier Stirne, grauen Augen, rundem Kinn, länglicher Gesichtsbildung, von blasser Gesichtsfarbe und schlanker Statur un eine Brille tragend, ist nicht zu ermitteln gewesen.

                Ich ersuche die Polizei-Behörden, auf die Böhmig zu wachen, sie im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

                Cöln, den 11. März 1879
                Der Ober-Prokurator, Crome
                Viele Grüsse
                Konni

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                • Konni
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.08.2008
                  • 3007

                  #9
                  Die durch Urtheil des Königlichen Polizeigerichts Nr. 2 zu Cöln vom 11. Juli 1878, bestätigt durch Erkenntniß der korrectionellen Kammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 29. October 1878 wegen Verübung groben Unfugs zu einer Haftstrafe von zwei und zwanzig Tagen verurtheilte Dorothea Piens, Ehefrau Johann Reiferscheidt, 37 Jahre alt, geboren in Aurich, zuletzt wohnhaft in Cöln, 1,65 Meter groß, mit blonden Haaren und Augenbraunen, gewölbter Stirne, braunen Augen, gesunden Zähnen, rundem Kinn, ovaler Gesichtsbildung, von gesunder Gesichtsfarbe und untersetzter Statur, ist nicht zu ermitteln gewesen.

                  Ich ersuche die Polizei-Behörden, auf die Reiferscheidt zu wachen, im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.

                  Cöln, den 17. Februar 1879
                  Der Ober-Prokurator, Crome
                  -----

                  Die am 5. November 1842 zu Groß-Almerode (Kreis Witzenhausen) geborene, dann auf der hintern Egge bei Witten im Hause des Wirths Paßfuß bei Wirth Wallroth wohnhafte frühere Wittwe Pollmeier, sodann Ehefrau Ferdinand Claassen zuletzt angetraut dem Kesselschmied Meinold Salmen genannt Lengeling von hier, Anna Elisabeth geb. Göbel, ist der Doppelehe und Urkundenfälschung dringend verdächtig.

                  Das sie sich auf flüchtigem Fuße befindet, ersuchen wir um Verhaftung und Nachricht.

                  Dortmund, den 24. März 1879
                  Königliches Kreisgericht
                  Der Untersuchungsrichter I

                  Signalement:
                  Alter 40 Jahr, Größe 1,55 Mtr., Statur schlank, Haare schwarz, Stirn breit, Augenbraunen dunkel, Augen braun, Nase spitz, Kinn spitz, Gesicht schmal; Gesichtsfarbe gesund.
                  -----

                  In einer Untersuchungssache soll die Vernehmung des Müllerknechtes Wilhelm Hölzemann aus Heienbach, Bürgermeisterei Denklingen, Kreis Waldbroel erfolgen.

                  Da der Aufenthalt desselben nicht zu ermitteln ist, so ersuchen wir die Polizeibehörde seines derzeitigen Aufenthaltes ergebenst um gefällige Mittheilung.

                  Fredeburg, 12. Juli 1879
                  Königliche Kreisgerichts-Commision I.
                  -----

                  In der Untersuchungssache c/a Kinzer & Genossen (493 - 78) ist die Zeugen-Vernehmung der früher hier wohnhaften Eheleute Faßbinder Heinrich Belz imd des Metzgers Martin Walterscheidt nothwendig. Dieselben werden aufgefordert, mir schleunigst ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort anzuzeigen.

                  Essen, den 4. August 1879
                  Der Staatsanwalt, Schlüter
                  Viele Grüsse
                  Konni

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                  • Konni
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.08.2008
                    • 3007

                    #10
                    Ich ersuche um Auskunft über den Aufenthalt des Johann Wingenfeld aus Melsdorf.

                    Wiesbaden, den 25. Sept. 1879
                    Der Königl. Staatsanwalt
                    -----

                    Gegen die unten beschriebene Anna Nicolai Ehefrau Joseph Gilles, Dirne, zuletzt zu Cöln, Nächelsgasse Nro. 23 wohnhaft, welche flüchtig ist, sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen verleumderischer Beleidigung, Nennung eines falschen Namens, ungebührlichen Lärmens und Sittenpolizeicontravention verhängt.

                    Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Weiber-Gefängniß abzuliefern.

                    Cöln, den 8. October 1879
                    Der Erste Staatsamwalt, Crome

                    Beschreibung:
                    Größe 1,60 Meter, Statur gesetzt, Haare blond, Stirn breit, Augenbraunen dunkel, Augen braun, Kinn rund, Gesicht voll, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.
                    -----

                    Gegen die unten beschriebene Ehefrau Christian Vogel, Anna geborene Sürth, zuletzt in Cöln Gereonswall Nr. 43 c wohnhaft gewesen, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft, wegen Diebstahls verhängt.

                    Es wir ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Civil-Gefängniß zu Cöln abzuliefer.

                    Cöln, den 4. November 1879
                    Der Untersuchungsrichter II bei dem Königlichen Landgerichte, Bachem

                    Beschreibung:

                    Alter 22 Jahre, Statur untersetzt, Größe 1,55 Meter, Haare blond, Stirn frei, Augenbrauen hellblond, Zähne gesund, Gesicht rund, Sprache deutsch, Augen blau, Kinn rund, Gesichtsfarbe gesund. Besondere Kennzeichen: "Die rechte Hand theilweise gelähmt."
                    -----

                    Um Auskunft über den Aufenthalt des Kürschnergesellen Joh. Hertz aus Breitenau, der als Zeuge vernommen werden soll, wird ersucht.

                    Duisburg, 6. Dezember 1879
                    Der Erste Staatsanwalt, Weyer
                    -----

                    Der Arbeiter Wilhelm Brocke aus Wetter ist rechtskräftig zu einer Geldbuße von 5 Thalern event. 2 Tage Gefängniß wegen Beleidigung verurtheilt. Sein Aufenthalt ist nicht zu ermitteln gewesen, weshalb an alle Polizeibehörden das Ersuchen geht, uns von demselben Mittheilung zu machen.

                    Hagen den 20. Januar 1852
                    Königl. Kreisgericht I. Abtheilung
                    Viele Grüsse
                    Konni

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