Oeffentlicher Anzeige Cöln von 1879
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Partenheimer hierselbst vom 4. Dezember 1878
Der Peter Dzybrowsky, 24 Jahre alt, Grundarbeiter, geboren zu Gerock, Kreis Bromberg (Posen), zuletzt in Rodenkirchen sich aufhaltend gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsorte,
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 15. Februar 1879, Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 3. Februar 1877 zu Bayenthal zum Nachtheile des Cornelius Langen ein falsches Fünfgroschenstück und zwei Zwanzigpfennigstücke gestohlen zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 4. Dezember 1878
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Partenheimer hierselbst vom 17. Februar 1879
Johann Christian Enders, 31 Jahre lat, Colporteur, geboren in Hof a/d. Saale und zuletzt zu Cöln wöhnhaft, im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom neunten April 1879, Vormittags neun Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 11. August 1878 zu Lindenthal in der Absicht, sich, beziehungsweise dem Buchhändler Johann Zillikum, einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen verschiedender Personen um Geldbeträge dadurch beschädigt zu haben, daß er durch Vorspiegelung falscher Thatsachen einen Irrthum erregte", § 263 R. St. G. B.
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 18. Februar 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Otto hierselbst vom 21. März 1879
Hermann Joseph Pütz, 34 Jahre alt, Kellner, zuletzt zu Cöln wohnhaft, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 21. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 10. October 1878 zu Cöln den Leopold Antonetty, den Schutzmann Jordan und den Wächter Kessel öffentlich beleidigt zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 21. März 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Act des Gerichtsvollziehers Otto hierselbst vom 21. März 1879
Eduard Giebeler, 35 Jahre alt, Fabrikmeister, geboren in Derschlag, zuletzt wohnhaft zu Weißhaus, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 21. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"in der Nacht vom 8. auf den 9. September 1878 zu Weißhaus den Hubert Brock mittels eines gefährlichen Werkzeuges vorsätzlich körperlich verletzt zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zuchtpolizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 21. März 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Lies hierselbst vom 4. April 1879
Johann Josten, 53 Jahre alt, Fuhrmann, geboren zu Kevelaer, zuletzt zu Brauweiler wohnhaft gewesen, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königl. Landgerichts zu Cöln vom 24. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 11. September 1877 zu Cöln der Ehefrau Richartz einen Sack mit Bohnen gestohlen zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 5. April 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Partenheimer hierselbst vom 4. Dezember 1878
Der Peter Dzybrowsky, 24 Jahre alt, Grundarbeiter, geboren zu Gerock, Kreis Bromberg (Posen), zuletzt in Rodenkirchen sich aufhaltend gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsorte,
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 15. Februar 1879, Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 3. Februar 1877 zu Bayenthal zum Nachtheile des Cornelius Langen ein falsches Fünfgroschenstück und zwei Zwanzigpfennigstücke gestohlen zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 4. Dezember 1878
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Partenheimer hierselbst vom 17. Februar 1879
Johann Christian Enders, 31 Jahre lat, Colporteur, geboren in Hof a/d. Saale und zuletzt zu Cöln wöhnhaft, im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom neunten April 1879, Vormittags neun Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 11. August 1878 zu Lindenthal in der Absicht, sich, beziehungsweise dem Buchhändler Johann Zillikum, einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen verschiedender Personen um Geldbeträge dadurch beschädigt zu haben, daß er durch Vorspiegelung falscher Thatsachen einen Irrthum erregte", § 263 R. St. G. B.
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 18. Februar 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Otto hierselbst vom 21. März 1879
Hermann Joseph Pütz, 34 Jahre alt, Kellner, zuletzt zu Cöln wohnhaft, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 21. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 10. October 1878 zu Cöln den Leopold Antonetty, den Schutzmann Jordan und den Wächter Kessel öffentlich beleidigt zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zucht-Polizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 21. März 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Act des Gerichtsvollziehers Otto hierselbst vom 21. März 1879
Eduard Giebeler, 35 Jahre alt, Fabrikmeister, geboren in Derschlag, zuletzt wohnhaft zu Weißhaus, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zucht-Polizei-Kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 21. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"in der Nacht vom 8. auf den 9. September 1878 zu Weißhaus den Hubert Brock mittels eines gefährlichen Werkzeuges vorsätzlich körperlich verletzt zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königlichen Zuchtpolizeigerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 21. März 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf mein Anstehen ist durch Akt des Gerichtsvollziehers Lies hierselbst vom 4. April 1879
Johann Josten, 53 Jahre alt, Fuhrmann, geboren zu Kevelaer, zuletzt zu Brauweiler wohnhaft gewesen, gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizeikammer des Königl. Landgerichts zu Cöln vom 24. Mai 1879, Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"am 11. September 1877 zu Cöln der Ehefrau Richartz einen Sack mit Bohnen gestohlen zu haben"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Thüre des Audienzsaales des Königl. Zuchtpolizei-Gerichts zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 5. April 1879
Der Ober-Prokurator, Crome
Kommentar